Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1947, Seite 142

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 1. Jahrgang 1947, Seite 142 (NJ SBZ Dtl. 1947, S. 142); Einbeziehung des restlichen Landgerichtsbezirks Görlitz) die ehemaligen Bezirke der Amts- und Landgerichte fast unverändert beibehalten wurden. Einige kleine Amtsgerichte, die bereits mehrere Jahre vor der Kapitulation stillgelegt worden waren, wurden aufgehoben. In dem Land Brandenburg wurden infolge der Grenzziehung durch die Oder-Neiße-Linie und der Herausnahme des Gebiets der Stadt Berlin (Groß-Berlin, von den Besatzungsmächten gemeinsam besetzt und verwaltet, bildet einen besonderen Gerichtsbezirk) zahlreiche, von der bisherigen Aufgliederung abweichende Gebietsabgrenzungen notwendig. Alle Randgemeinden, die bisher zu Berliner Amtsgerichten gehörten, mußten abgezweigt werden. Sie wurden den benachbarten Amtsgerichten des Landes Brandenburg zugelegt oder (in Palkensee und Teltow) zu neuen Amtsgerichten zusammengefaßt. In den Ländern Mecklenburg und Sachsen-Anhalt, wo auf Veranlassung der Besatzungsmacht die unteren kommunalen Verwaltungsbezirke eine durchgreifende Neuabgrenzung erfahren haben, ist der Gerichtsaufbau der jetzigen Gebietsaufteilung im allgemeinen angepaßt, so daß im Regelfälle für einen Landkreis auch nur ein Amtsgericht am Sitze der Kreisverwaltung zur Verfügung steht. Hier sind jedoch im Falle des Bedürfnisses, insbesondere zur Überbrückung der Verkehrsschwierigkeiten, Zweigstellen, auswärtige Kammern oder sonstige Nebenstellen eingerichtet worden. Amtsgerichte, deren Geschäftsbetrieb gegenwärtig auf den Umfang eines Gerichtstages (G) oder einer amtsgerichtlichen Zweigstelle (Z) eingeschränkt ist, werden von einem benachbarten Amtsgericht verwaltet. Für den Bereich der einzelnen Länder besteht jeweils ein Oberlandesgericht, das seinen Sitz in der Regierungshauptstadt hat, mit Ausnahme des thüringischen Oberlandesgerichts, das sich in Gera befindet. Einzelheiten vermittelt die nachfolgende Darstellung nach dem Stand vom 1. 7. 1947. /. Zentralverwaltung Deutsche Justizverwaltung der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland, Berlin NW. 7, Doro-theenstr. 49/52, Fernsprecher: 42 00 18. II. Justizverwaltungen der Länder in der Sowjetischen Besatzungszone a) Landesregierung Sachsen: Ministerium der Justiz in Dresden, Proschhübel-straße 4; Fernsprecher: 54616, 54793 und 54970. b) Landesregierung Thüringen: Ministerium für Justiz in Weimar, ehemaliges Schloß; Fernsprecher: 3141. c) Landesregierung Mecklenburg: Justizverwaltung in Schwerin (Meckl.), Schloßstraße, Regierungsgebäude II; Fernspr.: 5051. d) Landesregierung Brandenburg: Justizministerium in Potsdam, Saarmunder Str. 23, Haus 6; Fernspr.: 6796 und 6798. e) Landesregierung Sachsen-Anhalt: Justizministerium in Halle (Saale), Ankerstr. 2; Fernsprecher: 23814 und 7291. III. Gerichte und Staatsanivaltschaften in den einzelnen Ländern A. Land Sachsen I. Oberlandesgericht und Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht: Dresden (OLG vorübergehend in Radebeul). II. Landgerichte und Staatsanwaltschaften in a) Bautzen mit den Amtsgerichten*): Bautzen, Bischofswerda. Ebersbach (Sachs.), Großschönau (Z), Herrnhut (Z), Hoyerswerda, Kamenz (Sachs.), Königsbrück (Z), Lübau (Sachs.), Neusalza-Spremberg (G). Ostritz (Z), Pulsnitz (Z), Ruhland (Z), Schirgiswalde (Z), Zittau. *) (G) oder (Z) hinter dem Ortsnamen bedeutet: Der Ge- schäftsbetrieb des Amtsgerichts ist auf den Umfang eines Gerichtstages oder einer Zweigstelle eingeschränkt. b) Chemnitz mit den Amtsgerichten: Annaberg, Augustusburg. Burgstädt, Chemnitz, Ehrenfriedersdorf (G), Frankenberg (Sachs.), Hainichen (Z), Limbach, Mittweida, Penig (Z), Rochlitz (Sachs.), Scheibenberg (G), Stollberg (Erzgeb.), Waldheim, Wolkenstein (Z), Zschopau (Z), Zwönitz (Z). c) Dresden mit den Amtsgerichten: Dippoldiswalde, Dresden, Freital, Großenhain, Lauenstein (Sachs.) (Z), Lommatzsch (Z), Meißen, Neustadt (Sachs.) (Z), Pirna, Radeberg, Radebeul, Radeburg (G), Riesa. Bad Schandau (Z), Sebnitz, Stolpen (Sachs.) (G), Tharandt (Z), Wilsdruff (Z). d) Freiberg (Sachs.) mit den Amtsgerichten: Brand-Erbisdorf (Z), Döbeln, Frauenstein (G), Freiberg (Sachs.). Leisnig (Z), Lengefeld (Erzgeb.) (G). Marienberg (Sachs.), Nossen (Z), Oederan (Z), Olbernhau (Z), Roßwein (Z), Sayda (Z). e) Görlitz mit den Amtsgerichten: Görlitz, Niesky, Rothenburg (Lausitz) (G), Weißwasser. f) Leipzig mit den Amtsgerichten: Borna. Colditz (Z), Geithain (Z), Grimma, Bad Lausick (Z), Leipzig, Markranstädt (G), Mügeln (Bez. Leipzig) (G), Oschatz, Pegau, Rötha, Wurzen, Zwenkau (G). g) Plauen mit den Amtsgerichten: Adorf (Z), Auerbach (Vogtl.), Falkenstein, Klingenthal (Z), Lengenfeld (Vogtl.) (G), Markneukirchen (G), Oelsnitz, Pausa (G), Plauen, Reichenbach (Vogtl.), Treuen (G). h) Zwickau (Sachs.) mit den Amtsgerichten: Aue, Crimmitschau, Eiben- stock (Z), Glauchau, Hohenstein-Ernstthal, Johanngeorgenstadt (G), Kirchberg (Sachs.) (Z), Lichtenstein, Meerane, Schneeberg, Schwarzenberg, Waldenburg (Sachs.) (Z), Werdau, Zwickau (Sachs.). B. Land Thüringen I. Oberlandesgericht und Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht: Gera II. Landgerichte und Staatsanwaltschaften in a) Altenburg mit den Amtsgerichten: Altenburg, Meuselwitz, Schmölln. b) Eisenach mit den Amtsgerichten: Eisenach, Geisa, Gerstungen, Kaltennordheim, Stadtlengsfeld, Thal, Vacha. c) Erfurt mit den Amtsgerichten: Ebel eben, Erfurt, Bad Frankenhausen. Greußen, Langensalza, Mühlhausen (Thür.), Schlotheim, Sömmerda, Sondershausen, Bad Tennstedt, Treffurt, Weißensee (Thür.). d) Gera mit den Amtsgerichten: Auma, Gera, Greiz, Hirsch- berg (Saale), Lobenstein, Neustadt (Orla), Ronneburg, Schleiz, Weida, Zeulenroda. e) Gotha mit den Amtsgerichten: Arnstadt, Gehren, Gotha,' Gräfentonna, Ilmenau, Ohrdruf, Stadtilm, Waltershausen. f) Meiningen mit den Amtsgerichten: Brotterode, Eisfeld, Held- burg, Hildburghausen, Meiningen, Römhild, Bad Salzungen, Schalkau, Schleusingen, Schmalkalden. Sonneberg. Steinach (Thür.). Steinbach-Hallenberg, Suhl, Themar, Wasungen, Zella-Mehlis. g) Nordhausen mit den Amtsgerichten: Bleicherode, Dingelstädt, Ellrich, Heiligenstadt, Ilfeld, Nordhausen, Worbis. h) Rudolstadt mit den Amtsgerichten: Gräfenthal, Königsee, Leuten-berg (Thür.), Oberweißbach. Pößneck, Ranis, Rudolstadt, Saalfeld (Saale), Ziegenrück. i) Weimar mit den Amtsgerichten: Apolda, Blankenhain (Thür.), Buttstädt, Camburg (Saale), Eisenberg, Großrudestedt, Jena, Kahla, Stadtroda, Vieselbach, Weimar. C. Land Mecklenburg I. Oberlandesgericht und Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht: Schwerin (Meckl.) II. Landgerichte und Staatsanwaltschaften in a) Greifswald mit den Amtsgerichten: Ahlbeck (Seebad), Anklam. Barth (Z), Bergen (Rügen), Demmin, Gartz (Oder) 142;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 1. Jahrgang 1947, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1947. Die Zeitschrift Neue Justiz im 1. Jahrgang beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1947 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1947 auf Seite 264. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 1. Jahrgang 1947 (NJ SBZ Dtl. 1947, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1947, S. 1-264).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge Ziele und Grundsätze des Herauslösens Varianten des Herauslösens. Der Abschluß der Bearbeitung Operativer Vorgänge. Das Ziel des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Abschlußarten. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung auf der Grundlage der objektiven Beweisläge, das bisherige operativ-taktische Vorgehen einschließlich der Wirksamkeit der eingesetzten Kräfte und Mittel sowie der angewandten Methoden. Der ist eine wichtige Grundlage für die Bestimmung des Umfangs der Beweisführung in jedem einzelnen Operativ-Vor gang. Entsprechend den Tatbestandsanforderungen ist die Beweisführung im Operativ Vorgang sowie im Ermittlungsver fahren so zu organisieren, daß als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die erforderlichen Beweise in beund entlastender Hinsicht umfassend aufgeklärt und gewürdigt werden. Schwerpunkte bleiben dabei die Aufklärung der Art und Weise der Tatausführung vor genommen wird;. Der untrennbare Zusammenhang zwischen ungesetzlichen Grenzübertritten und staatsfeindlichem Menschenhandel, den LandesVerratsdelikten und anderen Staatsverbrechen ist ständig zu beachten. Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und wirksame Verhindern von Handlungen fedridlich-negativer Kräfte, die zu Beeinträchtigungen der Sichertieit und Ordnung an in den Objekten Staatssicherheit führen können.

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