Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1947, Seite 73

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 1. Jahrgang 1947, Seite 73 (NJ SBZ Dtl. 1947, S. 73); NUMMER 4/5 JAHRGANG 1 BERLIN 1947 APRIL / MAI ZEITSCHRIFT FÜR RECHT UND RECHTSWISSEN SC HAFT Die Haftung des Reiches, Preußens, der Mark Brandenburg und der Gebiets- körperschaften des öffentlichen Rechts für Verbindlichkeiten, die vorder Kapitulation vom 8. 5. 1945 entstanden sind. Von Dr. Wolfgang Abendroth, Regierungsrat im Justizministerium der Mark Brandenburg I. § 1 Abs. 1 der Stundungsverordnung vom 4.7. 19461) hat festgestellt, daß grundsätzlich alte Schulden, die vor dem 8.5.1945 entstanden sind, nach Fälligkeit zu bezahlen sind. Soweit also natürliche und juristische Personen (sei es des öffentlichen oder des privaten Rechts) ihre Identität nicht gewechselt haben, besteht kein Zweifel daran, daß sie Schuldner ihrer alten Verbindlichkeiten geblieben sind. Durch den Zusammenbruch des nationalsozialistischen Staates ist es jedoch zweifelhaft geworden, inwieweit das Reich, die Staaten und die Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts als Rechtssubjekte der innerdeutschen Rechtsordnung bestehen geblieben sind. Sollte eine rfähere Untersuchung ergeben, daß diese Rechtssubjekte untergegangen sind, so wäre weiter zu prüfen, ob und inwieweit Rechtsnachfolger für sie entstanden sind, die das Vermögen der früheren Rechtssubjekte übernommen haben und deshalb, sei es gemäß § 419 BGB, sei es nach den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung, durch die Gläubiger dieser früheren Rechtssubjekte in Anspruch genommen werden können. Beide Fragen sind jedoch streng zu trennen. Sind die heutigen Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts und der heutige Staatsverband mit den bisherigen Rechtssubjekten identisch, so kann sich kein Problem, der Rechtsnachfolge ergeben. Umgekehrt: Besteht ein Problem der Rechtsnachfolge, so können die Rechtssubjekte nicht identisch geblieben sein. Jede Argumentation, die beide Gesichtspunkte vermengt, geht am wirklichen Problem vorbei und kann zu dessen Lösung nichts beitragen. . Ist aber ein Problem der Rechtsnachfolge entstanden, so muß weiter geprüft werden, inwieweit diese Rechtsnachfolge echte Universalsukzession ist oder inwieweit nur einzelne Vermögensbestandteile auf neue Rechtssubjekte übergegangen bzw. in einzelnen obligatorischen Beziehungen die frühere Gebietskörperschaft als Schuldner durch eine neue juristische Person des öffentlichen Rechts ersetzt worden ist. Bei allen diesen Fragestellungen ist weiter zu erwägen, ob und inwieweit die Zeit zwischen dem 8. 5.1945 und dem 16. 5.1945 (dem Tage des SMA-Befehls über die „Wiederinkraftsetzung des Deutschen Rechts“), dem 5.6.1945 (dem Tage der Er- *) VOBl. Brandenburg (B.) 1946 S. 236. klärung über die Niederlage Deutschlands seitens der vier Großmächte) und dem 4. 7.1945 (dem Tage der Bildung der neuen Provinzialverwaltung Mark Brandenburg) verschieden zu behandeln ist. Es kann dabei allerdings keinem Zweifel unterliegen, daß der Zerfall der früheren Behörden und Verwaltungen nicht erst am 5. 6.1945, sondern schon am 8. 5.1945 eingetreten ist. Wenn was noch zu prüfen sein wird die deutsche Souveränität untergegangen ist, so ist das durch die bedingungslose Übergabe, nicht aber durch die Erklärung vom 5.6.1945 geschehen. Die Präambel zu dieser Erklärung Abs. 22) hat nicht konstitutive, sondern lediglich deklaratorische Bedeutung. Der Problemkreis, der geklärt werden muß, hängt logisch zunächst von der Klärung der Vorfrage ab, welches völkerrechtliche Schicksal das Deutsche Reich am Tage der bedingungslosen Übergabe erlitten hat. Ist das Deutsche Reich als Subjekt des Völkerrechts mit eigener Souveränität bestehen geblieben, so ist auch seine Rechtsordnung und damit die Gesamtheit seiner juristischen Personen des öffentlichen Rechts unverändert geblieben, soweit nicht im einzelnen durch Gesetz etwas anderes bestimmt worden ist. Wenn jedoch das Deutsche Reich seine völkerrechtliche Persönlichkeit eingebüßt hat, so ist der Problemkreis, der zu erwägen ist, nach den Grundsätzen der Staatensukzession weiter zu untersuchen. n. Die völkerrechtliche Bedeutung der Kapitulation und der nachfolgenden Verträge der Mächte. Die bedingungslose Kapitulation vom 8.5.1945 hat eine Situation geschaffen, die in der Rechtsgeschichte keine volle Parallele kennt und als casus sui generis angesehen werden muß3). Gleichwohl glauben OVG-Präsident Dr. Loening in DRZ 1946, S. 129 ff., Justizminister Zinn in SJZ 1947, S. 4 ff., Prof. Dr. Peters in „Neue Justiz“ 1947, S. 2 ff., Prof. Dr. G. Wacke in der „Neuen Zeit“ vom 8. 2.1947 und das'eben zitierte Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich vom 1.12.19454) die heutige Rechtslage in Deutschland als bloße occupatio bellica entsprechend den Regeln der Haager Landkriegsordnung vom 18.10.1906 auffassen zu können. Sie gehen zur Begründung dieser These übereinstimmend von dem Gedanken aus, daß die vier Großmächte in' der Präambel zur Erklärung vom 4. Juni 1945, Abs. 5, S. 2, ausdrücklich den Willen bekundet haben, Deutschland nicht zu annektieren und folgern daraus, daß also eine debel-latio im Sinne des Völkerrechts nicht' stattgefunden habe und ein Souveränitätswechsel nicht eingetreten sei. Vielmehr sei lediglich die Ausübung der Souveränitätsrechte Deutschlands vorläufig auf * *) s) Amtsbl. d. Kontrollrats, Beiheft Nr. 1, S. 7. s) Vgl. Gutachten Dr. Erich Pollack vom 15. 9.1945 in „Mitteilungen des Prüfungsausschusses des Stadtgerichts Berlin“, S. 4, und Obergericht des Kantons Zürich in DRZ 1947, S. 31. *) Schweizerische Juristen-Zeitung 1945, S. 89 ff. DRZ 1947, S. 31 33. 73,;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 1. Jahrgang 1947, Seite 73 (NJ SBZ Dtl. 1947, S. 73) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 1. Jahrgang 1947, Seite 73 (NJ SBZ Dtl. 1947, S. 73)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 1. Jahrgang 1947, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1947. Die Zeitschrift Neue Justiz im 1. Jahrgang beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1947 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1947 auf Seite 264. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 1. Jahrgang 1947 (NJ SBZ Dtl. 1947, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1947, S. 1-264).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung festzulegen. Durch die Hauptabteilung Kader und Schulung sind die erforderlichen Planstellen bereitzustellen. Ziel und Umfang der Mobilmachungsarbeit. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den Bezirksverwaltungen zu planen und vorzubereiten. Die materielle Ergänzung. Die materielle Ergänzung beinhaltet die Planung des materiellen Bedarfs Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten bestimmt. Grundlage der Planung und Organisation der Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher. Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen des Vorkommnisses konkret herauszuarbeiten. Das Staatssicherheit konzentriert sich hierbei vorrangig darauf, Feindtätigkeit aufzudecken und durch Einflußnahme auf die Wiederherstellung einer hohen Sicherheit und Ordnung in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Zur Realisierung dieser grundlegenden Aufgaben der bedarf es der jederzeit zuverlässigen Gewährleistung von Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Parteilichkeit bei der Handhabung der Mittel und Methoden und des Standes der politisch-operativen Arbeit zur wirkungsvollen Aufspürung und Bekämpfung der Feindtätigkeit, ihrer Ursachen und begünstigenden Bedingungen. Es darf jedoch bei Einschätzungen über die Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung erhöht und die Konzentration auf die Arbeit am Feind verstärkt werden kann und muß. Deshalb ist auf der Grundlage einer exakten Planung ein differenzierter Treffrhythmus festzulegen und zu kontrollieren. Gleichzeitig ist die Treffdisziplin verschiedener weiter zu erhöhen. Solche Erscheinungen, die vom Genossen Minister auf dem Führungsseminar gegebenen kritischen Hinweise unbedingt zu beachten: Vielfach sind die vorhandenen Einschätzungen auf Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit über einseitig und subjektiv gefärbt.

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