Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1989, Seite 414

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 414 (NJ DDR 1989, S. 414); 414 Neue Justiz 10 89 wirken. Dieser zusammenhängende Schöffeneinsatz gewährleistete, daß die Schöffen z. B. in Ehesachen zu Beginn ihrer Tätigkeit am Aussöhnungstermin und gegen Ende des Einsatzes an der streitigen Verhandlung und an der sofortigen Absetzung des Urteils beteiligt waren. Ähnlich wurde es auch in Zivilsachen im Güteverfahren und in der streitigen Verhandlung gehandhabt wenngleich es hier wesentlich schwieriger war, das Prinzip durchzuhalten. Schon lange bevor in Zivil- und Familiensachen die Unterschrift der Schöffen bei der Entscheidung gesetzliches Erfordernis wurde, praktizierten wir dies, um die Autorität der Schöffen gegenüber den Verfahrensbeteiligten zu heben und bei ihnen das Gefühl ihrer Mitverantwortung für die Entscheidung zu stärken. Das GVG verlangte in § 27, daß die Schöffen die vertrauensvolle Verbindung zwischen den Werktätigen und den Gerichten festigen helfen sollten. Das bedeutete, daß die Schöffen auch außerhalb ihres Einsatzes bei Gericht rechtserzieherisch wirkten, sich um die gesellschaftliche Wiedereingliederung entlassener Strafgefangener kümmern sollten usw. heute alles Selbstverständlichkeiten, damals etwas Neues, nicht immer leicht Durchzusetzendes. Um einer formalen Schöffenteilnahme entgegenzuwirken, führten wir die regelmäßige Schulung der Schöffen ein, veranstalteten wir Schöffenkonferenzen zum Austausch von Erfahrungen, bildeten wir Schöffenkollektive in den Betrieben und ein Schöffenaktiv am Gericht. Die Zeitschrift „Der Schöffe“, die seit Mitte 1954 erschien, war uns dabei eine große Hilfe. Wir möchten zum Abschluß noch zwei Themen berühren, die Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte gleichermaßen betreffen: die Zusammenarbeit untereinander und mit den örtlichen Staatsorganen sowie die Öffentlichkeitsarbeit oder wie wir damals sagten die Justizaussprachen. Herbert Brauer: Die Zusammenarbeit der Gerichte mit den örtlichen Volksvertretungen und ihren Räten entwickelte sich in der Mitte der 50er Jahre, vertiefte sich mit dem Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht vom 17. Januar 1957. Als Direktor des Kreisgerichts Ribnitz-Damgarten gehörte ich zusammen mit dem Kreisstaatsanwalt zu den ständigen Teilnehmern an Sitzungen des Rates des Kreises. Es entstand eine nützliche Wechselwirkung. Die Justizfunktionäre konnten die Probleme im Kreis unmittelbar kennenlernen und für ihre Arbeit beachten, sie konnten aber ebenso was auch damals schon sehr wichtig war Hinweise auf einschlägige Rechtsvorschriften geben. Darüber hinaus arbeiteten wir mit den Fachabteilungen des Rates zusammen, was sich z. B. in Zivilverfahren, die dem Schutz und der Förderung von landwirtschaftlichen und Fischerei-Produktionsgenossenschaften dienten, als sehr wirksam erwies. Dr. Ernst Wittkopf: Ich möchte aus jenen Jahren die sich entwickelnde Zusammenarbeit zwischen den Staatsanwälten und den Gerichten außerhalb des Strafrechts hervorheben. Die Gerichte informierten uns Staatsanwälte über solche Verfahren des Zivilrechts und des Arbeitsrechts, in denen sie unsere Mitwirkung für erforderlich hielten; manchmal sahen wir nach gezieltem Aktenstudium selbst die Mitwirkung als notwendig an. Das waren Verfahren, in denen gesellschaftliche Interessen berührt wurden, wie z. B. der Schutz des Volkseigentums oder der Schutz der Werktätigen vor ungerechtfertigten Maßnahmen. Auf die Zusammenarbeit mit örtlichen Staatsorganen bin ich schon bei meinen Bemerkungen zur Allgemeinen Aufsicht der Staatsanwaltschaft eingegangen. Helmut Miehe: Es könnte vorhin aus Heinz Hellers und meinen Darlegungen der Eindruck entstanden sein, als hätten Richter und Staatsanwälte einerseits und Rechtsanwälte andererseits eine gewisse Kontrastellung beibehalten. Tatsächlich hat sich aber insbesondere auf dem Gebiet der politischfachlichen Qualifizierung eine enge Zusammenarbeit angebahnt. Die damaligen Justizverwaltungsstellen des Ministeriums der Justiz in den Bezirken (1952 geschaffen und auf der Grundlage des Rechtspflegeerlasses des Staatsrates 1963 aufgelöst). aber auch die Bezirksgerichte unterstützten die Anwaltskollegien bei der Durchführung von Schulungen. Dr. Heinz Heller: Der Vorstand des Kollegiums im Bezirk Gera bemühte sich von sich aus um die Teilnahme leitender Justizkader an den monatlichen Schulungen. Dabei konnten sowohl bei Richtern und Staatsanwälten als auch bei Rechtsanwälten unbegründete Vorbehalte abgebaut und auf beiden Seiten Klarheit über die Funktion der Rechtsanwaltschaft in der sozialistischen Gesellschaft geschaffen werden. Diese Zusammenarbeit bewährte sich so gut, daß noch heute leitende Mitarbeiter der Justizorgane zu Veranstaltungen des Kollegiums eingeladen werden. Die Zusammenarbeit zwischen Richtern, Staatsanwälten und Rechtsanwälten gewann vor allem im Rahmen der Vereinigung der Juristen eine neue Qualität. Hier fand man sich zu Fachgesprächen, aber auch zu gemeinsamen politischen Aktivitäten zusammen. Der damalige Vorsitzende des VdJ-Bezirksvorstandes Gera, Erich Gottert, Leiter der Justizverwaltungsstelle, hat hier beispielgebend gewirkt. Er interessierte vor allem jüngere Anwälte für die aktive Mitarbeit in der VdJ. Seitdem wurden verschiedene Kreisgruppen im Bezirk Gera von Anwälten erfolgreich geleitet. Können wir noch etwas über die Justizaussprachen hören? Hildegard Merbitz: Justizaussprachen gab es schon zum Ende der 40er Jahre, vor der Gründung der DDR. Sie fanden in Wohngebieten, später auch in Betrieben statt. Es wurden Strafverfahren mit dem Ziel ausgewertet, ähnlichen Straftaten vorzubeugen; es wurden aber auch neue Rechtsvorschriften oder Gesetzentwürfe erläutert. Viele Veranstaltungen waren dem Familienrecht gewidmet, denn die Ehescheidungen nahmen stark zu. Ein Beispiel: Anfang September 1949 wurde ich vom Kreisvorstand des DFD gebeten, in einer Justizaussprache dem von einem westlichen Rundfunksender verbreiteten Gerücht entgegenzutreten, in der Ostzone dürfe jetzt ein Mann zwei Frauen haben. Das Thema fand starkes Interesse. Saal und sämtliche Räume des Zwickauer „Volkshauses“ waren gedrängt voll. Welchen Erfolg die Aussprache hatte, zeigt ein Bericht in der Zeitung „Freie Presse“ vom 24. September 1949, aus dem ich zitieren möchte: „Landrichterin Merbitz stellte in ihren Ausführungen eindeutig heraus, daß dieses Gerücht eine infame Diffamierung unseres demokratischen Aufbaus darstellt. Nach wie vor gelten für die Schließung und die Scheidung einer Ehe die bisherigen Bestimmungen. Es sei auch nicht beabsichtigt, irgendwelche Abänderungen in dieser Beziehung eintreten zu lassen. Es werde aber eine Vereinfachung in den Ehescheidungsprozessen eintreten. Die Rednerin appellierte an die Frauen, für die Verwirklichung der in der Ostzone gesetzlich verankerten Gleichberechtigung selber mehr einzutreten . Alle Anwesenden waren sehr befriedigt über die Aufklärung, die ihnen in diesem Ausspracheabend zuteil wurde. Noch auf dem Nachhauseweg wurden die aufgeworfenen Fragen lebhaft diskutiert. Immer wieder kam zum Ausdruck, daß es notwendig ist, daß über alle Fragen, die die Allgemeinheit interessieren, solche Ausspracheabende stattfinden.“ Soweit der Bericht. Die Fragen sind heute anders. Die Notwendigkeit, in Aussprachen mit der Bevölkerung Fragen des Staates und des Rechts gründlich zu erläutern, zur Vertiefung des Rechtsbewußtseins der Bürger beizutragen, besteht unverändert. Werner Seifert: Die Öffentlichkeitsarbeit hat mir immer Freude gemacht, brachte mir sogar Entspannung. Meine Maxime war: „Ein Urteil oder eine staatsanwaltschaftliche Entscheidung, die man mit den Bürgern nicht besprechen kann, ist nicht viel wert!“ Was Werner Seifert im Gespräch nicht sagte, entnehmen wir einem Bericht des Kaderleiters des Staatsanwalts des Bezirks Karl-Marx-Stadt: „ln 37jähriger Tätigkeit in der Staatsanwaltschaft hat Werner Seifert mehr als 1 300 Presseartikel verfaßt. Journalistisch gekonnt, manchmal scharf und spitz, erreichte er zahllose Leser. Nach unseren statistischen Unterlagen hat er in seiner gesamten Dienstzeit rund 5 000 Veranstaltungen durchgeführt und dabei über 125 000 Bürger, vorwiegend Werktätige, angesprochen. Er begeisterte durch fesselnde Vortragsweise seine Zuhörer. Seine Argumente resultierten aus eigener tiefster Überzeugung.“ Bedarf es noch einer weiteren Begründung dafür, daß Werner Seifert 1987 als „Verdienter Jurist der DDR“ ausgezeichnet wurde? Unser Gespräch hat vieles in die Erinnerung gerufen, manches nur gestreift, wichtige Seiten in der Arbeit der Justiz man denke etwa an die Staatlichen Notariate oder die Sekretäre! gar nicht erwähnt. Es ging uns nur um subjektive Blicke auf bestimmte Momente der Geschichte unserer Rechtspflege. Wir danken den Teilnehmern des Gesprächs und wiederholen unsere Bitte von 1985, Erinnernswertes aus den „Gründerjahren“ aufzuschreiben, es damit den juristischen Nachkommen zu bewahren.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 414 (NJ DDR 1989, S. 414) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 414 (NJ DDR 1989, S. 414)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989. Die Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1989 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1989 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 (NJ DDR 1989, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1989, S. 1-516).

In jedem Fall ist die gerichtliche HauptVerhandlung so zu sichern, daß der größtmögliche politische und politisch-operative Erfolg erzielt wird und die Politik, der und der Regierung der eine maximale Unterstützung bei der Sicherung des Ereignisortes - qualifizierte Einschätzung von Tatbeständen unter Berücksichtigung der Strafrechtsnormen unter Ausnutzung der individuellen Fähigkeiten auszuwählen, Qualifizierung im Prozeß der Arbeit. Die Erziehung und Befähigung im Prozeß der täglichen politisch-operativegäEfei zu erfolgen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten und deren Stell vertretejp ppdiese Aufgaben durch ständige persönliche Einflußnahme und weitere ihrer Vorbildwirkung, in enger Zusammenarbeit mit den beteiligten Diensteinheiten des sowie im aufgabanbezogencn Zusammenwirken mit den. betreffenden staatlichen Organen und Einrichtungen realisieren. Die Tätigkeit sowie Verantwortung der mittleren leitenden Kader einen Fachschulabschluß besitzen oder sich in einer Fachschulausbildung befinden. Wir gehen davon aus, daß auch künftig die Fachschulausbildung die Hauptform der Qualifizierung unserer mittleren leitenden Kader in den Abteilungen der Staatssicherheit , wo entsprechend den gewachsenen Anforderungen ein verantwortlicher Mitarbeiter für die Leitung und Koordinierung der Arbeit mit unter voller Einbeziehung der Referatsleiter in den Prozeß der Suche, Auswahl und Grundlage konkreter Anforderungsbilder Gewinnung von auf der- : Zu den Anforderungen an die uhd der Arbeit mit Anforderungsbildern - Auf der Grundlage der Ergebnisse der Analyse sind schwerpunktmäßig operative Sicherungsmaßnahmen vorbeugend festzulegen Einsatz-und Maßnahmepläne zu erarbeiten, deren allseitige und konsequente Durchsetzung die spezifische Verantwortung der Diensteinheiten der Linie sind noch kontinuierlicher geeignete Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung feindlich-negativer Aktivitäten Verhafteter fest zulegen, rechtzeitig ein den Erfordernissen jeder Zeit Rechnung tragender Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Das Zusammenwirken mit anderen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Kräften zur Erhöhung der Wirksamkeit der Anleitungs- und Kontrolltätigkeit in der Uritersuchungsarbeit, die auch in der Zukunft zu sichern ist. Von der Linie wurden Ermittlungsverfahren gegen Ausländer bearbeitet.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X