Strafprozessuale Grundfragen der Freiheitsentziehung im Ermittlungsverfahren 1982, Seite 41

Strafprozessuale und taktisch-methodische Grundfragen der Freiheitsentziehung im Ermittlungsverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1982, Seite 41 (Strafproz. Grundfr. EV DDR 1982, S. 41); Auswirkungen sowie den Motiven des Beschuldigten) insbesondere Grad und Charakter der Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und der Sicherheit des Staates die Tatschwere des spezifischen Delikts. Sie müssen in die Erwägungen zur Entscheidung über die Inhaftierung nach § 122 Abs. 1 Ziff. 4 StPO eingehen.28 Einsicht und Reue, besondere Anstrengungen zur Wiedergutmachung des Schadens, Nichtvorbestraftheit des Beschuldigten oder Angeklagten oder andere aus § 123 StPO folgende Gründe können trotz Vorliegens dringenden Tatverdachts wie des Haftgrundes Haftstrafe mitunter geeignet sein, die Anordnung der Untersuchungshaft abzuwenden, wenn die Tatschwere einer solchen Entscheidung nicht entgegensteht. Jugendhaft ist die jugendgemäße Form der (nur bei Erwachsenen anwendbaren) Haftstrafe. Demzufolge kann (bei Vorliegen der sonstigen erforderlichen Voraussetzungen) § 122 Abs. 1 Ziff. 4 StPO auch im Strafverfahren gegen jugendliche Beschuldigte oder Angeklagte angewendet werden. Jedoch ist ah das Vorliegen der Haftvoraussetzungen bei jugendlichen Beschuldigten oder Angeklagten ein besonders strenger Maßstab anzulegen, um der realen sozialen und altersspezifischen Stellung des Jugendlichen beim Hineinwachsen in die volle gesellschaftliche Verantwortung gerecht zu werden (vgl. Abschnitt 4.10.). 3.5. Die Auslieferungshaft In Durchführung von Rechtshilfe für einen anderen Staat kann gegen Ausländer die Auslieferungshaft angeordnet werden, wenn die Voraussetzungen der Auslieferung29 vorliegen (§ 122a StPO). Geht ein Auslieferungsersuchen für einen Ausländer ein, so prüfen die zuständigen Organe der DDR das eingegangene Ersuchen nebst Unterlagen auf der Grundlage des Art. 33 Abs. 2 der Verfassung, der Gesetze der DDR sowie des Rechtshilfevertrags zwischen der DDR und dem ersuchenden Staat. Bei positivem Ergebnis der Prüfung ordnet das zuständige Gericht die Auslieferungshaft an. Hinsichtlich der Verhaftung oder der vorläufigen Festnahme, der richterlichen Vernehmung gelten die §§ 124 bis 127 StPO entsprechend (§ 122a Abs. 2 StPO).;
Strafprozessuale und taktisch-methodische Grundfragen der Freiheitsentziehung im Ermittlungsverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1982, Seite 41 (Strafproz. Grundfr. EV DDR 1982, S. 41) Strafprozessuale und taktisch-methodische Grundfragen der Freiheitsentziehung im Ermittlungsverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1982, Seite 41 (Strafproz. Grundfr. EV DDR 1982, S. 41)

Dokumentation: Strafprozessuale und taktisch-methodische Grundfragen der Freiheitsentziehung im Ermittlungsverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1982, Fachbuchreihe K, Prof. em. Dr. sc. Rudolf Herrmann, Waldemar Wendler, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, Berlin 1982 (Strafproz. Grundfr. EV DDR 1982, S. 1-160). Zur Beachtung! Diese Fachliteratur ist nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt. Verfasser: Prof. em. Dr. sc. Rudolf Herrmann, Kapitel 1 bis 6; Oberstleutnant der K Waldemar Wendler, Kapitel 7 bis 12. Redaktionsschluß: 30. April 1982.

Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel entsprechend der operativen Situation einzuteilen und einzusetzen. Der Transportoffizier ist verantwortlich für die - ordnungsgemäße Durchsetzung der Anweisungen zur Gefangenentransportdurchführung und Absicherung sowie zur Vorführung, Durchsetzung und Einhaltung der Sicherheit im Dienstobjekt, Absicherung der organisatorischen. Maßnahmen des Uniersuchungshaft vozugeVorbereitung, Absicherung und Durchführung von Transporten und liehen Haupt Verhandlungen. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung trägt die Verantwortung für die schöpferische Auswertung und planmäßige Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, der Befehle und Weisungen der Dienstvorgesetzten zur Lösung der politisch-operativen Wach- und Sicherungsauf-gaben sowie zur Erziehung, Qualifizierung und Entwicklung der unterstellten Angehörigen vorzunehmen - Er hat im Aufträge des Leiters die Maßnahmen zum Vollzug der Untersuchungshaft gegenüber jenen Personen beauftragt, gegen die seitens der Untersuchungsorgane Staatssicherheit Er-mittlungsverfahren mit Haft eingeleitet und bearbeitet werden. Als verantwortliches Organ Staatssicherheit für den Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit sind die - sozialistische Verfassung der Straf Prozeßordnung und das Strafgesetzbuch der Gemeinsame Anweisung der Generalstaatsanwaltsohaft der des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit auf der Grundlage der Untersuchungshaftvollzugs Ordnung, der dazu erlassenen äfisOrdnungen sowie in einer exakten Ausführung der der Abteilung gegebenen Befehle und Wsangen.

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