Protokoll der Verhandlungen des Ⅹ. Parteitages der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands 1981, Band 2, Seite 1

Protokoll der Verhandlungen des Ⅹ. Parteitages der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1981, Band 2, Seite 1 (Prot. Verh. Ⅹ. PT SED DDR 1981, Bd. 2, S. 1); PROTOKOLL DES X. PARTEITAGES DER SED;
Protokoll der Verhandlungen des Ⅹ. Parteitages der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1981, Band 2, Seite 1 (Prot. Verh. Ⅹ. PT SED DDR 1981, Bd. 2, S. 1) Protokoll der Verhandlungen des Ⅹ. Parteitages der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1981, Band 2, Seite 1 (Prot. Verh. Ⅹ. PT SED DDR 1981, Bd. 2, S. 1)

Dokumentation: Protokoll der Verhandlungen des Ⅹ. Parteitages der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] im Palast der Republik in Berlin, 11. bis 16. April 1981 [Band 1 (1.-3. Beratungstag), Seite 1-518, Band 2 (4.-6. Beratungstag), Seite 1-392], Dietz Verlag, Berlin 1981 (Prot. Verh. Ⅹ. PT SED DDR v. 11.-16.4.1981, Bd. 1, S. 1-518, Bd. 2, S. 1-392).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die erhobene Beschuldigung mitgeteilt worden sein. Die Konsequenz dieser Neufestlegungen in der Beweisrichtlinie ist allerdings, daß für Erklärungen des Verdächtigen, die dieser nach der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens in dieser Alternative an den Staatsanwalt entspricht der Regelung der über die ausschließlich dem Staatsanwalt vorbehaltene Einstellung des Ermittlungsverfahrens, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuch von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die unterschiedlichsten Straftaten, ihre Täter und die verschiedenartigsten Strafmaßnahmen zielgerichtet durchzusetzen. Aus diesem Grunde wurden die Straftatbestände der Spionage, des Terrors, der Diversion, der Sabotage und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie. des Leistungssports und.

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