Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie 1986, Seite 175

Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1986, Seite 175 (Wb. ML Phil. DDR 1986, S. 175); 175 Feudalismus sehen Imperialismus gegen die Sowjetunion und die sozialistische Staatengemeinschaft einordneten. Sie wurden erst 1975 bzw. 1977 beseitigt. Solange der Imperialismus existiert, ist die Gefahr des F. nicht gebannt, denn das Monopolkapital greift immer zu autoritären Herrschaftsformen, wenn seine Macht bedroht ist. In Anbetracht der Tatsache, daß der F. in Europa diskreditiert ist, versucht der Imperialismus seine Herrschaft vornehmlich durch ein staatsmonopolistisches scheindemokratisches System aufrechtzuerhalten. Unter diesen Bedingungen sind in einigen Ländern neofaschistische Bewegungen entstanden, so insbesondere in der BRD, in Italien, in den USA, in Großbritannien u. a. Sie sind eine ständige Bedrohung aller demokratischen Bestrebungen und richten sich besonders militant gegen die Arbeiterbewegung und gegen die Friedensbewegung. Doch zeigen die letzten Erfahrungen lateinamerikanischer Länder, vor allem die Errichtung des faschistischen Pinochet-Regimes in Chile, daß das Monopolkapital zur offen terroristischen Herrschaft übergeht, wenn es keinen demokratischen Ausweg mehr sieht und die revolutionäre Arbeiterbewegung nicht stark genug ist, eine solche Entwicklung zu verhindern. Fatalismus: philosophische Anschauung, nach der alle Prozesse in Natur und Gesellschaft durch eine höhere Macht (Gott, Schicksal, Notwendigkeit) vorherbestimmt sind und so ablaufen, daß der Mensch keinen Einfluß darauf nehmen kann. Der F. hat in der Geschichte der Philosophie verschiedene Ausgestaltungen erfahren, darunter nicht nur idealistische und religiöse, sondern auch materialistische. Im mechanischen Materialismus führten die Leugnung des Zufalls und die Verabsolutierung der * Notwendigkeit zur fatalisti- schen Unterordnung des Menschen unter die blinde Notwendigkeit. Eine religiöse Form des F. ist die Prädestinationslehre, wonach der Gang der Dinge durch Gott vorherbestimmt sei. Der dialektische Materialismus hat durch seine dialektische Auffassung des Verhältnisses von objektiver Gesetzmäßigkeit und bewußtem Handeln, von Freiheit und Notwendigkeit sowie von Notwendigkeit und Zufall den F. ebenso überwunden wie sein Gegenteil. Voluntarismus. Fetischismus: Glaube an übernatürliche Eigenschaften bestimmter Gegenstände und deren Verehrung. Der F. tritt besonders ausgeprägt in Naturreligionen auf. Aber auch andere Religionen sind von Elementen des F. durchsetzt, haben ihre heiligen Gegenstände und Reliquien. Marx bezeichnet als Waren-F. eine besondere Form des F., die sich in der kapitalistischen Gesellschaft entwickelt hat. Der Waren-F. besteht darin, daß die gesellschaftlichen Beziehungen der Menschen im kapitalistischen Produktionsprozeß als Verhältnis zwischen Sachen, speziell zwischen Waren, erscheinen, so daß die Waren als sinnliche Gegenstände zugleich übersinnfiche Eigenschaften zu haben scheinen und in diesem Sinne verehrt werden. Feudalismus: ökonomische Gesellschaftsformation, die in der Hauptentwicklungslinie der Menschheit aus dem Zerfall der Sklavenhaltergesellschaft oder, wo diese nicht bestand, unmittelbar aus der sich zersetzenden Urgesellschaft hervorgeht und ihrerseits durch den Kapitalismus abgelöst wird. Der F. ist gekennzeichnet durch das Eigentum der Feudalherren an Grund und Boden, des wichtigsten Produktionsmittels im F., und durch das beschränkte Eigentum an den leibeigenen und hö-;
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Dokumentation: Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1986, Alfred Kosing, 2. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1986 (Wb. ML Phil. DDR 1986, S. 1-616).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung des Mfo zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersucbungshaftvollzugsordnung - Untersuchungshaftvollzugsordnung -in den Untersucbungshaftanstalten Staatssicherheit haben sich bisher in der Praxis bewährt. Mit Inkrafttreten der Dienstanweisung des Genossen Minister über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung wird auf die versivitäten von Untersuchungs- und traf gef angaan hingerissen, die durch feindlich-negative, diskriminierter oder aufwiegelnde Handlungen die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Damit die Hausordnung den in der Forschungsarbeit nachgewieeenen höheren gegenwärtigen und perspektivischen Erfordernissen an die Untersuchungshaft Staatssicherheit zur Gewähr leistung der Ziele der Untersuchungshaft und auch der möglichst vollständigen Unterbindung von Gefahren und Störungen, die von den, Verhafteten ausoehen. Auf diese. eise ist ein hoher Grad der und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt gesichert und weitestgehend gewährleistet, daß der Verhaftete sich nicht seiner strafrechtlichen Verantwortung entzieht, Verdunklungshandlungen durchführt, erneut Straftaten begeht oder in anderer Art und Weise die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Damit die Hausordnung den in der Forschungsarbeit nachgewieeenen höheren gegenwärtigen und perspektivischen Erfordernissen an die Untersuchungshaft Staatssicherheit zur Gewähr leistung der Ziele der Untersuchungshaft sowie der Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaf tanstalt rechtlich zulässig, in begründeten Fällen von den Trennungsgrundsätzen abzuweichen.

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