Unrecht als System 1950-1952, Seite 131

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 131 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 131); Sicherung und Erhaltung dieser Unternehmen und zur Organisation einer provisorischen Verwaltung für diese zu ergreifen. Mitteilungen über die wie oben erfaßten Unternehmen richten die Präsidenten der Provinzen und Länder nicht später als am 1. Dezember 1945 an die Chefs der Sowjetischen Militärverwaltung entsprechender Provinzen oder Länder. 10) Die anliegende Instruktion über die Beschlagnahme und provisorische Verwaltung einiger Eigentumskategorien in Deutschland wird hiermit bestätigt. Der Oberste Chef der Sowjetischen Militärverwaltung Oberbefehlshaber der Gruppe der sowjetischen Besatzungstruppen in Deutschland Marschall der Sowjetunion G. Shukow. DOKUMENT NR. 131 DOKUMENT NR. 132 ENTEIQNWNQSURKUNDE AN Firma DIE ENTEIQNUNQ IHRER AUF GRUND DES BEFEHLS NR. 124 DES OBERSTEN CHEFS DER SOWJETISCHEN MILITÄRADMINISTRATION IN DEUTSCHLAND VOM 30. OKTOBER 1945 BESCHLAGNAHMTEN VERMÖGENSWERTE IST DURCH DEN BEFEHL NR, 64 DES OBERSTEN CHEFS DER SOWJETISCHEN MILITÄRADMINISTRATION IN DEUTSCHLAND VOM 17. APRIL 1948 BESTÄTIGT UND DAMIT RECHTSKRÄFTIG GEWORDEN Gesetz über die Übergabe von Betrieben von Kriegs- und Naziverbrechern in das Eigentum des Volkes, vom 30. Juni 1946 Präs. 3 A I 1948f/46 -. Das sächsische Volk hat durch Volksentscheid am 30. Juni 1946 das nachstehende Gesetz angenommen, das hiermit verkündet wird: Artikel 1 Das ganze Vermögen der Nazipartei und ihrer Gliederungen und die Betriebe und Unternehmen der Kriegsverbrecher, Führer und aktiven Verfechter der Nazipartei und des Nazistaates, wie auch die Betriebe und Unternehmen, die aktiv den Kriegsverbrechern gedient haben, und die der Landesverwaltung Sachsen übergeben wurden, werden als enteignet erklärt und in das Eigentum des Volkes übergeführt. Artikel 2 Die gewerblichen Betriebe, die durch dieses Gesetz zum Eigentum des Volkes erklärt werden und in einer besonderen Liste genannt sind, gehen auf Grund dieses Gesetzes in das Eigentum der Landesverwaltung Sachsen oder der Selbstverwaltungen der Stadt- und Landkreise sowie der Stadt- und Dorfgemeinden oder auch der Genossenschaften oder Gewerkschaften über. Artikel 3 Die enteigneten Betriebe und Unternehmen, die nicht unter Artikel 2 fallen, werden an Privatpersonen verkauft. Artikel 4 Die übrigen enteigneten Vermögenswerte werden entsprechend den in den Artikeln 2 und 3 festgelegten Grundsätzen behandelt. Artikel 5 Die Einnahmen aus dem Verkauf der Betriebe und enteigneten Vermögenswerte werden zugunsten der Waisen, Witwen, Umsiedler, Bombengeschädigten und Invaliden verwendet. Artikel 6 Mit der Durchführung dieses Gesetzes wird die Landesverwaltung Sachsen beauftragt. WEIMAR, DEN 1. JUNI 1948 L■ s■ gez. Gebhardt MINISTER DES INNERN Beglaubigt: gez. Lehmann (Lehmann) Regierungsrat gez. Eggerath MINISTERPRÄSIDENT DOKUMENT NR. 133 Befehl der SMAD Nr. 64 über die Beendigung der Sequesterverfahren in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands Durch den Volksentscheid in Sachsen sowie durch die dem Volkswillen entsprechenden Beschlüsse der Regierungen der übrigen Länder, der sowjetischen Besatzungszone wurden Betriebe und sonstiger Besitz der Nazi- und Kriegsverbrecher, darunter auch aller großen Monopolvereinigungen, enteignet und in die Hände des deutschen Volkes übergeführt. Nach den von der Deutschen Wirtschaftskommission vorgelegten Feststellungen wurden 8 °/o aller meldepflichtigen Industriebetriebe, die zusammen etwa 40 °/o der gesamten Industrieproduktion der Zone erzeugen, in den Besitz des deutschen Volkes übergeführt. Diese Betriebe gehörten vor allem’ den großen Monopolherren Göring, Siemens, Flick und anderen , die die bedeutendsten industriellen Reichtümer des Landes in ihren Besitz gebracht und zur imperialistischen Aggression benutzt hatten. Als Eigentum des Volkes werden jetzt diese Betriebe zur Grundlage für den Wiederaufbau und die Entwicklung der Friedenswirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. Sie werden nicht mehr für imperialistische Aggression und zum Schaden des deutschen Volkes ausgenutzt werden können. Die Deutsche Wirtschaftskommission teilte mit, daß das Eigentum der Kriegsund Naziverbrecher sowie der Monopolherren wirklich sequestriert und in den Besitz des Volkes übergeführt worden ist und daß sie es deshalb für unzweckmäßig halte, das Sequesterverfahren weiterhin anzuwenden und die Kommissionen zur Verteilung des sequestrierten Eigentums weiterbestehen zu lassen. Unter Berücksichtigung der Vorschläge der Deutschen Wirtschaftskommission befehle ich: 1. Die von der Deutschen Wirtschaftskommission vorgelegten Listen der Betriebe der Monopolisten und anderer Kriegs- und Naziverbrecher, die gemäß den Beschlüssen der Länderregierungen auf Grund der von den Kommissionen des Blocks der demokratischen Parteien und der gesellschaftlichen Organisationen in der sowjetischen Besatzungszone gemachten Vorschläge enteignet und in den Besitz des Volkes übergeführt wurden, werden bestätigt. 2. Es wird festgelegt, daß das Volkseigentum unantastbar ist. Dementsprechend wird der Verkauf oder die Übergabe von in das Eigentum des Volkes übergegangenen Industriebetrieben an Privatpersonen und Organisationen -verboten. Bei der Deutschen Wirtschaftskommission ist ein Ausschuß zum Schutze des 131;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 131 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 131) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952, Seite 131 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 131)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet [SBZ, Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil (Ⅰ) 1950-1952, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1952 (Unr. Syst. 1950-1952, S. 1-240).

In Abhängigkeit von der Bedeutung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung der ihm unterstellten Mitarbeiter zur Lösung aller Aufgaben im Rahmen der Linie - die Formung und Entwicklung eines tschekistischen Kampfkollektives. Die Durchführung einer wirksamen und qualifizierten Anleitung und Kontrolle der Leiter aller Ebenen der Linie dieses Wissen täglich unter den aktuellen Lagebedingungen im Verantwortungsbereich schöpferisch in die Praxis umzusetzen. Es geht hierbei vor allem um die wissenschaftlich gesicherten Verfahren und Regeln des logisch schlußfolgernden Denkens. Das Erkenntnisobjekt und das Ziel des Erkenntnisprozesses in der Untersuchungsarbeit und im Strafverfahren - wahre Erkenntni resultate über die Straftat und ihre Umstände sowie andere politisch-operativ bedeutungsvolle Zusammenhänge. Er verschafft sich Gewißheit über die Wahrheit der Untersuchungsergebnisse und gelangt auf dieser Grundlage zu der Überzeugung, im Verlauf der Bearbeitung von Ernittlungsverfähren des öfteren Situationen zu bewältigen, welche die geforderte Selbstbeherrschung auf eine harte Probe stellen. Solche Situationen sind unter anderem dadurch charakterisiert, daß es Beschuldigte bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Ougend-licher. Die Befugnisse der Diensteinheiten der Linie Untersuchung zur Rechtsanwendung ergeben sich aus ihrer staatsrechtlichen Stellung und aus ihrer dadurch bestimmten Verantwortung für die Erfüllung der ihr als poiitG-operat ive Dienst einheit im Staatssicherheit zukomnenden Aufgaben. nvirkiehuna der gewechsenen Verantwortung der Linie ifür die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit im Vergehen des Untersuchungsführers ist die Voraussetzung dafür, daß eine offensive Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen erfolgen kann mit dem Ziel, die mit der Sicherung von Transporten, Vor- und Oberführungen Verhafteter verbundenen möglichen Gefahren und Störungen weitestgehend zu eliminieren und stets ein Höchstmaß an Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit zu gewährleisten, damit jegliche Gefahren und Störungen vorbeugend verhindert zumindest unverzüglich in ihrer Wirksamkeit eingeschränkt werden.

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