Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar zum Strafgesetzbuch 1981, Seite 424

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1981, Seite 424 (Strafr. DDR Komm. StGB 1981, S. 424); §167 Besonderer Teil 424 durch Verursachung von Störungen im Wagenumlauf im Bereich der Be- und Entladung sowie der Wagenbestellung oder bei Reparaturen an Wagen und Triebfahrzeugen usw. sein, pflichtwidrig Produktionsmittel in einem anderen, nicht planmäßig vorgesehenen und ökonomisch nicht erforderlichen Produktionsbereich eingesetzt werden, evtl, sogar zur persönlichen Bereicherung und unter Inkaufnehmen ökonomischer Verluste, z. B. verzögerte Fertigstellung oder Nutzung volkswirtschaftlich bedeutsamer Objekte. 4. Wirtschaftliche Schäden sind alle durch den Entzug der Produktionsmittel herbeigeführten, ökonomisch negativen Folgen, z. B. direkte Minderungen oder Ausfälle in den Produktionsergebnissen, notwendige Mehraufwendungen für Löhne, Materialien und Energie, um diese Ausfälle zu beseitigen oder zu verringern, Kosten für die Beschaffung und den Einsatz von Behelfsanlagen. Ebenso sind erhebliche Vertragsstrafen und wesentlich verminderte Erlöse durch verzögerte Überleitung neuester wissenschaftlich-technischer Entwicklungen in die Produktion wirtschaftliche Schäden. Dazu gehören sowohl die Verluste, die in dem Betrieb oder Betriebsteil entstehen, in dem der Täter arbeitet, als auch solche, die durch die wachsende Verflechtung und Kooperation der Wirtschaft in anderen Bereichen oder in anderen Zweigen der Volkswirtschaft nachweisbar auftre-ten. Wirtschaftlicher Schaden umfaßt nicht nur einen bezifferbaren finanziellen Schaden, sondern alle negativen ökonomischen Auswirkungen auf die Volkswirtschaft (OG-Urteil vom 29. 6. 1978/2 OSB 6/78). 5. Die schwere Schädigung der Volkswirtschaft (Abs. 2) braucht nicht in einer unmittelbaren Substanzschädigung sozialistischen Eigentums zu bestehen. Aus der Gesamtheit der unmittelbaren materiellen Schäden und der damit verbundenen wirtschaftlichen Auswirkungen ist zu beurteilen, ob eine schwere Schädigung verursacht wurde. Das ist z. B. dann der Fall, wenn die Fertigstellung oder Nutzung volkswirtschaftlich bedeutsamer Objekte verzögert wird. 6. Strafrechtliche Verantwortlichkeit setzt Vorsatz voraus. Der Vorsatz muß sich sowohl auf die spezifische Begehungsweise als auch auf die Herbeiführung des wirtschaftlichen Schadens erstrecken. 7. Tateinheit mit § 165 kann bestehen, wenn die Handlung unter Mißbrauch einer Vertrauensstellung begangen wurde. §167 (1) Wer unter vorsätzlicher Verletzung seiner beruflichen Pflichten oder durch unbefugten Umgang fahrlässig Produktionsmittel oder andere Sachen, die wirtschaftlichen Zwecken dienen, beschädigt, außer Betrieb setzt, verderben oder unbrauchbar werden läßt und dadurch bedeutende wirtschaftliche Schäden verursacht, wird von einem gesellschaftlichen Organ der Rechtspflege zur Verantwortung gezogen oder mit öffentlichem Tadel, Geldstrafe, Verurteilung auf Bewährung oder mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft, soweit nicht, insbesondere bei geringer Schuld, die materielle Verantwortlichkeit zur Erziehung des Täters ausreicht.;
Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1981, Seite 424 (Strafr. DDR Komm. StGB 1981, S. 424) Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1981, Seite 424 (Strafr. DDR Komm. StGB 1981, S. 424)

Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1981, Ministerium der Justiz (MdJ) der DDR, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam Babelsberg (Hrsg.), H. Duft, H. Heilborn, R. Müller, U. Pruss, J. Schlegel, G. Teichler, H. Weber (Gesamtredaktion), Autorenkollektiv, 3., überarbeitete Auflage, Staatsverlag der DDR, Berlin 1981 (Strafr. DDR Komm. StGB 1981, S. 1-688). Kommentar zum Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik - StGB - vom 12. Januar 1968 in der Neufassung vom 19. Dezember 1974 (GBl. I 1975, Nr. 3, S. 14) sowie i. d. F. des 2. Strafrechtsänderungsgesetzes (StRÄndG) vom 7. April 1977 (GBl. I 1977, Nr. 10, S. 100) und des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. Juni 1979 (GBl. I 1979, Nr. 17, S. 139), Redaktionsschluß 29.2.1980.

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Operative Führungsdokumente der Hauptabteilungen und Bezirks-verwaltungen Verwaltungen Planorientierung für das Planjahr der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Planorientierung für die Organisierung und Durchführung der politisch-operativen Arbeit auf die vorbeugende Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Staatsverbrechen und anderen politisch-operativ bedeutsamen Straftaten sowie in Verbindung damit auf die Aufklärung feindlicher Pläne, Absichten und Maßnahmen der Feindzentralen zur Ausnutzung der neuen Bedingungen allseitig aufzuklären und damit die Abwehrarbeit wirkungsvoll zu unterstützen. Die Durchsetzung der dazu von mir bereits auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von den unterstellten Leitern gründlicher zu erläutern, weil es noch nicht allen unterstellten Leitern in genügendem Maße und in der erforderlichen Qualität gelingt, eine der konkreten politisch-operativen Lage mit der Bearbeitung der Ermittlungsverfahren wirksam beizutragen, die Gesamtaufgaben Staatssicherheit sowie gesamtgesellschaftliche Aufgaben zu lösen. Die Durchsetzung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesctz-lichkeit in der Untersuchungrbeit Staatssicherheit hängt wesentlich davon ab, wie die LeitSfcJf verstehen, diese Einheit in der täglichen Arbeit durchzusetzon.

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