Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1967, Seite 41

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 41 (NJ DDR 1967, S. 41); der Abteilung Inneres des Rates des Kreises, der Rechtspflegeorgane, der örtlichen -Räte und Betriebe und der gesellschaftlichen Organisationen zu erreichen. Der Beschluß des Rates des Kreises wurde allen Kommissionen für Ordnung und Sicherheit der Städte und Gemeinden erläutert. Wenn es auch nicht immer sofort gelang, bei allen Mitgliedern dieser Kommissionen restlose Klarheit über die Notwendigkeit der Bekämpfung des Alkoholmißbrauchs zu schaffen, so zogen doch viele Mitglieder Schlußfolgerungen für ihre Arbeit und ihr persönliches Auftreten in der Öffentlichkeit. Bereits das hatte positive Auswirkungen. Die allgemeine Reaktion war unterschiedlich und reichte von begeisterter Zustimmung über Resignation bis zu anonymen Drohbriefen an den Kreisarzt. Obwohl bei der Durchsetzung des Beschlusses noch Mängel auftreten, konnte die Alkoholkriminalität durch die Mitarbeit großer Bevölkerungskreise ständig gesenkt werden. Gegenüber dem Jahre 1963 verringerte sich der Anteil der unter Alkoholeinfluß straffällig gewordenen Bürger im Jahre 1965 von 49,1% auf 38,5%; bei Jugendlichen bis zu 25 Jahren sogar von 52,8 % auf 39,2 % Diese sinkende Tendenz zeigt sich auch im Jahre 1966. Gemessen am Republikdurchschnitt kann dies zwar noch nicht befriedigen. Vergleicht man jedoch im Bezirk Cottbus diejenigen Kreise, die eine ähnliche Struktur wie der Kreis Calau haben, so werden die Erfolge sichtbar. Zu den Ursachen und Bedingungen des Alkoholmiß-braJuchs und der Alkoholkriminalität Über die Ursachen des Alkoholmißbrauchs und insbesondere der Alkoholkriminalität liegen nach unserer Kenntnis noch keine umfassenden, wissenschaftlich gesicherten Ergebnisse vor. Offensichtlich handelt es sich dabei um einen ganzen Komplex individueller und gesellschaftlicher Faktoren, die ineinander verzahnt sind. Den individuellen Faktoren charakterlicher Labilität, mangelnder Einsicht in die Notwendigkeit einer gesunden Lebensführung u. a. kommt dabei erhebliche Bedeutung zu. Unmittelbar beeinflußbar durch die Gesellschaft sind vor allem die Umstände und Bedingungen, die auf der Grundlage individueller Faktoren Alkoholmißbrauch hervorrufen und begünstigen. Das beginnt bei mangelnder Erziehung im Elternhaus und in der Schule, wobei immer wieder festgestellt werden muß, daß bereits 14jährige den „Genuß“ von Alkohol bei Familienfeiern, Jugendweihe und anderen Anlässen kennengelemt haben2. Es setzt sich fort in der Einstellung einiger FDJ-Grundorganisationen, vor allem in ländlichen Gemeinden, die meinen, bei der Entwicklung eines sinnvollen Jugendlebens nicht auf die stimulierende Wirkung des Alkohols verzichten zu können3. Nach wie vor ist auch in vielen Betrieben die alte Sitte der Einstandslage anzutreffen, und widersinnigerweise werden oftmals Prämien für gute Arbeitsergebnisse in Alkohol umgesetzt4. Nicht zuletzt wirken auch Mängel in der Handelstätigkeit geradezu steigernd auf den Alkoholmißbrauch, z. B. das Fehlen alkoholfreier Getränke in den Sommermonaten, falsche Anwendung des Prämien- 2 In der ganzen Welt werden Erscheinungen des Alkoholismus' auch bei Minderjährigen festgestellt (vgl. Baatz, „Internationales Seminar zur Verhütung und Behandlung des Alkoholismus“, NJ 1966 S. 728). Auf dem m. Psychiatrie-Symposion hat Keyserlingk darauf hingewiesen, daß insbesondere durch die Gruppenbildung unter Jugendlichen der Alkoholgenuß gefördert werde (vgl. „Aktuelle Fragen der gerichtlichen Psychiatrie“, NJ 1964 S. 667). 3 Auf den AlkoholmißbrauCh durch Jugendliche als Folge ungenutzter Freizeit und auf die ungenügende Durchsetzung der Jugendschutzverordnung wies bereits H. Benjamin, „Einige Aufgaben der Rechtspflegeorgane auf dem Gebiet der staatlichen Jugendpolitik“, NJ 1964 S. 392, hin. 4 Vgl. dazu Müller / SCholz, „Die Mittel der Gesetzlichkeits- aufsicht gegen den Alkoholmißbrauch einsetzen“, NJ 1964 S. 239. systems, Mißachtung der Jugendschutzverordnung, Werbung für alkoholische Getränke. In den Betrieben der Glasindustrie gibt es noch immer die fehlerhafte Meinung, ohne ein bestimmtes Quantum Bier könne der Glasarbeiter nicht produzieren, wobei man sich auf eine seit Jahrzehnten bestehende Tradition und darauf beruft, daß der Staat durch die Zubilligung von Steuervorteilen dies auch sanktioniere5. Die Erfassung der Alkoholiker Eine der ersten Maßnahmen zur Durchführung des Ratsbeschlusses war die karteimäßige Erfassung aller Personen, die bereits infolge übermäßigen Alkoholgenusses negativ in Erscheinung getreten waren. Dabei konzentrierten wir uns zuerst auf Personen, bei denen der ständige Alkoholmißbrauch zu gesundheitlichen oder familiären Schäden, Mängeln in der Arbeitsdisziplin, anstößigem oder ordnungswidrigem Verhalten oder anderen Verletzungen der Normen des sozialistischen Zusammenlebens geführt hatte. Obwohl ein Teil dieser Bürger noch nicht straffällig geworden war, hielten wir es für Wichtig, die Betreuung gerade dieses Personenkreises zu organisieren. Bekanntlich neigen Alkoholiker dazu, die Gesetzlichkeit zu verletzen, was nicht in jedem Fall zur Straftat führen muß, sich aber fast immer auf Bereiche des Familienrechts, des Arbeitsrechts, des LPG-Rechts sowie anderer Rechtsgebiete negativ auswirkt. Wichtig war ferner, diejenigen Bürger, die durch wiederholten Alkoholmißbrauch der Gefahr ausgesetzt sind, notorische Alkoholiker zu werden, rechtzeitig einer organisierten medizinischen Behandlung und gesellschaftlichen Erziehung zuzuführen. Bei Kindern und Jugendlichen mußte erreicht werden, daß sie sich jeglicher alkoholischer Getränke enthalten. Bei der Erfassung der betreffenden Personen leisteten die Kommissionen für Ordnung und Sicherheit sowie die Kommissionen für Sozial- und Gesundheitswesen der Städte und Gemeinden, die Bürgermeister, die Abschnittsbevollmächtigten der Deutschen Volkspolizei, Gemeindeschwestern und Bereichsärzte die wesentlichste Arbeit. Aus Materialien der Staatsanwaltschaft, des Gerichts und der Abteilung Inneres des Rates des Kreises gab es ebenfalls Hinweise bzw. Ergänzungen. Alle Unterlagen wurden beim Referat Sozialwesen der Abteilung Gesundheits- und Sozialwesen zu einer Kartei zusammengefaßt. Bei der Erfassung wurden die Persönlichkeit, der Lebenswandel, die Arbeitsmoral usw. der gefährdeten Personen gründlich eingeschätzt und vor allem die Faktoren herausgearbeitet, die den Alkoholmißbrauch hervorriefen oder begünstigten. Eine Gesundheitsfürsorgerin vervollständigte durch ihre Ermittlungen die Gesamteinschätzung der zu betreuenden Bürger. Nach der Veröffentlichung des Ratsbeschlusses in der örtlichen Presse gaben auch Hausgemeinschaften und Arbeitskollektive sowie Bürger zahlreiche Hinweise auf betreuungsbedürftige Personen. Von den Alkoholikern müssen solche Bürger unterschieden werden, die infolge eines einmaligen alkoholischen Exzesses, der unter Umständen zur Volltrunkenheit führte, mit den Gesetzen in Konflikt geraten sind. Dabei handelt es sich zumeist um Jugendliche, die zum Alkoholgenuß verleitet wurden. Eine medizinische Beeinflussung derartiger Fälle ist außerordentlich schwierig und im Einzelfall auch nicht immer geboten. Auf diese Erscheinungen muß in erster Linie durch umfassende Aufklärung, z. B. durch populärwissenschaftliche Vorträge, Erziehungsarbeit in der FDJ und Gewerkschaftsgruppen, reagiert werden. Auch die Handelsorgane müssen durch die Bereitstellung eines Sor- 5 Darauf wiesen auch schon Müller / Scholz, a. a. O., hin. 41;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 41 (NJ DDR 1967, S. 41) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 41 (NJ DDR 1967, S. 41)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chef der über Aufgaben und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Bugendgefährdung und Bugendkriminalität sowie deliktischen Kinderhandlungen - Bugendkriminalität - von Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft -Untersuchungshaftvollzugsordnung - Teilausgabe der Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der. Deutschen Volkspolizei über den Gewahrsam von Personen und die Unterbringung von Personen in Gewahrsams räumen - Gewahrsamsordnung - Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zu realisieren. Wird der Gewahrsam nicht in den Gewahrsamsräumen der vollzogen, sind von den Mitarbeitern der Diensteinheiten der Linie für die politisch-ideologische Erziehung und politisch-operative Befähigung der Mitarbeiter, die Verwirklichung der sozialistischen ;zlichks:lt und die Ziele sue haft, die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit in entsprechenden Bereich zu aktivieren. Die Durchführung von Zersetzungsiriaßnahnen und Vorbeugungsgesprächen und anderer vorbeugender Maßnahmen. Eine weitere wesentliche Aufgabenstellung für die Diont-einheiten der Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher, Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ira Rahmen der gesamtstaatlichen und -gesellschaftlichen Kriminalitätsbekämpfung Staatssicherheit zuständig. Die schadensverhütend orientierte politisch-operative Arbeit Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung von Störungen und Schäden bei der Realisierung entwicklungsbeatimmender Integrationsvorhaben und -prozesse. Die politisch-operative Sicherung bedeutsamer Beratungen und Konferenzen von Gremien des der Arbeit und anderer Organisationsformen der sozialistischen ökonomischen Integration aufgedeckt und die in den Vorjahren getroffenen Feststellungen über dabei verfolgte Ziele, angewandte Methoden und ausgenutzte Bedingungen bestätigt und erweitert.

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