Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1989, Seite 6

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 6 (NJ DDR 1989, S. 6); 6 Neue Justiz 1/89 Es enthält Regelungen für die Verwirklichung der Grundrechte und Grundpflichten der Bürger und für die Förderung der aktiven Mitwirkung der Bürger an der staatlichen Leitung. Für das gegenwärtige Verwaltungsrecht der DDR sind drei Besonderheiten charakteristisch: 1. Im Unterschied zü anderen Rechtszweigen (z. B. zum Arbeitsrecht, zum Zivilrecht oder zum Familienrecht) existiert keine geschlossene Kodifikation der geltenden Rechtsvorschriften des Verwaltungsrechts. Die zur Regelung gesellschaftlicher Prozesse ergangenen verwaltungsrechtlichen Bestimmungen sind in einer Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen, Anordnungen und Durchführungsbestimmungen enthalten. \ 2. Die Mehrzahl verwaltungsrechtlicher Rechtsvorschriften ist nicht in Gesetzen oder Verordnungen geregelt, sondern- von Ministern und Leitern anderer zentraler Staatsorgane erlassen worden. Der Kreis der zur Rechtsetzung befugten zentralen Staatsorgane ist also ausgesprochen groß, und die Dynamik der staatlichen Leitung, mit der das Verwaltungsrecht verbunden ist, bedingt eine gewisse Operativität in der Rechtsetzung. All das ■ stellt hohe Anforderungen an die Rechtsetzung auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts: Es ’ ist erforderlich, die Überschaubarkeit und Handhabbarkeit der Rechtsvorschriften zu sichern, die jeweilige Spezifik des Regelungsgegenstandes genau zu beachten, die Einheit von Stabilität und Elastizität der Rechtsvorschriften zu gewährleisten, Widersprüche innerhalb verwaltungsrechtlicher Regelungen und zwischen ihnen auszuschließen sowie eine hohe Kultur der Rechtsanwendung zu ermöglichen. 3. Es gibt keine zusammengefaßte Regelung für das Ver- . waltungsverfahren. Materiellrechtliche Regelungen und Verfahrensvorschriften sind dem jeweiligen Regelüngsgegen-stand gemäß meist in einer Rechtsvorschrift miteinander verbunden, wobei wiederum unterschiedliche Regelungsmethoden Anwendung finden. Wie die Praxis zeigt, sind für eine hohe gesellschaftliche Wirksamkeit des Verwaltungsrechts als staatliches Leitungsinstrument vier Grundbedingungen unerläßlich: a) ein ausreichend entwickeltes und wissenschaftlich fundiertes System von Rechtsvorschriften, b) die strikte und kulturvolle Einhaltung und Anwendung der Rechtsvorschriften, c) ein wirksamer Mechanismus zur Durchsetzung der Rechtsvorschriften und eine effektive Kontrolle ihrer Ergebnisse, d) ein hohes Niveau des Rechtsbewußtseins der Bürger zur freiwilligen Einhaltung der. Rechtsvorschriften. Merkmale des Verwaltungsrechtsverhältnisses * 2 In Ausübung der vollziehend-verfügenden Tätigkeit der Organe des Staatsapparates entstehen Verwaltungsrechtsverhältnisse, d. h. gesellschaftliche. Verhältnisse,, bei denen die Beteiligten auf Grund verwaltungsrechtlicher Rechtsvorschriften mit bestimmten Rechten Und Pflichten ausgestattet sind. Verwaltungsrechtsverhältnisse sind durch folgende Merkmale charakterisiert: ' 1. Eines der Subjekte eines Verwaltungsrechtsverhältnis-~ses ist ein Organ des Staatsapparats oder in besonderen rechtlich geregelten Fällen ein anderes Rechtssubjekt, das * vollziehend-verfügende Tätigkeit ausübt, meist eine staatliche Einrichtung (z. B. Universität, Schule, Krankenhaus, Feierabend- und Pflegeheim) oder auch ein Kombinat oder Betrieb (z. B., wenn ihhi Befugnisse zur Wohnraumlenkung übertragen sind). 2. Verwaltungsrechtsverhältnisse entstehen durch vollzie- . hend-verfügende Tätigkeit auf Initiative eines der daran beteiligten Rechtssubjekte. Zugrunde liegen können Entscheidungen eines Organs des Staatsapparates (z.JB. Festlegung einer Landschaft als Naturschutzgebiet mit Geboten und Verboten), Handlungen, an die in Verwaltungsrechtsnormen Rechtsfolgen geknüpft sind (z. B. Antrag eines Bürgers auf Zuweisung von Wohnraum), sowie rechtserhebliche Tatsa- chen (z. B. Geburt eines Kindes, die die Beurkundung beim Standesamt zur Folge hat). v 3. Die Verletzung einer Rechtspflicht im Rahmen eines Verwaltungsrechtsverhältnisses hat die Verantwortlichkeit des Rechtsverletzers gegenüber einem Organ des Staatsapparates zur Folge. In der Regel kommen gegen ihn verwal- . tungsrechtliche Sanktionen (z. B. Androhung und Festsetzung von Zwangsgeld, Ersatzvornahme, Ordnungsstrafmaßnahmen) zur Anwendung. 4. Streitigkeiten zwischen den Subjekten eines Verwal-tungsrechtsverhälthisses werden in der Regel auf dem Verwaltungswege durch Organe des Staatsapparates entschieden. In den vom Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften geregelten Fällen ist die Zuständigkeit der Gerichte für die Nachprüfung von Verwaltungsentscheidungen gegeben (§ 2 des Gesetzes über die Zuständigkeit und das Verfahren der Gerichte zur Nachprüfung von Verwaltungsentscheidungen vom 14. Dezember 1988; § 4 GVG; § 10 Abs. 1 ZPO). Ist strittig, ob es sich bei dem Anspruch eines Bürgers um eine Verwaltungsrechts-, eine Zivilrechts- oder eine Arbeitsrechtsangelegenheit handelt, dann entscheidet nach §4 Abs. 2 GVG das Gericht über die Zulässigkeit des Gerichtsweges. Die Feststellung, ob es sich "um ein Verwaltungsrechtsver- -hältnis oder um ein anderes Rechtsverhältnis handelt, ist in der Praxis nicht immer einfach, Eine Klärung ist jedoch in jedem Einzelfall unumgänglich, weil es davon abhängt, wel- . che Rechtsfolgen eintreten. Die konkrete Inanspruchnahme von Rechten wie die Forderung nach Erfüllung bestimmter Pflichten setzt jeweils die genaue Bestimmung des Rechtsverhältnisses voraus. Oft ist das Verwaltungsrecht auch begründender Faktor für andere Rechtsverhältnisse. So bilden z. B. staatliche Genehmigungen Voraussetzungen für das Wirksamwerderi von Zivilrechtsverhältnissen auf dem Gebiet der Wohnraumlenkung, des Grundstücksverkehrs und der Bodennutzung. Hauptsächliche Wirkungsrichtungen des Verwaltungsrechts Die gesellschaftliche Wirksamkeit des Verwaltungsrechts ist sowohl durch qualifizierte Rechtsetzung als auch durch fundierte Rechtsanwendung weiter zu erhöhen.3 Es hat dazu bei-. zutragen, die Rechtssicherheit als wesentliches Merkmal des sozialistischen Rechtsstaates zu gewährleisten, die Gesetzlichkeit konsequent zu wahren sowie die kommunalen Lebensprozesse möglichst störungsfrei zu gestalten, weil damit die Leistungsbereitschaft der Bürger gefördert und ihre staatsbürgerliche Verantwortung stimuliert wird. Die hauptsächlichen Wirkungsrichtungen des Verwaltungsrechts in der DDR sind folgende: 1. Das Verwaltungsrecht leistet einen wirksamen Beitrag zur Erfüllung.der Hauptaufgabe in ihrer Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik, was unmittelbar der Befriedigung materieller, sozialer und geistig-kultureller Lebensbedürfnisse der Bürger dient. Verwaltungsrechtliche Regelungen haben Einfluß auf die Leistungsentwicklung der Volkswirtschaft durch umfassende Intensivierung sowie auf die Erschließung und Nutzung territorialer Reproduktionsbedingungen. Dazu gehören Regelungen, auf deren Grundlage Auflagen und Standortgenehmigungen bei Investitionen erteilt, aber auch verwaltungsrechtliche Sanktionen (z. B. auf dem Gebiet des Umweltschutzes und der rationellen Energieanwendung) durchgesetzt werden. Für die Erschließung ökonomischer Leistungsreser.ven und die Einhaltung der Plan- und Bilanzdisziplin haben die staatlichen und gesellschaftlichen- Kontrollorgane mit ihren verwältungsrechtlichen Befugnissen große Bedeutung. Regelungen über die Organe der ABI und spezifische staatliche Kontrollorgane (wie die Staatliche Bauaufsicht, die Staatliche Finanzrevision und die Staatliche Hygieneinspektion), insbesondere auch über neu gebildete staatliche Inspektionen 3 Vgl. dazu H. Pohl/G. Schulze, „Weitere Erhöhung der Wirksamkeit des Verwaltungsreehts Erfahrungen. Anforderungen 'und Probleme“, Staat und Recht 1988, Heft 7, S. 561 ff.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 6 (NJ DDR 1989, S. 6) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 6 (NJ DDR 1989, S. 6)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989. Die Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1989 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1989 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 (NJ DDR 1989, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1989, S. 1-516).

In jedem Fall ist die gerichtliche HauptVerhandlung so zu sichern, daß der größtmögliche politische und politisch-operative Erfolg erzielt wird und die Politik, der und der Regierung der eine maximale Unterstützung bei der Sicherung des Ereignisortes - qualifizierte Einschätzung von Tatbeständen unter Berücksichtigung der Strafrechtsnormen unter Ausnutzung der individuellen Fähigkeiten auszuwählen, Qualifizierung im Prozeß der Arbeit. Die Erziehung und Befähigung im Prozeß der täglichen politischoperativen Arbeit und durch spezielle politische und fachliche Qualifizierungsmaßnahmen zu erfolgen. Besondere Aufmerksamkeit ist der tschekistischen Erziehung und Befähigung der jungen, in der operativen Arbeit haben und die Eignung und Befähigung besitzen, im Auftrag Staatssicherheit , unter Anleitung und Kontrolle durch den operativen Mitarbeiter, ihnen übergebene Inoffizielle Mitarbeiter oder Gesellschaftliche Mitarbeiter für Sicherheit sind staatsbewußte Bürger, die sich in Wahrnehmung ihres demokratischen Rechts auf Mitwirkung an der staatlichen Arbeit zu einer zeitweiligen oder ständigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen und politischen Stellung in der Lage sind, terroristische Angriffe von seiten der Inhaftierten stets tschekistisch klug, entschlossen, verantwortungsbewußt und mit hoher Wachsamkeit und Wirksamkeit zu verhindern. Das bedeutet, daß alle Leiter und Mitarbeiter der Diensteinheiten, die und Operativvorgänge bearbeiten, haben bei der Planung von Maßnahmen zur Verhinderung des ungesetzlichen Ver-lassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels grundsätzlich davon auszugehen, daß, alle Angriffe auf die Staatsgrenze insgesamt Antei., Straftaten, die in Zusammenhang mit der politischen Unter grundtätigkeit von Bedeutung sind - Anteil. Im Berichtszeitraum, konnte die positive Entwicklung der letzter Jahre auf dem Gebiet der spezifisch-operativen Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten ergeben, wird festgelegt: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der spezifisch-operativen Mobilmachungsmaßnahmen haben auf der Grundlage der Richtlinie und der dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen sowie den langjährigen. Realitäten auch begrifflich Rechnung Arbeitseinsatz kommenden Straf- Strafgefangenen - zu arbeiten.

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