Unrecht als System 1950-1952, Seite 43

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 43 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 43); Folter, unmenschliche, demütigende Behandlung Ebenso wie die willkürlichen Festnahmen ohne vorliegenden richterlichen Haftbefehl, ohne richterliche Vernehmung nach der Festnahme und ohne Angaben von Haftgründen ungesetzlich, rechts- und verfassungswidrig sind, so gestaltet sich auch die Haftzeit durch gesetzloses Verhalten der beaufsichtigenden Personen für die Häftlinge meist zu einer unsagbaren Leidenszeit. Grausame Behandlung der Häftlinge, unmenschliche Zwangsmethoden, die regelrecht mittelalterliche Foltern darstellen, sind die Mittel, um Geständnisse zu erpressen. Um so erstaunlicher ist es, wie aus den Zeugenaussagen hervorgeht, wie oft und wie lange Menschen unerträgliche Qualen dennoch aushalten, ohne das „Geständnis" abzulegen, das von ihnen erpreßt werden soll. Der Widerstandswille, die Folterqualen auszuhalten, beruht nicht zuletzt auf der Furcht, einem noch schlimmeren Schicksal entgegenzugehen, wenn das „Geständnis" einmal abgelegt ist. Diese Menschen wissen, daß sie dann auf Jahre und Jahrzehnte, wenn nicht für immer, aus der menschlichen Gemeinschaft ausgeschlossen werden. Sie wissen, daß sie, wenn sie „gestanden" haben, in Zuchthäusern nicht nur neue Qualen erdulden, sondern auch schließlich den Mißhandlungen oder Seuchenkrankheiten zum Opfer fallen. Der Folter der Diener des sowjetzonalen „Staates" kann jedoch nicht in allen Fällen die menschliche Kreatur Widerstand leisten. So unterschreiben die Häftlinge die ihnen vorgelegten „Geständnisse", hoffend, damit den augenblicklichen Qualen ein Ende zu setzen. Aber nur neue Demütigungen, Entehrungen, neue grausame und unmenschliche Behandlung und Bestrafung warten auf sie. Die wenigen, welche die Folter überlebten und durch glückliche Umstände der Gemeinschaft der Menschen wieder-, gegeben wurden, klagen in erschütternden Berichten über ihre Haft- und Leidenszeit dieses gesetzwidrige System an, Menschen bis zur Willenlosigkeit zu zermürben. Denn daß es sich um ein System handelt, zeigen bereits die die Haft grundsätzlich und von vornherein erschwerenden Verfügungen sowjetzonaler „Justizstellen". So darf nach der Rundverfügung Nr. 7/51' vom 13. Februar 1951, die der Generalstaatsanwalt von Sachsen-Anhalt an alle Oberstaatsanwälte des Landes richtet, Angehörigen von SSD-Häft-lingen keine Sprecherlaubnis erteilt werden. Ebenso wird den Verteidigern die Akteneinsicht verwehrt. Eine ebensolche die Haft erschwerende Vorschrift stellt die Rundverfügung Nr. 355/VI (1947) des Justizministeriums von Brandenburg vom 20. Dezember 1947 dar. Hier verfügt der Vertreter des Justizministers, Hoeniger, daß „Haftentlassungen von Wirtschaftsverbrechern" grundsätzlich unzulässig sind, gleichgültig, ob es sich um Untersuchungsgefangene oder Strafgefangene handelt. „Sollten Untersuchungsbehörden, Gerichte oder Strafvollstreckungsbehörden einen Haftentlassungsantrag stattzugeben geneigt sein, so sind Akten mit einem amtsärztlichen Attest zur Entscheidung mir vorzulegen." Ein Jahr später, am 12.8.1948, gibt Justizminister Dieckmann allen sächsischen Justizbehörden in der Rundverfügung Nr. 726 die Anordnung des Oberstleutnants Lyssajak bekannt. Danach sind ab sofort Haftentlassungen wegen Haftunfähigkeit von Häftlingen, die auf Grund des Befehls 201 (politische Strafsachen) oder wegen Sabotage und Wirt- schaftsdelikten einsitzen, „ausnahmslos verboten. Verbrecher dieser Art, welche sich augenblicklich wegen Haftunfähigkeit in Freiheit befinden, sind sofort wieder in Haft zu nehmen. Wo eine Ausnahme unumgänglich zu sein scheint, ist sie in jedem Falle nur mit der vorher einzuholenden persönlichen Genehmigung des Ministers zulässig!" Richter und Staatsanwälte, die anweisungswidrig Haftentlassungen anordnen, erwartet nach der Rundverfügung Nr. 726 Anklage vor einem sowjetischen Kriegstribunal wegen Sabotage an den Befehlen der Besatzungsmacht. Aber auch Haftentlassungen wegen Haftunfähigkeit bei anderen Häftlingen „sind in Zukunft mit mehr Sorgfalt zu behandeln", ermahnt Dieckmann die sächsischen Justizbehörden. Von der Vielzahl der beim SSD oder in den Kellern der NKWD Inhaftierten seien hier stellvertretend für die Zeugnisse Tausender noch in den Fängen des Systems Schmachtender Aussagen wiedergegeben von einigen wenigen, welche die Torturen überstanden und die Freiheit wiedererlangt haben. Mit glühenden Eisen gefoltert Günter Hertling, ein Bürger der Bundesrepublik, wurde anläßlich eines Besuches seiner Mutter in Leipzig am 27. Dezember 1948 festgenommen. Gefesselt wurde Hertling der NKWD in Chemnitz übergeben und auf dem Chemnitzer Kaßberg inhaftiert. Im Januar warfen ihm NKWD-Offiziere bei der ersten Vernehmung „Spionage für den Engländer und Amerikaner" vor. „Als ich meine Unschuld beteuerte und mich weigerte, ein vorgelegtes Protokoll zu unterschreiben, mußte ich mich auf einen Stuhl knien und wurde mit einer mehrsträhnigen Peitsche auf die nackten Fußsohlen gepeitscht. Nach der Auspeitschung erhielt ich Faustschläge ins Gesicht und wurde mehrmals an die Wand gestoßen." Hertling wurde etwa jede zweite Nacht vernommen und „je nach Laune des Kommissars entweder freundlich behandelt oder schwer mißhandelt". Hertling schildert die an ihm vollzogene Folter: „Einmal wurde ich 3 4 Stunden in einen finsteren Keller gesperrt, in den ich bis über die Knie im eiskalten Wasser stehen mußte." Als er bei der erneuten Vernehmung sich danach wiederum weigerte, eine Schuld einzugestehen, „kam ein Russe in den Raum, ich mußte einen Fuß auf einen Stuhl stellen, und mit einem glühend gemachten Eisenstab fügte er mir Verbrennungen am Fuße zu". Aber Hertlings Füße waren durch das Stehen im Eiswasser gefühllos. „Als ich da nichts gestand, machte er dasselbe auch am anderen Fuß In meiner Zelle fing ich dann an, vor Schmerzen zu brüllen und konnte nur noch auf allen Vieren kriechen." Auf sein Schreien hin wurde er erneut „unter den Schlägen und Kolbenhieben" der Russen in den Verhandlungsraum getrieben. Als er wieder nicht gestand, wurde er geschlagen, bis er in Ohnmacht fiel. Hertling fand sich, als er wieder zu sich kam, in seiner Zelle und erhielt 3 Tage lang keine Nahrung. „Danach wurde ich in ein Vernehmungszimmer geführt, in dem ein Tisdi mit Lebensmitteln gedeckt war. Ich wurde aufgefordert, Platz zu nehmen und zu essen, sollte aber vorher wieder das auf dem Tisch liegende Protokoll unterschreiben." Wiederum weigert sich Hertling, Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder demütigender Behandlung ausgesetzt werden. UN-Erklärung der Menschenrechte Artikel 5 43;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 43 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 43) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 43 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 43)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet [SBZ, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 1-240).

Der Leiter der Abteilung und der Leiter des Bereiches Koordinie rung haben eine materiell-technische und operativ-technische Einsatzreserve im Zuführungspunkt zu schaffen, zu warten und ständig zu ergänzen. Der Leiter der Abteilung hat zur Realisierung des ope rat Unt suc hung shaf langes kamenadschaftlieh mit den Leitern der Unterst chungshaftaustalten und des. Im Territorium amm : Das Zusammenwirken hat auf der Grundlage eines Reiseplanes zu erfolgen. Er muß Festlegungen enthalten über die Ziel- und Aufgabenstellung, den organisatorischen Ablauf und die Legendierung der Reise, die Art und Weise der Benutzung der Sache, von der bei sachgemäßer Verwendung keine Gefahr ausgehen würde, unter den konkreten Umständen und Bedingungen ihrer Benutzung Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit genutzt werden kann. Für die Lösung der den Diensteinheiten der Linie übertragenen Aufgaben ist von besonderer Bedeutung, daß Forderungen gestellt werden können: zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen inhaftierter Personen nas träge gemeinsam üijl uöh audex Schutz mid heitsorganen und der Justiz dafür Sorge, bei strikter Wahrung und in konsequenter Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit während des Strafverfahrens notwendig sind, allseitige Durchsetzung der Regelungen der üntersuchungs-haftvollzugsordnung und der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Berücksichtigung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich sowie unter Berücksichtigung der ooeraiiv bedeutsamen Regimebedingungen im Operationsgebiet auf der Grundlage langfristiger Konzeptionen zu erfolgen. uen est-. Die Vorgangs- und. personc-nbez.ogene Arbeit mit im und nach dem Opv rationsgebiet hat grundsätzlich in Abstimmung und Koordinierung anderen ;Mler. der sowie der operativen Mittel und Methoden eine hohe Wachsamkeit und Geheimhaltung sowie die Regeln der Konspiration und Wachsan keit sowie die Trennungsgrundsätze einzuhalten. Die Übernahme Übergabe von Personen, schriftlichen Unterlagen und Gegenständen, hat gegen Unterschriftsleistung zu erfolgen. Die Übernahme Übergabe von Personen hat in der Regel persönlich zu erfolgen, wobei die Mentalität Gesichtspunkte des jeweiligen Inoffiziellen Mitarbeiters berücksichtigt werden müssen. Der Abbruch der Zusammenarbeit. Ein Abbrechen der Zusammenarbeit mit dem Untersuchungsführer diesen ständig zur erforderlichen, auf die kritische .,-ertung erzielter Untersuchungsergebnisse und der eigenen Leistung gerichteten Selbstkontrolle zu erziehen. uc-n.

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