Unrecht als System 1958-1961, Seite 69

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962, Seite 69 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 69); I. Entschädigung Westlicher Grundbesitz in Ostberlin unter staatlicher Verwaltung DOKUMENT 117 Groß-Berliner Wasser- und Entwässerungswerke Berlin C 2, Stralauer Str. 42 45 Telefon: 51 03 81 HA: 413 Betrifft: Grundstück: Buchzeichen: Datum des Poststempels Gemäß einer Anweisung des Magistrats von Groß-Berlin vom 18.11. 61 gelten alle Nutzungsvereinbarungen, Pachtverträge und Verwaltungsvollmachten, die zwischen Westberliner bzw. westdeutschen Grundstückseigentümern und Bürgern des demokratischen Berlins abgeschlossen wurden, als erloschen. Die für die Wasserversorgung des o. a. Grundstücks mit Ihnen getroffene Vereinbarung wurde damit hinfällig. Dies bedeutet, daß Ihnen keine weiteren Rechnungen mehr zugehen und Zahlungen durch Sie nicht mehr zu leisten sind. Die o. a. Anweisung besagt weiterhin, daß die sich in Westberliner Besitz befindlichen Grundstücke von der für den jeweiligen Stadtbezirk zuständigen Abteilung Finanzen, Staatl. Eigentum, erfaßt werden und der VEB - Kommunale Wohnungsverwaltung zum Verwalter bestellt wird. Zwecks Abschlusses eines neuen Pachtvertrages müssen Sie sich zu gegebener Zeit mit der zuletzt genannten Dienststelle in Verbindung setzen und uns gegebenenfalls unterrichten. Hochachtungsvoll Groß-Berliner Wasser- und Entwässerungswerke gez. Unterschrift Leiter d. Abt. Kfm-Absatz gez. Unterschrift Leiter d. Rechnungslegung Unangemessene Entschädigung bei Inanspruchnahme nach dem Aufbaugesetz Das Aufbaugesetz vom 6.9.1950 (GBl.I S.965) dient in der SBZ als rechtliche Grundlage, um den Grundbesitz aus privater Hand zu bekommen, welcher zum Wiederaufbau der zerstörten mitteldeutschen Städte, zur Errichtung neuer Industrieanlagen, zur Durchführung des staatlichen, genossenschaftlichen Wohnungsbaues, sowie zur Schaffung öffentlicher Straßen und Plätze erforderlich ist. Die meisten Städte der SBZ wurden zu Aufbaugebieten erklärt, womit die „Inanspruchnahme“, d. h. die dauernde oder zeitweise Entziehung oder Beschränkung des Eigentums der innerhalb des Aufbaugebietes liegenden bebauten und unbebauten Grundstücke erfolgen kann. Den Eigentümern der in Anspruch genommenen Grundstücke wurde zwar eine Entschädigung versprochen. Das erforderliche Entschädigungsgesetz erging aber erst am 25. 4.1960. DOKUMENT 118 Gesetz über die Entschädigung bei Inanspruchnahme nach dem Aufbaugesetz Entschädigungsgesetz vom 25. April 1960 (GBl.I S. 257) § 1 Entschädigungsanspruch Entschädigungsberechtigt sind die Eigentümer der nach § 14 des Aufbaugesetzes vom 6. 9.1950 (GBL S. 965) in Anspruch genommenen Grundstücke und Gebäude sowie die Inhaber der in Anspruch genommenen Rechte. § 2 Entschädigungsart (1) Die Entschädigung wird in Geld geleistet. (2) Für Eigenheime, für Grundstücke mit Wohn- und Wirtschaftsgebäuden landwirtschaftlicher Betriebe sowie für landwirtschaftliche Nutzflächen kann mit Zustimmung des Entschädigungsberechtigten Naturalentschädigung gewährt werden. § 3 Geldentschädigung (1) Grundlage für die Berechnung der Höhe der Geldentschädigung bei Grundstücken oder Gebäuden ist ihr Wert zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme. Die Entschädigung darf den zulässigen Höchstpreis nicht überschreiten. (2) Minderungen des Bodenwertes, die durch wesentliche Änderungen der wirtschaftlichen Bedeutung des Gebietes, in dem die in Anspruch genommenen Grundstücke liegen, vor Wiederaufbau eingetreten sind, sind zu berücksichtigen. Der Bodenwert entspricht dann dem Bodenwert gleichartiger Grundstücke in vergleichbaren Gebieten. П. Eigentumsübertragung und Behandlung der Rechte am Grundstück oder Gebäude § 9 Eigentumsübertragung Grundstücke und Gebäude, die nach § 14 des Aufbaugesetzes durch Entzug des Eigentums in Anspruch genommen werden, gehen mit dem Zeitpunkt der Inanspruchnahme in das Eigentum des Volkes über. Gleichzeitig erlöschen die dinglichen Rechte. § 10 Ersatz für Rechte am Grundstück oder Gebäude (1) Die Entschädigung tritt für Gläubiger, deren dingliche Rechte erloschen sind, an die Stelle des in Anspruch genommenen Grundstücks oder Gebäudes. (2) An der Geldentschädigung haben die Gläubiger dieselben Rechte, die ihnen im Zeitpunkt der Inanspruchnahme im Falle des Erlöschens ihrer Rechte durch Zwangsversteigerung an dem Erlös zustehen. Die Verzinsung der aus der Geldentschädigung zu befriedigenden Ansprüche der Gläubiger erfolgt vom Zeitpunkt der Inanspruchnahme ab in der Höhe, in der die Geldentschädigung verzinst wird. Soweit die Gläubiger aus der Geldentschädigung befriedigt werden, ist ihnen der Zugriff in das sonstige Vermögen des Schuldners versagt. (3) Bei Naturalentschädigung werden an Stelle der erloschenen dinglichen Belastungen neue Rechte am Ersatzgrundstück bzw. Ersatzgebäude begründet. Zinsansprüche können für die Zeit von der Inanspruchnahme an bis zur Gewährung der Naturalentschädigung nur noch bis zu der Höhe geltend gemacht werden, in der die Geldentschädigung verzinst wird. 69;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962, Seite 69 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 69) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962, Seite 69 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 69)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 1-292).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge sorgfältig vorzubereiten, die Anzahl der einzuführenden ist stets in Abhängigkeit von den konkreten politisch-operativen Erfordernissen und Bedingungen der Bearbeitung des Operativen Vorganges festzulegen, die ist so zu gestalten, daß sie die besondereGesellschaftsgefährlichkeit dieser Verbrechen erkennen. Weiterhin muß die militärische Ausbildung und die militärische Körperertüchtigung, insbesondere die Zweikanpf-ausbildung, dazu führen, daß die Mitarbeiter in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit Thesen zur Dissertation Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Heyer, Anforderungen an die Führungs- und Leitungstätigkeit für die optimale Nutzung der operativen Basis in den Bezirken der zur Erhöhung der Effektivität der operativen Absicherung und Kontrolle der im Gebiet wohnhaften Ausländer und Staatenlose Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers über die Organisierung der politisch-operativen Arbeit zur Aufdeckung ungesetzlicher Grenzübertritte unbekannter Wege und daraus zu ziehende Schlußfolgerungen für die Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung von Erscheinungen des ungesetzlichen Verlassens der insbesondere des Ausschleusens von Vertrauliche Verschlußsache Vertrauliche Verschlußsache Studienmaterial, Erfordernisse und Wege der Vervollkommnung der Leitungstätigkeit der Leiter unter-suchungsführender Referate der Linie Seite Vertrauliche Verschlußsache Lehrbuch, Vorkommnisuntersuchung - Anforderungen, Aufgaben und Wege zur Erhöhung der Qualität und Effektivität der Untersuchung von politisch-operativ bedeutsamen Vorkommnissen Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit Krause, Die Aufgaben des Untersuchungsführers der Linie Staatssicherheit in der ersten Phase der Untersuchung von Tötungsverbrechen, die von ins Ausland fahnenflüchtigen Militärpersonen unter dem Gebrauch von Schußwaffen gegen Angehörige der Grenztruppen der begangen werden, verwiesen.

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