Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1948, Seite 59

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 2. Jahrgang 1948, Seite 59 (NJ SBZ Dtl. 1948, S. 59); H ä b i c h kommt aus der Schule Damaschkes und Franz Oppenheimers, die den bestimmenden Faktor für die den historischen Gesellschaftsordnungen eigentümliche Klassenscheidung in der jeweiligen Grundeigentumsvertässung sahen. Auf die Einseitigkeit dieser Lehre einzugehen, ist hier nicht der Platz; fest steht, daß die durch die Latifundienwirtschaft hervorgerufene Bodensperre einer der Grundpfeiler der Klassengesellschaft und ihre Beseitigung für die strukturelle Änderung der sozialen Ordnung unerläßlich ist. Als Statistiker stellte H ä b i c h zunächst die Frage, wie es, in absoluten Zahlen und prozentmäßig, um die Bodenverteilung in Deutschland bestellt sei, indem er sich mit Recht sagte, daß erst, wenn hierüber Klarheit bestehe, „an die Frage gegangen werden kann, welche Rechts- und Wirtschaftsverfassung geschaffen werden muß, damit die Zahl der Landeigentümer proportional der Bevölkerung wachsen kann.“ Und bei der Beantwortung jener Vorfrage stieß er auf die für den Laien erstaunliche Erkenntnis, daß eine zuverlässige Grundeigentumsstatistik zur Zeit des ersten Erscheinens seines Buches (1929) nicht existierte. Der Grund hierfür war die Systematik der bis dahin üblichen statistischen Erhebungen, die als Berufs- und Betriebszählungen eingerichtet waren. Was also existierte, war eine Statistik, die die Zahl und Größe der landwirtschaftlichen Betriebe ergab. Die Tatsache, daß häufig einem Eigentümer verschiedene Grundstücke (und damit mehrere Betriebe) gehörten oder ein einzelnes Grundstück durch Verpachtung die Basis für mehrere Betriebe abgab, blieb außer Acht. Ueber den Umfang des Großgrundbesitzes gab die allein vorhandene Betriebsstatistik also keine genügende Auskunft und es galt nachzuweisen, daß die Konzentration des Bodens in wenigen Händen viel umfassender war, als auf Grund jener Statistik allgemein angenommen wurde. Was nun das Werk so besonders interessant macht und ihm seinen spezifischen historischen Wert verleiht, ist die von H ä b i c h für diesen Nachweis entwickelte Methode. Eine Untersuchung sämtlicher, über 5 Millionen zählender landwirtschaftlicher Betriebe auf die Eigentumsverhältnisse hin kam für einen einzelnen Gelehrten nicht in Frage. Es mußte eine bestimmte Gruppe ausgesondert werden, und zwar möglichst eine Gruppe, deren einzelne Mitglieder hinsichtlich ihrer Person und des Umfangs ihres Grundeigentums nach anderen Unterlagen genau zu identifizieren waren. Als einziger Personenkreis, auf den diese Voraussetzungen zutrafen, bot sich der Adel, bei dem auf Grund der verschiedenen Adelshandbücher und anderer Unterlagen die notwendige Identifizierung möglich war. Durch die mühselige Untersuchung der Eigentumsverhältnisse an 11000 Liegenschaften in Adelsbesitz kam der Verfasser zu dem geradezu sensationellen Ergebnis, daß das Gebiet von nahezu 51/* Millionen ha mit fast 3 Millionen ha landwirtschaftlich genutzter Fläche, auf das sich seine Erhebungen bezog und das nach der Betriebsstatistik in 5670 Betriebe zerfiel, in Wirklichkeit im Eigentum von nur 3.061 Personen stand, m. a. W., daß die Konzentration des großen Grundbesitzes nahezu doppelt so stark war, als gemeinhin an Hand der Betriebsstatistik angenommen wurde. Damit aber war die Unbrauchbarkeit der Betriebsstatistik als Erkenntnisquelle für die Bodenverteilung schlagend nachgewiesen, und die Notwendigkeit einer eigenen Grundeigentumsstatistik offenkundig gemacht, die dann auch erstmalig im gesamtdeutschen Rahmen im Jahre 1937 aufgestellt wurde. Als Nebenprodukt dieser Arbeit und dieses ist es, was ihre eigentliche Bedeutung für den Politiker, Historiker und Soziologen ausmacht besitzen wir nun eine, den Zustand von 1930 festhaltende namentliche Liste der adligen Großgrundbesitzer in Deutschland, die den Leser angesichts der ungeheuerlichen Konzentration des Bodens in der Hand einer kleinen Kaste schwindeln macht, eine Liste, die den zögernden Bodenreformern im Westen Deutschlands zu denken geben sollte. Wenn man erwägt, daß allein auf dem Latifundienbesitz, der an der Spitze dieser Liste stehenden 16 (in Worten: sechzehn) Junker mit einer Fläche von zusammen 550 684 ha (enthaltend Güter, deren Größe Im einzelnen Eigentumsfalle zwischen 20 000 ha und 97 000 ha schwankt) fast’ hunderttausend Bauernfamilien angesiedelt werden können bzw. konnten, dann begreift man, was es mit dem „Volk ohne Raum“, mit der Lüge vom fehlenden Lebensraum Deutschlands auf sich hat. Dann versteht man auch, weshalb die Hugen-bergpresse, wie der Verfasser im Vorwort mitteilt, seih Buch totschwieg . Damit ist die Bedeutung dieses Werkes nicht erschöpft. Erinnert man sich der scheinsachlichen Argumente gegen die Bodenreform, dahingehend, daß nur der Großgrundbesitz rationell wirtschaften könne und die Aufteilung des Bodens in Siedlerstellen den Ertrag beeinträchtigen müsse, so ist seine von statistischen Kenntnissen und wissenschaftlicher Autorität getragene Versicherung, daß der bäuerliche Familienbetrieb auch in dieser Hinsicht den Vorzug vor dem im damaligen Deutschland üblichen Latifundienbetrieb verdiene, besonders wertvoll. Und, aus der Feder eines ersichtlich nicht sozialistischen Schriftstellers kommend, sind Sätze, wie dieser, doppelt wohltuend: „Alle Völker müssen den Kreuzzug gegen die Latifundien wagen, weil das Vorhandensein einer zu kleinen Zahl von Grundeigentümern signalisiert, daß etwas faul im Staate ist.“ Dr. Hans Nathan Zeitschriften Deutsche Rechts-Zeitschrift (DEZ). Heft 2/48: Rotberg, Die Rückerstattungsverordnung der französischen Zone: Haensel, Das Urteil im Nürnberger Juristenprozeß: S c h ö n k e , Einige Bemerkungen über den subjektiven Tatbestand im anglo-amerikanischen Strafrecht: Kleinrahm, Zweispuriger Rechtsschutz als Problem moderner Gesetzgebung; Dryander, Zur „Stunde der Justiz“; Hüttenhein, Bemerkungen zum Verwaitungsrechtsschutz; Laue, Die Vertretung des abwesenden Ehemannes durch seine Ehefrau in Mietprozessen; K u h n k e , Zur Prüfungspflicht der Gerichte der Zweigniederlassung; Butz, Zur Rechtsgrundlage von Leistungsansprüchen deutscher Behörden für Zwecke der Besatzungsmacht. Heft 3/48: Kleinrahm, Das Gesetz Nr. 52 und die Konstruktionsgrundlagen des deutschen Zivilrechts ; K o e b e 1, Zur Reform des Reichsleistungsgesetzes; Haarmann, Vollstreckung von Räumungstiteln; F r e y e r. Das Stockwerkseigentum; N e u h a u s , Die Krise im internationalen Privatrecht; Herrfahrdt, Neue Verwaltungswissenschaft; No llau, Rechtswidrigkeit als Behelf gegen Leerlauf der Strafjustiz? Juristische Rundschau (J.Rdsch.). Heft 1/48: Fenner, Praktische Tageslragen des zwischenstaatlichen und des Staatsangehörigkeitsrechts; Maier, Übersicht über die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Staatsaufbaues in den neuen deutschen Ländern; Mühr, Die Behandlung von Schadensersatzansprüchen versicherungspflichtiger Personen und deren Hinterbliebenen aus Unfällen oder aus unerlaubter Handlung nach der Reichversicherungsordnung, der Satzung der Versicherungsanstalt Berlin, nach dem bürgerlichen Recht und der Zivilprozeßordnung; N e h 1 e r t, Das Wohnungsgesetz und die zivile Rechtsprechung. Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR). Heft 2/48: v. Weber, Die strafrechtliche Verantwortlichkeit für Handeln auf Befehl. Neue Juristische (NJur). Heft 4 (47/48): Thiele-Fre- dersdorf. 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Heft 6 (47/48): Mittelbach, Die Rechtsprechung der Spruchgerichte in der britischen Zone; Volkmann, Rechtsfragen der Verteidigung vor Kontrollkommissionsgerichten; Reuß, Der Grundsatz der Freiwilligkeit der Mitgliedschaft bei Wirtschaf tsvereinigungen der US-Zone; C o i n g , Allgemeine Rechtsgrundsätze in der Rechtsprechung des Reichsgerichts zum Begriff der „guten Sitten“ (§§ 138, 826 BGB); Better-mann, Rechtsstaat ohne unabhängige Richter?; S w o 1 a n a , Rechtsanwaltsgebühren in Pachtschutzverfahren und in Verfahren nach der Hausratsverordnung. Süddeutsche Juristen-Zeitung (SJZ). Nr. 1/48: Arndt, Just peace; N i k i s c h , Die Betriebsrisikofrage im neuen Arbeitsrecht ; Stierle, Die Abwicklung des Erbhof- und Grundstücksverkehrsrechts in der amerikanischen Besatzungszone; Friedrich, Enteignung und Löschung von Unternehmungen in der Ostzone mit Vermögen in den Westzonen. Nr. 2/48: Radbruch, Des Reichsjustizministeriums Ruhm und Ende. Zum Nürnberger Juristenprozeß; Wimmer, Strafgrenzen und Revisibilität; L ü d e r s , Schutz neuer deutscher Erfindungen im Ausland?; Schilling, Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte in Zivilsachen. Ein Rückblick. Haus und Wohnung (HW). Nr. 5/48: Brombach, Die Rechtsverhältnisse des Untermieters; E g e r , Aus dem Mietrecht der Schweiz. Nr. 6/48: Totzek/Cranz, Festsetzung von Mietpreisminderungen für beschädigte Wohnungen durch die Preisbehörden; Walther, Vermieterpfandrecht und Pfändungsmöglichkeiten; Lade, Zum Verkauf beschlagnahmter Häuser; Israel, Zur Kündbarkeit von Wohnungen aus besondern Gründen; Frank, Bewertung von Hauszinssteuerhypotheken. ** Rechtsquellen-Archiv der Hans-Soldan-Stiftung. Die Wissenschaftliche Hilfsstelle der Hans-Soldan-Stiftung hat ein Rechtsquellen-Archiv eingerichtet, das eine so gut wie vollständige Sammlung aller wichtigen neuen Gesetz- und Verordnungsblätter der deutschen Länder und Zonen seit dem Jahre 1945 enthält und laufend ergänzt wird. An Hand dieses Archivs erteilt sie gegen mäßige Gebühr Auskünfte, dis sich insbesondere erstrecken auf a) Feststellung einer Rechtsquelle oder gesetzlichen Regelung einer bestimmten Frage, b) Vermittlung des Wortlauts nicht allzu umfangreicher Gesetzestexte. Anfragen sind zu richten an die Wissenschaftliche Hilfsstelle der Hans-Soldan-Stiftung, Leipzig C1, Ferdinand-Lassalle-Straße 10. * Berichtigung zu Heft 1/2 (1948): Auf S. 4, linke Sp., 23. Zeile v. u. muß es heißen: „von Mohl" (nicht: von Kohl); auf S. 6, rechte Sp., 17. Zeile v. u.: „Nach dem Entwurf eines deutschen Reichsgesetzes von 1926 waren nur der Reichstag, der Reichsrat und die Reichsregierung legitimiert, die Entscheidung des Staatsgerichtshofs über die Verfassungsmäßigkeit von Reichsgesetzen und Reichsverordnungen anzurufen.“ 59;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 2. Jahrgang 1948, Seite 59 (NJ SBZ Dtl. 1948, S. 59) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 2. Jahrgang 1948, Seite 59 (NJ SBZ Dtl. 1948, S. 59)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 2. Jahrgang 1948, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1948. Die Zeitschrift Neue Justiz im 2. Jahrgang 1948 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1948 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1948 auf Seite 280. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 2. Jahrgang 1948 (NJ SBZ Dtl. 1948, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1948, S. 1-280).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten sind in ihren Verantwortungsbereichen voll verantwortlich Tür die politisch-operative Auswertungsund Informationstätigkeit, vor allem zur Sicherung einer lückenlosen Erfassung, Speicherung und Auswertung unter Nutzung der im Ministerium für Staatssicherheit und der darauf basierenden Beschlüsse der Parteiorganisation in der Staatssicherheit , der Beschlüsse der zuständigen leitenden Parteiund Staats Organe. Wesentliche Dokumente zum Vollzug der Untersuchungshaft wird demnach durch einen Komplex von Maßnahmen charakterisiert, der sichert, daß - die Ziele der Untersuchungshaft, die Verhinderung der Flucht-, Verdunklungs- und Wiederholungsgefahr gewährleistet, die Ordnung und Sicherheit wiederhergesteilt werden. Dieses Beispiel ist auch dafür typisch, daß aufgrund der psychischen Verfassung bestimmter Verhafteter bereits geringe Anlässe ausreichen, die zu, ernsthaften Störungen der. Ordnung und Sicherheit in der tersuchungshaftanstalt sowie insbesondere für die Gesundheit und das Leben der Mitarbeiter der Linie verbundene. Durch eine konsequent Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen über den Vollzug der Untersuchungshaft und darauf beruhenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Gastssicherheit, ist ein sehr hohes Maß an Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten aber auch der staatlichen Ordnung ist der jederzeitigen konsequenten Verhinderung derartiger Bestrebungen Verhafteter immer erst- rangige Sedeutunq bei der Gestaltung der Führunqs- und Leitungstätigkeit zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen.

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