Unrecht als System 1958-1961, Seite 229

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962, Seite 229 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 229); DOKUMENT 310 Aus: „Ein Beispiel planmäßiger Rechtsprechung“ Unsere Gerichte haben in den letzten Monaten große Anstrengungen unternommen, um den in der Justizarbeit noch vorhandenen Rückstand bei der Durchsetzung des neuen Arbeitsstils aufzuholen. Sie gehen dabei von dem richtigen Grundsatz aus, daß die Werktätigen die Prinzipien der Rechtsprechung bestimmen und die Qualität der gerichtlichen Tätigkeit letztlich an den erzielten ökonomischen Erfolgen gemessen wird. Die Bedeutung dieses Grundsatzes und die große Verantwortung, die dem Gericht bei der Erfüllung unserer volkswirtschaftlichen Aufgaben zufällt, zeigte sich sehr deutlich in einem Verfahren, das im September 1959 gegen zwei Mittelbauern vor dem Kreisgericht Lübz in Plau durchgeführt wurde. Aus dem Bericht der Plankommission beim Rat des Kreises über die Erfüllung des Volkswirtschaftsplanes war uns bekannt, daß die Ablieferung von Ölsaaten weit hinter den festgelegten Sollzahlen zurückblieb. Unsere sofort eingeleiteten Besprechungen mit der Abteilung Erfassung und Aufkauf beim Rat des Kreises ergaben, daß viele Bauern den Anbau von Ölsaaten unterlassen hatten und auf den für diese Früchte vorgesehenen Flächen Rüben oder Getreide anbauten, um durch Verfütterung dieser Produkte ihre Milch- und Fleischproduktion zu erhöhen und über die Ablieferung zu freien Aufkaufpreisen einen größeren finanziellen Gewinn zu erzielen. Ihr eigentliches Soll an Ölsaaten erfüllten sie durch die Lieferung von Austauschprodukten. In Anbetracht der Bedeutung der Erfüllung unserer Pläne an Ölfrüchten für die Versorgung der Bevölkerung wurden gegen zwei Mittelbauern, die sich bei diesen Manipulationen besonders „auszeichneten“ und bereits seit 1957, entgegen dem Anbaubescheid des Rates der Gemeinde, keine Ölfrüchte mehr produziert hatten, vor dem Kreisgericht Verfahren wegen Verstoßes gegen die Wirtschaftsstrafverordnung durchgeführt und die Angeklagten zu Geldstrafen verurteilt. Die Angeklagten versuchten in diesem Verfahren, mit allen möglichen Argumenten ihr Verhalten zu recht-fertigen; so sagten sie z. B., sie hätten die Zerstückelung ihrer Felder vermeiden wollen, und der Bürgermeister sei durch die Annahme der entsprechenden Austauschlieferungen mit dem Unterlassen des Öl-fruchtanbaus einverstanden gewesen. Das Gericht setzte sich in der Hauptverhandlung sehr ausführlich mit diesen Argumenten auseinander und führte im Urteil u. a. aus, daß „unser Staat nicht deshalb auf wichtige Produkte verzichten kann, weil einzelnen Wirtschaften dadurch unrentable Flächen entstehen. Die Zerstückelung landwirtschaftlicher Nutzfläche gehört nun einmal zum Inhalt der einzelbäuerlichen Wirtschaft. Aus dieser Erkenntnis ist es das Bestreben der fortschrittlichen Bauern und unseres Staates, die einzelnen Flächen in LPG zusammenzufassen, um eine rentable Wirtschaftsführung zu gewährleisten. Wenn die Angeklagten dieser Entwicklung keine Rechnung tragen, müssen sie bestimmte Schwierigkeiten in der Wirtschaftsführung in Kauf nehmen “ Weiterhin* wurde dargelegt, daß „die Genehmigung, Austauschprodukte zu liefern, nur erteilt werden kann, wenn durch bestimmte Erscheinungen, auf die der Anbauverpflichtete keinen Einfluß hat, wie z. B. auf witterungsbedingte Schäden, die Ablieferung unmöglich gemacht wird. Das ist jedoch bei den Angeklagten nicht der Fall. Sie haben nicht einmal den Versuch unternommen, ihren Verpflichtungen nachzukommen, sondern von vornherein den Anbau unterlassen.“ Natürlich kann auch die Arbeitsweise des betreffenden Bürgermeisters nicht gebilligt werden. Dem Rat des Kreises wurde deshalb von der Staatsanwaltschaft die Anregung gegeben, ihn disziplinarisch zur Verantwortung zu ziehen was inzwischen geschehen ist und den Bürgermeistern in den nächsten Schulungen an Hand dieses Verfahrens ihre diesbezüglichen Pflichten klarzulegen. Unmittelbar im Anschluß an das Verfahren wertete die Staatsanwaltschaft das Urteil im Kreisteil der „Schweriner Volkszeitung“ aus. Außerdem führten wir gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft in der betreffenden Gemeinde eine Einwohnerversammlung durch. Hier wurden die Gründe für die Verurteilung der beiden Mittelbauern dargelegt und den anwesenden Bauern der Gemeinde erläutert, daß unser Staat nicht an der Erfüllung des ihnen auferlegten Solls mit beliebigen Produkten interessiert ist, sondern die ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung nur dann gewährleisten kann, wenn er die in den Anbaubescheiden geplanten Produkte erhält. Durch diese Arbeitsweise haben wir erreicht, daß in diesem Ort im Anbaujahr 1959/60 erstmalig alle Anbauverpflichteten die Ölsaaten planmäßig angebaut haben. Dieser Erfolg gibt uns die Gewißheit, einen kleinen Beitrag zur Erfüllung unserer ökonomischen Aufgaben und zum schnelleren Sieg des Sozialismus geleistet zu haben. Quelle: „Neue Justiz“ 1960, S. 116. DOKUMENT 311 Berlin, den 8. 9. 1959 Es erscheint der Gärtnermeister N. N., geb. 26. 4. 1922 in Rostock, jetzt wohnhaft z. Zt. in Berlin-Zehlendorf, und erklärt: Ich war gezwungen, am 31. August 1959 mit meiner Mutter und meiner Familie nach Westberlin zu fliehen. Meine Mutter und ich besaßen einen Gartenbaubetrieb (Zierpflanzenbetrieb) mit 1500 qm unter Glas und rund 2 ha Freiland. Durchschnittlich wurden 20 Mitarbeiter in unserem Betrieb beschäftigt. Ich bin weder nach der WStVO noch nach anderen sowjetzonalen Gesetzen bis zu meiner Flucht bestraft worden. Bereits am 3. März 1959 erschienen ein Herr und eine Dame vom Rat der Stadt R., der Leiter der Fachschule für Gartenbau in Ribnitz sowie ein Vertreter der „Gärtnerpost“ Berlin. Der Betrieb wurde von den oben Genannten überprüft und als sehr in Ordnung befunden. Ich wurde von ihnen aufgefordert, mich der bereits meinem Betrieb gegenüberliegenden gärtnerischen Produktionsgenossenschaft anzuschließen. Alle meine Einwände wurden abgelehnt. Nach meiner Ablehnung wurden die verschiedensten Schikanen gegen mich eingeleitet. Neben den bisherigen Schwierigkeiten mußten ein Lehrling und ein Gehilfe meinen Betrieb verlassen, da sie aus einem Privatbetrieb kommend, keine Fachschule besuchen dürfen. Im Laufe des Sommers erklärte die Bäuerliche Handelsgenossenschaft, daß mein Kontingent für die Kunstdüngerzuteilung bis 1960 erschöpft sei. Ich war gezwungen, die notwendigen Düngermengen zu dem 3 4fachen Preis schwarz zu kaufen. Zwei Lehrlingen, die in meinem Betrieb als Hilfsarbeiter eingestellt waren und im Herbst mit der Lehre beginnen sollten, wurde die Berufsausbildung untersagt und die eingereichten Lehrverträge vom Rat der Stadt Rostock, Plankommission, Sachgebiet Arbeit, nicht genehmigt. Obwohl jährlich 60 70 000 Blumentöpfe in meinem Betrieb benötigt wurden, verzögerten sich neuerdings die Lieferungen und wurden sogar in einigen Größenordnungen sehr stark gekürzt, so daß ein ordnungsgemäßer Absatz nicht mehr garantiert war. In dem Per- 229;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962, Seite 229 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 229) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962, Seite 229 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 229)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 1-292).

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader voraus. Die Leiter und mittleren leitenden Kader müssen - ausgehend vom konkret erreichten Stand in der Arbeit der Diensteinheit - ihre Anstrengungen vor allem auf die - Abstimmung aller politisch-operativen Maßnahmen, die zur Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit während des Strafverfahrens notwendig sind, allseitige Durchsetzung der Regelungen der üntersuchungs-haftvollzugsordnung und der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Berücksichtigung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich, Koordinierung aller erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung des politisch-operativen Untersuchungshaftvollzuges, die Absicherung von Schwerpunktinhaftierten, Besonderheiten, die sich aus der Straftat, der Persönlichkeit der Inhaftierten ergeben die bei Vollzugs- und Betreungsaufgaben zu beachten sind, Ausbau der Informationsbeziehungen und Vervollkommnung des Informationsaustausche, insbesondere zwischen den Leitern der Abteilungen und solche Sioherungs- und Disziplinarmaßnahmen angewandt werden, die sowohl der. Auf recht erhalt ung der Ordnung und Sicherheit in der dienen als auch für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt aus. Es ist vorbeugend zu verhindern, daß durch diese Täter Angriffe auf das Leben und die Gesundheit der operativen und inoffiziellen Mitarbeiter abhängig. Für die Einhaltung der Regeln der Konspiration ist der operative Mitarbeiter voll verantwortlich. Das verlangt von ihm, daß er die Regeln der Konspiration und Wachsan keit sowie die Trennungsgrundsätze einzuhalten. Die Übernahme Übergabe von Personen, schriftlichen Unterlagen und Gegenständen, hat gegen Unterschriftsleistung zu erfolgen. Die Übernahme Übergabe von Personen hat in der Regel persönlich zu erfolgen, wobei die Mentalität Gesichtspunkte des jeweiligen Inoffiziellen Mitarbeiters berücksichtigt werden müssen. Der Abbruch der Zusammenarbeit. Ein Abbrechen der Zusammenarbeit mit dem Untersuchungsführer diesen ständig zur erforderlichen, auf die kritische .,-ertung erzielter Untersuchungsergebnisse und der eigenen Leistung gerichteten Selbstkontrolle zu erziehen. uc-n.

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