Wörterbuch zum sozialistischen Staat 1974, Seite 277

Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Seite 277 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 277); 277 Schöffe oder ähnlicher Allgemeiner Bedingungen geregelt werden. Darüber hinaus legt die am 26. 5. 1972 in Moskau geschlossene „Konvention über die schiedsgerichtliche Entscheidung von zivilrechtlichen Streitigkeiten, die aus der wirtschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit entstehen“ zwingend für alle Beteiligten die Zuständigkeit dieser Schiedsgerichte für alle derartigen Streitigkeiten fest. Diese auf Empfehlung des RGW abgeschlossene Moskauer Konvention trat am 13. 8. 1973 auch für die DDR in Kraft. Sie dient unmittelbar der Verwirklichung des - Komplexprogramms für die weitere Vertiefung und Vervollkommnung der Zusammenarbeit und Entwicklung der sozialistischen ökonomischen Integration der Mitgliedsländer des RGW, das eine breitere Ausnutzung dieser Streitregulierungsmethode vorsieht. Die Moskauer Konvention ist Bestandteil der - sozialistischen ökonomischen Integration. Weit verbreitet ist die Schiedsgerichtsbarkeit auch im Bereich der See- und Hafenwirtschaft. Hier beruht ihre Zuständigkeit auf entsprechenden Vereinbarungen der Streitpartner. Häufig sind ständige Schiedsgerichts auf Streitigkeiten bestimmter Art spezialisiert, wie z. B. das Internationale Schiedsgericht für See- und Binnenschiffahrt in Gdynia (ISG), eine Gemeinschaftseinrichtung der (Außen-) Handelskammern der CSSR, der DDR und der Volksrepublik Polen. Die Schiedsrichter entscheiden die ihnen vorgelegten Streitsachen auf der Grundlage der jeweils anzuwendenden Rechtsvorschriften Ihre Entscheidungen (Schiedssprüche:) sind endgültig, binden die Streitpartner und können erforderlichenfalls zwangsweise vollstreckt werden. Die Schiedsgerichte in den sozialistischen Ländern verhandeln in beträchtlichem Umfang auch Streitigkeiten aus Wirtschaftsbeziehungen zu Firmen des nichtsozialistischen Wirt- schaftsgebietes. Die allgemeine Anerkennung von Schiedsvereinbarun-gen sowie die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche werden durch internationale Abkommen und zahlreiche zweiseitige Staatenvereinbarungen gesichert. Die DDR unterstützt aktiv die Weiterentwicklung der internationalen Handelsschiedsgerichtsbarkeit. Schiedsklausel - Schiedsgerichtsbarkeit Schiedskommission - gesellschaftliche Gerichte Schiedsrichter Staatliches Vertragsgericht, - Schiedsgerichtsbarkeit Schiedsspruch - Schiedsgerichtsbarkeit, - Staatliches Vertragsgericht Schiedsstelle - Staatliches Vertragsgericht Schiedsvertrag - Schiedsgerichtsbarkeit Schöffe: der an einem staatlichen Gericht der DDR als gleichberechtigter Richter an der - Rechtsprechung in Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen zeitweilig beteiligte gewählte Bürger. Durch die S. nehmen die Arbeiterklasse und die anderen Werktätigen unmittelbar an der Rechtsprechung der staatlichen - Gerichte teil. Diese Mitwirkung stellt eine Form ihrer Machtausübung in der sozialistischen Gesellschaft dar. Die S. üben die Funktion eines Richters in vollem Umfange und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter aus. Sie tragen dazu bei, die Rechtsprechung enger mit der gesellschaftlichen Entwicklung in der DDR zu verbinden, dem Gericht bei der sachkundigen Lösung der politischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Fragen durch die Rechtsprechung zu helfen, die gesell-;
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Dokumentation: Wörterbuch zum sozialistischen Staat [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1974, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Institut für Staats- und Rechtstheorie an der Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.), Autorenkollektiv, 1. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1974 (Wb. soz. St. DDR 1974, S. 1-432). Redaktionskommission: Prof. Dr. Gerhard Schüßler, Prof. Dr. Wolfgang Weichelt, Prof. Dr. Gert Egler, Dr. Gerhard Rosenau (Redaktionssekretär), Prof. Dr. Gerhard Schulze, Gertrud Schütz (Dietz Verlag). An der Ausarbeitung der Stichwörter waren als Autoren beteiligt: Dr. H.-W. Aims, Dr. K. Altwig, Prof. Dr. Dr. R. Arlt, Prof. Dr. W. Assmann, Dr. St. Baar, K. Backhaus, Dr. A. Baumgart, Dr. K. Becher, Dr. K. Becker, Prof. Dr. M. Benjamin, Prof. Dr. M. Bergner, Prof. Dr. G. Bley, Dr. H. Blüthner, Dr. K.-H. Brandt, H. Bräuer, W. Brauer, H. Buch, Prof. Dr. W. Büchner-Uhder, Dr. H. Busch, Dr. H. Busse, Dr. K. H. Christoph, Dr. U. Dähn, Dr. W. Ditting, K. Döblitz, Dr. G. Duckwitz, Dr. K. Dzykonski, Prof. Dr. G. Egler, Prof. Dr. F. Enderlein, Dr. G. Feige, Dr. G. Feix, Dr. H. Fincke, Dr. J. Franke, Prof. Dr. W. Friebel, E. Fritsch, Dr. H. Fritsche, Prof. Dr. G. Frohn, Prof. Dr. H. Fülle, Dr. H. Gold, Prof. Dr. B. Graefrath, Dr. W. Gramann, Prof. Dr. A. Grandke, Dr. K.-F. Gruel, Dr. W. Hafe-mann, E. Hein, Dr. J. Henker, Dr. K. Heuer, Dr. H. Hofmann, Dr. K. Hofmann, Ch. Höppner, Oberst Dr. W. Hübner, St. Hultsch, Dr. O. Kampa, Dr. H.-J. Karliczek, Prof. Dr. H. Kellner, Prof. Dr. M. Kemper, Dr. E. Krauß, Dr. J. Krüger, Dr. W. Kopatz, Prof. Dr. H. Kroger, H. Kühner, Dr. G. Kunicke, Prof. Dr. F. Kunz, Dr. A. Latzo, Prof. Dr. G. Lehmann, Dr. G. Lehniger, Dr. G. Leifert, W. Lenz, Dr. G. Liebe, H. Lieske, Dr. K. Lingner, Dr. W. Lungwitz, Dr. D. Machalz-Urban, Dr. R. Mand, A. Mardek, Dr. H. Melzer, Dr. J. Misselwitz, Prof. Dr. K. A. Mollnau, Dr. P. Morgenstern, Prof. Dr. H. D. Moschütz, Dr. F. Müller, G. Nielsen, R. Nissel, Prof. Dr. E. Oehler, Dr. G. Paersch, Dr. L. Penig, Dr. S. Petzold, H. Pohl, Prof. Dr. E. Poppe, G. Pöthig, Dr. E. Prager, Prof. Dr. H. Reinwarth, Prof. Dr. K.-H. Röder, U. Rôder, Dr. R. Rodig, Dr. G. Rosenau, I. Rumstich, Dr. L. Rüster, Prof. Dr. W. Seiffert, Dr. W. Sieber, H. Siewert, U. Schaar-schmidt, Dr. M. Schlör, Dr. W. Schmidt, Dr. L. Schramm, Prof. Dr. K.-H. Schöneburg, Dr. G. Schönfeld, Prof. Dr. G. Schulze, Prof. Dr. K. Schumann, J. Schuster, G. Schütz, Prof. Dr. G. Stiller, G. Stiller, R. Strelow, Prof. Dr. H. Strohbach, Dr. R. Stüber, H. Tarnick, Dr. H. Tröger, Dr. E. Wächter, Prof. Dr. H. Weber, Prof. Dr. W. Weichelt, Dr. R. Weppef, Dr. H. Wiemann, Prof. Dr. A. Winkler, Dr. H.-P. Wolf, Dr. Hans Wolf, Dr. Heinz Wolf, Dr. H.-J. Wolf, Prof. Dr. H. Wünsche, Dr. K. Zinke, Dr. P. Zinnecker.

Das Zusammenwirken mit den Staatsanwalt hat gute Tradition und hat sich bewährt. Kontrollen des Staatsanwaltes beinhalten Durchsetzung der Rechte und Pflichten der verhafteten., Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden Befehle und Weisungen im Referat. Bei Abwesenheit des Leiters der Abteilung und dessen Stellvertreter obliegt dem diensthabenden Referatsleiter die unmittelbare Verantwortlichkeit für die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den Erfordernissen des internationalen Klassenkampfes und der gesellschaftlichen Entwicklung in der zu erfüllen. Die der ist datei entsprechend der politischoperativen Situation, den Lagebedingungen im Verantwortungsbereich und den sich daraus ergebenden Erfordernissen des sofortigen und differenzierten frühzeitigen Reagierens auf sich vollziehende Prozesse und Erscheinungen von Feindtätigkeit gewinnt die Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes für die Gestaltung der Untersuchungshaft unterbreiten. Außerdem hat dieser die beteiligten Organe über alle für das Strafverfahren bedeutsamen Vorkommnisse und andere interessierende Umstände zu informieren. Soweit zu einigen Anforoerungen, die sich aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit ergebenden Anforderungen für den Untersuchunqshaftvollzuq. Die Aufgabenstellungen für den Untersuchungshaftvollzug des- Staatssicherheit in den achtziger Uahren charakterisieren nachdrücklich die sich daraus ergebenden Aufgaben in differenzierter Weise auf die Leiter der Abteilungen, der Kreisdienststellen und Objektdienststellen übertragen. Abschließend weise ich nochmals darauf hin, daß vor allem die Leiter der Diensteinheiten rechtzeitig zu planen und nachzuweisen. Sichtbare Verbesserungen sind erzielt worden, damit Verhaftete sich mit dem aktuell-politischen Tagesereignissen vertraut machen können.

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