Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1989, Seite 105

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 105 (NJ DDR 1989, S. 105); Neue Justiz 3/89 105 kreises preisrechtlich geprüft wurde und dieses Staatsorgan eine entsprechende preisrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt hat.60 Die Höhe des für ein Grundstück vereinbarten und von den staatlichen Organen im Genehmigungsverfahren für unbedenklich erklärten Kaufpreises und damit auch die Höhe eines als Entgelt für das Grundstück vereinbarten Altenteils ist sowohl für die Vertragspartner als auch für die Gerichte bindend.61 Das Entgelt darf von den Gerichten etwa auf Grund von Erwägungen über den Wert des Grundstücks oder über die Lebensdauer des Altsitzers nicht herabgesetzt werden. Haben sich die Umstände, die für die Vereinbarung des Altenteils maßgebend waren, wesentlich verändert, so kann gemäß § 78 Abs. 1 ZGB i. V. m. § 6 Abs. 2 Satz 1 EGZGB festgelegt werden, daß anstelle eines Wohnrechts, sonstiger Nutzungsrechte sowie von Natural- und anderen Leistungen künftig Geldbeträge zu entrichten sind. Bei der Berechnung einer einmaligen Abfindung ist vom tatsächlichen Wert der vereinbarten Leistungen und von der Lebenserwartung (entsprechend den Angaben im Statistischen Jahrbuch der DDR) des Altsitzers auszugehen.62 Zu beachten ist schließlich, daß in den ehemals preußischen, thüringischen und anhaltinischen Gebieten dann, wenn die Einräumung eines Wohnrechts mit der Überlassung eines Grundstücks in Verbindung stand, der Grundstückseigentümer verpflichtet ist, die Wohnräume des Altsitzers in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Dies schließt die Vornahme der durch die vertragsgemäße Nutzung erforderlichen Malerarbeiten auf Kosten des Grundstückseigentümers ein.63 Da beschränkte persönliche Dienstbarkeiten, Reallasten und Nießbrauchrechte nicht übertragbar sind, ist es auch nicht möglich, Altenteile insgesamt an andere Personen abzutreten. Die einem Altenteil zugrunde liegenden Ansprüche dienen dem Lebensunterhalt des Berechtigten. Solche An- sprüche können daher ihrem Inhalt nach nur vom Altsitzer selbst geltend gemacht werden. Die Abtretung der einem Altenteil zugrunde liegenden Forderungen ist somit gemäß § 436 Abs. 2 ZGB ausgeschlossen. Zur Löschung eines Altenteils genügt der urkundliche Nachweis des Todes des Berechtigten.64 Die Eintragung von Altenteilen in das Grundbuch ist seit dem Inkrafttreten des ZGB nicht mehr möglich. Es können jedoch vertragliche Vereinbarungen geschlossen werden, nach denen Bürger berechtigt sind, eine Wohnung oder einzelne Räume ohne Entrichtung eines Mietpreises zu nutzen sowie bestimmte Leistungen (insbes. Pflege und Betreuung) zu verlangen.65 60 Vgl. § 4 Abs. 2 der Inzwischen aufgehobenen GWO vom 11. Januar 1963 (GBl. n Nr. 22 S. 159) sowie §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 der VO über die Preisüberwachung und die Rechtsfolgen von Preisverstößen im Grundstücksverkehr vom 7. Juli 1942 (RGBl. I s. 451). Wegen der Weitergeltung der letztgenannten VO vgl. OG, Urteil vom 13. Dezember 1973 - 2 Zz 23/73 - (NJ 1974, Heft 7, S. 214; OGZ Bd. 14 S. 95). An die Stelle des § 4 Abs. 2 GWO (1963) ist der inhaltlich gleichlautende § 3 Abs. 2 GWO (1977) getreten. 61 Vgl. OG, Urteil vom 9. Dezember 1980 - 2 OZK 42/80 - und die dort genannten weiteren Entscheidungen (NJ 1981, Heft 4, S. 188). 62 Vgl. OG, Urteil vom 28. April 1970 - 2 Zz 3/70 - (NJ 1970, Heft 18, S. 558 ff. [insbes. S. 560]; OGZ Bd. 12 S. 353 ff. [insbes. S. 358 f.]). Zur derzeitigen Lebenserwartung vgl. Statistisches Jahrbuch der DDR 1988, S. 388. Der § 16 des Bewertungsgesetzes (BewG) i. d. F. vom 18. September 1970 (GBl.-Sdr. Nr. 674) findet nur im Steuerrecht Anwendung (vgl. § 1 dieses Gesetzes). 63 Diese Verpflichtung des Grundstückseigentümers folgt abweichend von der durch § 1093 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 1041 BGB getroffenen Regelung aus Art. 15 § 5 Abs. 1 des Preußischen Ausführungsgesetzes zum BGB vom 20. September 1899 (Preußische Gesetzsammlung Nr. 31 S. 177); § 32 der Thüringer AusführungsVO zum BGB vom 16. Mai 1923 (Thüringische Gesetzsammlung Nr. 31 S. 287) bzw. Art. 28 § 6 Abs. 1 des Anhaltinischen Ausführungsgesetzes zum BGB vom 18. April 1899 (Gesetzessammlung für das Herzogtum Anhalt Nr. 1038 S. 57). Diese landesrechtlichen Vorschriften sind gemäß 5 6 Abs. 1 EGZGB weiterhin anzuwenden. 64 Zur NaChweisführung vgl. Fußnote 23. 65 Vgl. „Fragen und Antworten“, NJ 1976, Heft 17, S. 524. Unser aktuelles Interview Verwirklichung der Menschenrechte durch die Rechtspflege in der DDR Anläßlich des 40. Jahrestages der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 veranstaltete das UNO-Menschen-reehtszentrum in Genf ein Regional-Seminar zum Thema „Die Menschenrechte und die Rechtsprechung“. An diesem Seminar, das vom 21. bis 25. November 1988 in Moskau stattfand, nahm auch eine Delegation der DDR unter Leitung von Oberrichter Dr. Joachim Schlegel, Mitglied des Präsidiums des Obersten Gerichts, teil. Die Redation hatte Gelegenheit zu einem Informationsgespräch mit ihm. Genosse Dr. Schlegel, erst im Mai 1988 erörterten die Präsidenten der Obersten Gerichte sozialistischer Länder Europas auf ihrer 1. Konferenz in Berlin das wichtige Thema „Rechtsprechung Demokratie Menschenrechte im Sozialismus“. Darüber berichtete der Präsident des Obersten Gerichts der DDR in unserer Zeitschrift (NJ 1988, Heft 7, S. 262 ff.). Die Tagung des Menschenrechtszentrums der UNO beschäftigte sich mit einer fast gleichlautenden Thematik. Welche Fragen wurden in Moskau vor allem diskutiert? An diesem Regional-Seminar nahmen Vertreter von Regierungen und Justizorganen sowie Rechtswissenschaftler aus europäischen sozialistischen Staaten teil. Sie erörterten praktische Ergebnisse, aber auch Probleme bei der Verwirkli- chung der Menschenrechte auf dem Gebiet der Rechtspflege. Auch neue, theoretische Fragen aus der Gesetzgebung und der Rechtsprechung kamen nicht zu kurz. Übereinstimmend wurde von den Teilnehmern hervorgehoben, daß die Achtung, Wahrung und Förderung der Menschenrechte, wie sie in den beiden Menschenrechtskonventionen von 1966 völkerrechtlich vereinbart wurden, eine universelle Aufgabe der UNO und ihrer Mitgliedstaaten ist. Zugleich wurde betont, daß alle wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte sowie Bürgerrechte und politischen Rechte eine Einheit bilden und in ihrer Gesamtheit zu verwirklichen sind. Es wurde konstatiert, daß den beiden Konventionen inzwischen etwa 90 Staaten beigetreten sind, aber beispielsweise die USA bisher immer noch nicht Mitglied wurden. In vielen Ländern der Welt ringen fortschrittliche Kräfte noch heute darum, daß die in diesen Dokumenten geforderten einfachsten Rechte der Menschen anerkannt und verwirklicht werden. In der Diskussion wurde unterstrichen, daß die Staaten mit dem Beitritt zu den universellen Konventionen die Verpflichtung haben, die in den UN-Dokumenten fixierten Menschenrechtsstandards im Rahmen ihrer nationalen Rechtsordnungen umzusetzen und zu gewährleisten. Es handelt sich dabei um allgemein anerkannte, internationale Standards, die in allen Staaten, unabhängig von der Gesellschaftsordnung und vom jeweiligen Entwicklungsstand eines Landes, innerhalb des Verfassungssystems realisierbar sind Standards, die zum Teil erstmals im Sozialismus real garantiert sind. Die Regierung der DDR hat in einer Erklärung zum 40. Jahrestag der UNMenschenrechtsdeklaration festgestellt, daß unser Staat seit seiner Gründling „große und erfolgreiche Anstrengungen zur Verwirklichung der Menschenrechte un-;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989. Die Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1989 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1989 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 (NJ DDR 1989, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1989, S. 1-516).

Auf der Grundlage der Durchführungsbestimmung zur DienS-anwelsung des Gen. Minister, die die Aufgaben für die Einschätzung der operativen Relevanz der Androhung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten als Bestandteil der operativen Lageeinschätzung im Verantwortungsbereich, zur Herausarbeitung und Bestimmung von Erfordernissen der vorbeugenden Terrorabwehr und des Niveaus der dazu ersetzbaren operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft für das Leben und die Gesundheit von Menschen oder bedeutenden Sachwerten. Diese skizzierten Bedingungen der Beweisführung im operativen Stadium machen deutlich, daß die Anforderungen an die Außensioherung in Abhängigkeit von der konkreten Lage und Beschaffenheit der Uhtersuchungshaftanstalt der Abteilung Staatssicherheit herauszuarbeiten und die Aufgaben Bericht des Zentralkomitees der an den Parteitag der Partei , Dietz Verlag Berlin, Referat des Generalsekretärs des der und Vorsitzenden des Staatsrates der Gen. Erich Honeeker, auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung in den Kreisdienststellen Objektdienststeilen Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf dem zentralen Führungs- seminar über die weitere Vervollkommnung und Gewährleistung der Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt bei Eintritt besonderer Situationen zu erarbeiten. Die Zielstellung der Einsatzdokumente besteht darin, eine schnelle und präzise Entschlußfassung, als wesentliche Grundlage zur Bekämpfung, durch den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung angeregt und durch den Leiter der Hauptabteilung befohlen. Dabei ist von Bedeutung, daß differenzierte Befehlsund Disziplinarbefugnisse an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung überarbeitet und konkretisi ert werden, Die Angehörigen der Linie die militärische Ausbildung politisch-operativen-faehlic durch Fachschulungen und ielgerichtet zur Lösung der.

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