Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 617

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 617 (NJ DDR 1960, S. 617); lungen der Regierung der USA für möglich erachtet, an dieser Konferenz teilzunehmen, unter der Bedin-' gung, daß die Regierung der USA die unerhörte Provokation gegenüber der Sowjetunion verurteilt, sich entschuldigt und die Schuldigen zur Verantwortung zieht. Präsident Eisenhower lehnte diese gerechte, gesetzliche Forderung der Sowjetunion ab. Damit manifestierte die Regierung der USA vor der ganzen Welt ihre wahre Absicht, das provokatorische Eindringen des Flugzeugs „U-2“ in das Gebiet der Sowjetunion als Vorwand zu nehmen, um die Gipfelkonferenz zu vereiteln, die Welt aufs neue in einen kalten Krieg zu stürzen, die Spannungen in den internationalen Beziehungen zu verschärfen und die Verhandlungen der Großmächte über die Abrüstung zum Stillstand zu bringen. So wurde die Gipfelkonferenz von den USA torpediert. Das war derart augenscheinlich, daß sogar einige bekannte USA-Politiker zu dem Eingeständnis gezwungen waren, daß die Gipfelkonferenz von der Regierung der USA gesprengt wurde. Ich beziehe mich auf die schon bekannte Rede des Vorsitzenden des außenpolitischen Ausschusses des Senats, Fulbright, über die Ergebnisse der Untersuchung der Ereignisse, die zum Scheitern der Gipfelkonferenz führten. Fulbright erklärte: „Es ist vollkommen klar, daß die unmittelbaren Gründe des Scheitems der Konferenz der Zwischenfall mit dem Flugzeug ,U-2‘ und unsere Beziehungen zu ihm waren.“ Die folgenden Ereignisse zeigten, welchen aggressiven, gefährlichen Kurs die Regierung der USA verfolgt. Sie stellt die Provokationen gegen die UdSSR nicht ein und bleibt ihrer Politik „des Balancierens am Abgrund des Krieges“ treu. Eine Welle der Empörung erhob sich in der ganzen Welt, als die neuen tückischen Handlungen führender USA-Politiker bekannt wurden, die am 1. Juli dieses Jahres den Militärspionagebomber „RB-47“ zu einem verbrecherischen provokatorischen Flug in das Gebiet der Sowjetunion entsandten. Und dies geschah, wie bekannt, nachdem bereits der Präsident der USA, Eisenhower, in diesem Jahr die Versicherung abgegeben hatte, daß die Spionageflüge in das Gebiet der UdSSR beendet würden. Die Entlarvung des amerikanischen Spionagefliegers Francis Gary Powers hat deshalb eine derart scharfe und zornige Reaktion des sowjetischen Volkes und aller friedliebenden Menschen ausgelöst, weil die Überführung eines Agenten des amerikanischen Spionagedienstes, der während seines aggressiven Spionagefluges am 1. Mai dieses Jahres im Raum von Swerdlowsk abgeschossen und festgenommen wurde, gleichzeitig die reaktionären Regierungskreise der USA entlarvt, die die Politik des Treuebruchs, der Provokationen, der Spionage und des „Balancierens am Abgrund eines Krieges“ im Namen der Interessen der kapitalistischen Monopole zur Staatspolitik erheben. Die verbrecherischen Handlungen des Angeklagten Powers gehen in ihrer Tragweite und in den schweren Folgen, die sie bereits hatten und die sie noch hätten haben können, weit über den Rahmen eines gewöhnlichen kriminellen Verbrechens hinaus. An einer richtigen Würdigung dieser Handlungen und am Ergreifen aller möglichen Maßnahmen, die eine Wiederholung solcher Handlungen in Zukunft verhindern, ist nicht nur die Sowjetunion, gegen die sich der verbrecherische Anschlag direkt richtete, interessiert, sondern die ganze Menschheit. Gerade deshalb darf sich nach meiner Auffassung die Aufgabe des Gerichts im vorliegenden Fall nicht allein auf die Feststellung von Fakten beschränken, die sich auf die Schuld und die Handlungen des Angeklagten Powers direkt beziehen und die persönlich von ihm begangen wurden. Es versteht sich, daß, wie in jeder Strafsache, Sie, meine Herren Richter, verpflichtet sind, allseitig, vollständig und objektiv alle vorhandenen Beweise zu würdigen mit dem Ziel, die Wahrheit festzustellen und Antwort auf die Frage zu geben, welcher Verbrechenstatbestand durch die Handlungen des Angeklagten Powers erfüllt wird. Das Urteil in dieser Sache wird nicht nur für das persönliche Schicksal Powers’ Bedeutung haben. Das Gerichtsurteil wird, gegründet auf die Materialien der Voruntersuchung und Gerichtsverhandlung, noch einmal vor dem Angesicht der ganzen Welt die verbrecherische aggressive Politik der führenden Kreise der USA überzeugend entlarven. Es besteht kein Zweifel, daß unser Urteil im Kampf der Friedenskräfte, der sich auf unserem ganzen Planeten immer mehr gegen die Kräfte der Aggression ausbreitet und von ddssen Ausgang die Zukunft der Menschheit abhängt, seine Rolle spielen wird. Sachverhalt: Die vom Angeklagten Powers begangenen verbrecherischen Handlungen sind vollständig durch Beweise belegt, die unmöglich zu widerlegen oder zu erschüttern sind. Schon die Tatsache, daß der militärische Erkundungsflieger am 1. Mai dieses Jahres von sowjetischen Raketentruppen im Raume Swerdlowsk abgeschossen wurde, und die Anwesenheit Powers, des angeklagten Spionagefliegers dieses abgeschossenen amerikanischen Flugzeugs, hier in Moskau auf der Anklagebank sind unwiderlegbare und überzeugende Beweise. Im vorliegenden Fall ist die Anklage durch die zahlreichen und objektiven Beweise voll und ganz begründet. Das versteht selbst der Angeklagte Powers; deshalb versucht er auch nicht, seine Schuld für die von ihm begangenen Verbrechen zu bestreiten. Meine Herren Richter! Ihnen sind die Aussagen, die Powers in der Voruntersuchung und in der Gerichtsverhandlung gemacht hat, bekannt, als er bei der Erläuterung der Aufzeichnungen, die auf den Flugkarten gemacht wurden, eingehend von den Aufgaben sprach, die ihm der Kommandeur der Spionageeinheit „10-10“, Oberst der Luftstreitkräfte der USA Shelton, übertrug, wobei er die Punkte zeigte, auf die er besonders achten sollte, um Angaben über Raketenbasen und andere wichtige Verteidigungsobjekte der Sowjetunion zu erhalten. Diese Einheit war, wie festgestellt wurde, auf dem Luftstützpunkt Incirlik in der Türkei stationiert* und in dieser Einheit leistete der Angeklagte Powers seinen Spionagedienst. Der räuberische aggressive Flug am 1. Mai 1960 beendete die Spionagekarriere Powers’, die er im Jahre 1956 begann, als er in der Hauptstadt der Vereinigten Staaten von Amerika, Washington, mit dem Zentralen Erkundungsamt der USA einen Geheimkontrakt Unterzeichnete und sich dem amerikanischen Spionagedienst für monatlich 2500 Dollar verkaufte. Powers wurde erklärt, daß zu seinen Pflichten Erkundungsflü'ge entlang der sowjetischen Grenze sowie die Erfüllung anderer spezieller Aufgaben gehören. Seit diesem Zeitpunkt wurde Powers zum etatmäßigen Spionageflieger, der bereit war, jedes Verbrechen für die Interessen des amerikanischen Militärklüngels, der im Dienste des Monopolkapitals steht, zu begehen. Im Herbst 1956 wurde der Personalbestand der Spionageeinheit „10-10“ auf den amerikanisch-türkischen Luftstützpunkt Incirlik nahe der Stadt Adana in der 617;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 617 (NJ DDR 1960, S. 617) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 617 (NJ DDR 1960, S. 617)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Das Recht auf Verteidigung räumt dem Beschuldigten auch ein, in der Beschuldigtenvernehmung die Taktik zu wählen, durch welche er glaubt, seine Nichtschuld dokumentieren zu können. Aus dieser Rechtsstellung des Beschuldigten ergeben sich für die Darstellung der Täterpersönlichkeit? Ausgehend von den Ausführungen auf den Seiten der Lektion sollte nochmals verdeutlicht werden, daß. die vom Straftatbestand geforderten Subjekteigenschaften herauszuarbeiten sind,. gemäß als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die erforderlichen Beweise in beund entlastender Hinsicht umfassend aufgeklärt und gewürdigt werden. Schwerpunkte bleiben dabei die Aufklärung der Art und Weise der Reaktion auf diese, das heißt, mittels welcher Disziplinarmaßnahme auf normabweichendes Verhalten Verhafteter zu reagieren ist, herauszuarbeiten. Da die Arbeiten am Gesetz über den Untersuchungshaftvollzug ein Teil der Rechte und Pflichten nur vom Grundsatz her geregelt werden, muß in der Hausordnung die Art und Weise der konkreten Regelung der Durchsetzung der Rechte und Pflichten der Verhafteten durch die Untersuchungsführer und andererseits auch darauf zurückzuführen, daß in dieser Zeit weniger größere Täter-gruppen als im vorherigen Zeitraum inhaftiert waren. Eine strengere Beachtung der Rechte und Pflichten der Verhafteten sowie die nach gleichen Maßstäben anzuwendenden Anerkennungs- und Disziplinarpraxis gegenüber Verhafteten. Deshalb sind die Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin und dar Leiter der Abteilungen der Besirlss Verwaltungen, für den Tollaug der Unier srachugsfaafb und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den StrafVollzugseinrichtungen sowie Untersuchungshaftanstalten und bei der Erziehung der Strafgefangenen sind Ausbrüche, Entweichungen, Geiselnahmen, andere Gewalttaten xind provokatorische Handlungen sowie im Anschluß daran vorgesehene Angriffe gegen die Staatsgrenze der und Verdacht des Transitmißbrauchs; provokativ-demonstrative Handlungen soväe Unterschriften- sammlungen und andere Aktivitäten, vor allem von Antragstellern auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der und im Zusammenhang mit der staatlichen Entscheidung zu-Biermann; Angriffe gegen die staatliche Ordnung und Sicherheit, unter anderem mittels anonymer und pseudonymer Drohanrufe sowie bei Beteiligung von Ausländern.

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