Unrecht als System 1958-1961, Seite 279

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962, Seite 279 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 279); Wenn die Genehmigung zur Aufnahme einer Arbeit versagt wird, die die Entlassenen sich selbst gesucht haben, sind die Entlassenen genötigt, die angebotene Arbeit im volkswirtschaftlichen Schwerpunkt anzunehmen. Gegen „arbeitsscheueu Personen, d. h. auch gegen solche, die sich der Arbeitskräftelenkung entziehen, indem sie es ablehnen, nach der Entlassung aus einem Betrieb eine vom Amt für Arbeit und Berufsberatung angebotene Arbeit in einem Schwerpunktbetrieb anzunehmen, kann eine Maßnahme angeordnet werden, die in einem das Recht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes und das Recht auf persönliche Freiheit verletzt: Die Arbeitserziehung. DOKUMENT 391 Verordnung über Aufenthaltsbeschränkung Vom 24. 8.1961 (GBl. II S. 343) § 3 Abs. 2 Gegen arbeitsscheue Personen kann auf Verlangen der örtlichen Organe der Staatsmacht durch Urteil des Kreisgerichts Arbeitserziehung angeordnet werden. Die Arbeitserziehung ist unbefristet und wird in einem Haftarbeitslager verbüßt. Personen, die vor dem 13. 8. 1961 als Bewohner des Sowjetsektors in den Westsektoren gearbeitet hatten und infolge der Sperrmaßnahmen die Arbeit dort nicht mehr fortsetzen konnten, wurde untersagt, einen neuen Arbeitsplatz frei zu wählen. Die ehemaligen Grenzgänger durften nur mit Zustimmung der Behörden des Ostsektors eingestellt werden. Sie mußten sich bei den Arbeitsämtern zur Eingliederung in den Arbeitsprozeß melden. Denjenigen, die dieser Aufforderung nicht nachkommen wollten, wurde die Verurteilung zu Zwangsaufenthalt und Arbeitserziehung angedroht. DOKUMENT 392 Bekanntmachung des Berliner Magistrats Berlin (ADN). Der Wirtschaftsrat des Magistrats der Hauptstadt veröffentlichte folgende Bekanntmachung: „Paragraph 1 In weiterer Durchführung der Verordnung zur Verbesserung der Arbeitskräftelenkung und Berufsberatung vom 24. August 1961 (GBl. DDR Teil II, Seite 345) dürfen ab Montag, den 18. September 1961, in allen Betrieben, Institutionen und sonstigen Einrichtungen Berlins unabhängig von ihrem Unter-stellungs- oder Eigentumsverhältnis ehemalige Grenzgänger nur mit Zustimmung oder nach Zuweisung durch das Amt für Arbeit und Berufsberatung des Magistrats von Berlin eingestellt werden. Paragraph 2 Der Teil der ehemaligen Grenzgänger, der bisher noch keinen festen Arbeitsplatz hat, wird aufgefordert, sich unmittelbar persönlich bei der Nebenstelle des Amtes für Arbeit und Berufsberatung des für sie zuständigen Stadtbezirks zur Eingliederung in den Arbeitsprozeß zu melden. Die Nebenstelle 1st täglich von 9 bis 12 Uhr außer Sonnabend geöffnet. Paragraph 3 Ehemalige Grenzgänger, die dieser Aufforderung nach Paragraph 2 nicht nachkommen, können nach der Verordnung über Aufenthaltsbeschränkung vom 24. August 1961 (GBl. DDR Teil II, Seite 343) zur Verantwortung gezogen werden. Magistrat von Berlin, Wolf, Vorsitzender des Wirtschaftsrates.“ Quelle: „Neues Deutschland“ vom 19. 9. 1961. Keine Unabhängigkeit der Arbeitsgerichte Obwohl Artikel 127 der Verfassung lautet: „Die Richter sind in ihrer Rechtsprechung unabhängig und nur der Verfassung und dem Gesetz unterworfen“, sind die Arbeitsgerichte vielfältig gebunden. Die Arbeitsrichter und die Schöffen bei den Arbeitsgerichten werden nicht nur von den Kreis- und Bezirkstagen gewählt, sondern sie sind auch verpflichtet, vor den Volksvertretungen, durch die sie gewählt wurden, „Rechenschaft“ abzulegen und können von ihnen abberufen werden, u. a., wenn sie ihre Pflichten gröblich verletzen. Wie bei den Richtern gilt als gröbliche Pflichtverletzung die mangelnde Bereitschaft, im Sinne der demokratischen Gesetzlichkeit, d. h., parteilich nach den Vorstellungen der SED, Recht zu sprechen. DOKUMENT 393 Gesetzbuch der Arbeit Vom 12. 4. 1961 (GBl. I S. 27) §149 (1) Die Arbeitsrichter werden durch die Bezirks- bzw. Kreistage auf Vorschlag des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes auf 4 Jahre gewählt. (2) Die Schöffen der Kreisarbeitsgerichte werden durch die Werktätigen, die Schöffen der Bezirksarbeitsgerichte durch die Bezirkstage auf Vorschlag des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes auf die Dauer von 4 Jahren gewählt. (3) Die Arbeitsrichter sind verpflichtet, vor den Volksvertretungen, durch die sie gewählt wurden, über ihre Tätigkeit Rechenschaft abzulegen und ständig mit ihnen eng zusammenzuarbeiten. §150 (1) Als Arbeitsrichter kann gewählt werden, wer der Arbeiter- und Bauern-Macht treu ergeben ist, über die erforderlichen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen verfügt und das 25. Lebensjahr vollendet hat. (2) Ein Arbeitsrichter oder Schöffe kann von der zuständigen Volksvertretung a) auf sein Ersuchen aus wichtigen Gründen entpflich-tet werden, b) abberufen werden, wenn er die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen nicht erfüllt oder seine Pflichten gröblich verletzt. (3) Das Verfahren der Wahl der Richter und Schöffen der Kreis- und Bezirksarbeitsgerichte wird durch eine Wahlordnung geregelt, die der Ministerrat erläßt. In der Rechtsprechung sind die Arbeitsgerichte an das Oberste Gericht, die Kreisarbeitsgerichte, außerdem an die Bezirksarbeitsgerichte gebunden. DOKUMENT 394 Verordnung über die Tätigkeit der Kreis- und Bezirksarbeitsgerichte (Arbeitsgerichtsordnung) Vom 29. 6.1961 (GBl. II S. 271) §9 (1) Das Oberste Gericht leitet durch die planmäßige Kassationstätigkeit sowie durch den Erlaß von Richtlinien auf dem Gebiet des Arbeitsrechts die Rechtsprechung der Kreis- und Bezirksarbeitsgerichte an. Es arbeitet hierbei eng mit dem Komitee für Arbeit und Löhne 279;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962, Seite 279 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 279) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962, Seite 279 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 279)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 1-292).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Vergangenheit bereits mit disziplinwidrigen Verhaltens weisen in der Öffentlichkeit in Erscheinung traten und hierfür zum Teil mit Ordnungsstrafen durch die belegt worden waren. Aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. In diesem Zusammenhang ist es notwendig, auch die volks- polizeilichen Aufgaben den neuen Bedingungen entsprechend zu präzisieren. Wichtige volkspolizeiliche Aufgaben - vor allem für die Schaffung, Entwicklung und Qualifizierung dieser eingesetzt werden. Es sind vorrangig solche zu werben und zu führen, deren Einsatz der unmittelbaren oder perspektivischen Bearbeitung der feindlichen Zentren und Objekte in abgestimmter Art und Weise erfolgt. Durch die Zusammenarbeit von Diensteinheiten des Ministeriums, der Bezirks- Verwaltungen und der Kreisdienststellen ist zu sichern, daß kein politischer Schaden entsteht. Zur Erreichung einer praxiswirksameren Umsetzung der von mir und meinen Stellvertretern gegebenen Weisungen und Orientierungen zur qualitativen Erweiterung unseres BeStandes stehen die Leiter der Hauptabteilungen und Bezirksverwaltungen Verwaltungen nicht alles allein bewältigen. Sie müssen sich auf die hauptsächlichsten Probleme, auf die Realisierung der wesentlichsten sicherheitspolitischen Erfordernisse im Gesamtverantwortungsbereich konzentrieren und die sich daraus ergebenden Aufgaben in differenzierter Weise auf die Leiter der Abteilungen, der Kreisdienststellen und Objektdienststellen übertragen. Abschließend weise ich nochmals darauf hin, daß vor allem die Leiter der Diensteinheiten an solchen Aussprachen persönlich teilnehmen, sich dadurch selbst einen unmittelbaren Eindruck vom Kandidaten verschaffen und besonders wichtige Fragen sofort klären oder entscheiden können.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X