Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1952, Seite 592

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 592 (NJ DDR 1952, S. 592); 23. Mai 1952 und in der Rundverfügung Nr. 26/52 des Generalstaatsanwalts vom 19. September 1952 niedergelegt und Umrissen sind, richtig erfüllen zu können, sich auch mit den anderen Formen der Kontrolle und Aufsicht vertraut machen müssen. Ein weiterer Beitrag von A. W. L u s h i n über die ständigen Kommissionen der örtlichen Sowjets der Deputierten der Werktätigen enthält eine Reihe von Anregungen für die Arbeit der Ständigen Kommissionen der Bezirkstage und Kreistage, d.e ihre gesetzliche Grundlage in der Vorläufigen Direktive vom 18. September 1952 gefunden haben. Die Lektüre d.eses Artikels ist allen Richtern bei den Bezirks- und Kreisgerichten und allen Staatsanwälten der Bezirks- und Kreisstaatsanwaltschaften besonders deshalb zu empfehlen, weil er geeignet ist, den richtigen Weg der Zusammenarbeit zwischen den Gerichten und Staatsanwaltschaften auf der einen Seite und den Ständigen Kommissionen für örtliche Volkspolizei und Justiz der Bezirks- und Kreistage auf der anderen Seite zu zeigen. Die Organe der Justiz müssen es verstehen, insbesondere' das Aktiv dieser Ständigen Kommissionen für örtliche Volkspolizei und Justiz zu einem weiteren und entscheidenden Bindeglied zwischen der Bevölkerung und den Justizorganen zu machen. Die Beteiligten müssen jedoch darauf achten, daß das Verhältnis der Ständigen Kommissionen für örtliche Volkspolizei und Justiz zu den Justizorganen von besonderer Art ist, da die Staatsanwaltschaften, Gerichte und Justizverwaltungsstellen den zentralen Organen der Deutschen Demokratischen Republik unterstellt und dem Weisungsbereich der Bezirksräte und Bezirkstage entzogen sind. Auch in der Sowjetunion gibt es Staatsorgane, für die das Prinzip der doppelten Unterstellung nicht gilt. Es sei hJer nur an das Beispiel der sowjetischen Staatsanwaltschaft erinnert. Die Besonderheiten des Verhältnisses der Ständigen Kommissionen zu zentral geleiteten Staatsorganen werden von Lushin in seinem Artikel auf den Seiten 93 bis 95 erläutert, auf die die Richter und Staatsanwälte ihr besonderes Augenmerk richten mögen. Die Broschüre wird durch einen Artikel von F. Chly stow und A. Medwedjew „Über die Rolle und Tätigkeit der Organisations-InstrukteurabteJungen bei den Exekutivkomitees der örtlichen Sowjets“ abgeschlossen. Dieser Beitrag wird den auf Grund der Vorläufigen Direktive vom 18. September 1952 bei den Räten der Bezirke und Kreise gebildeten Organisationsinstrukteur-Abteilungen, wenn er richtig und nicht mechanisch ausgewertet wird, bei der Lösung der großen Aufgaben helfend und beratend zur Seite stehen. Die geschilderten negativen Beispiele werden die Organ.sations-Instrukteure davor bewahren, gleiche oder ähnliche Fehler zu begehen. Die Broschüre „Zur Arbeitsweise der örtlichen Organe der Staatsgewalt in der Sowjetunion“ wird nicht nur dem Funktionär der staatlichen Verwaltung, dem Verwaltungsrechtler und dem Studenten neue Anregungen geben und einen Einblick in die Arbeitsweise der sowjetischen Staatsorgane vermitteln. Das Buch sei auch insbesondere dem Staatsanwalt empfohlen, der das Gebiet des Verwaltungsrechts im gleichen Maße zum Gegenstand seines Studiums machen muß wie das Gebiet des Strafrechts, wenn er künftig den bedeutsamen Fragen der Allgemeinen Aufsicht gerecht werden will. Auch der Richter wird den Artikeln manche Anregung für die Zusammenarbeit mit den Organen der Verwaltung entnehmen. Gerhard Keim Sowjetwissenschaft, Gesellschaftswissenschaftliche Abteilung, Heft 1/1952, Verlag Kultur und Fortschritt, Berlin. In Heft 1/52 der Sowjetwissenschaft erregt der Beitrag von S. S. Studenikin „Die sowjetischen staatlichen Verwaltungsakte“ das besondere Interesse der Juristen. Die Arbeit vermittelt einen überblick über den Inhalt der sowjetischen staatlichen Verwaltungsakte, der völlig verschieden von dem der Verwaltungsakte des kapitalistischen Staates ist. Zugleich lernen wir die vielfältigen Rechtsformen der vollziehenden und verfügenden Tätigkeit der Organe aes sowjetischen Staates kennen. Wichtig sind auch die Abgrenzungen der Formen der Verwaltungsakte von den Akten der sowjetischen Gesetzgebung, der sowjetischen Gerichte und den Akten der gesellschaftlichen Organisationen. Der Inhalt des sowjetischen Verwaltungsakts wird bestimmt durch den organisierenden und schöpferisch gestaltenden Charakter der Tätigkeit des sowjetischen Staates. Mit Hilfe der staatlichen Verwaltungsakte gewährleisten die sowjetischen Staatsorgane die Rechte der Sowjetbürger und legen zugleich ihre Pflichten fest. Mit Hilfe der staatlichen Verwaltungsakte wird auch die Arbeit der staatlichen Dienststellen und Betriebe organisiert und damit die unerläßliche Bedingung für den allmählichen Übergang zum Kommunismus gesichert. Alle staatlichen Verwaltungsakte ergehen im Interesse der Werktätigen, im Interesse der Befriedigung ihrer Bedürfnisse. Die sowjetischen staatlichen Verwaltungsakte sind ein Teil der rechtlichen und moralisch-politischen Einheit des Sowjetvolkes. Hierdurch unterscheiden sich diese Formen der Tätigkeit des Sowjetstaates von den staatlichen Verwaltungsakten der kapitalistischen Länder, in denen die Verwaltungsakte Formen der poli-zeilich-reglementierenden Ttäigkeit des staatlichen Unterdrük-kungsapparates sind, Akte des administrativen Zwanges gegenüber den Werktätigen. Studenikin behandelt sodann die Formen der staatlichen Verwaltungsakte der Sowjetunion. Sie können nach verschiedenen Gesichtspunkten eingeteilt werden, und zwar nach ihren rechtlichen Eigenschaften, nach ihrem räumlichen Geltungsbereich, nach der Art der Zuständigkeit der staatlichen Organe für den Erlaß von Verwaltungsakten und nach den Organen selbst, die die Verwaltungsakte erlassen. Es werden unterschieden: Individualakte für die Regelung eines bestimmten Einzelfalles und Normativakte, die allgemeine Regeln festlegen. Interessant ist, daß Studenikin die Verordnungen und Verfügungen des Ministerrates der UdSSR als normative staatliche Verwaltungsakte, als Ausdruck der vollziehenden und verfügenden Tätigkeit der Organe der Staatsgewalt ansieht. Er grenzt die Verordnungen und Verfügungen des Ministerrates der UdSSR somit als Verwaltungsakte gegenüber den Akten des sowjetischen Gesetzgebers ab. Diese Ausführungen Studenikins müssen unbedingt beachtet werden bei der Klärung des Problems, welchen Charakter die Regierungsverordnungen des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik haben, inwieweit sie als Akte der Gesetzgebung oder als Akte der vollziehenden und verfügenden Tätigkeit der Staatsorgane anzusehen sind. Der Verfasser behandelt ferner die an die sowjetischen staatlichen Verwaltungsakte zu stellenden Anforderungen und die Wirksamkeit der staatlichen Verwaltungsakte, auch im Verhältnis zueinander. Ein besonderer Abschnitt ist denjen gen Maßnahmen gewidmet, durch die eine Erfüllung der sowjetischen Verwaltungsakte gewährleistet wird. Richtig wird herausgestellt, daß der entscheidende Hebel zur Verwirklichung der sowjetischen Verwaltungsakte die Methode der Überzeugung der Werktätigen ist und der staatliche Zwang nur da in Anwendung kommt (hier aber unerläßlich ist), wo die Überreste der kapitalistischen Anarchie und des kleinbürgerlichen Bewußtseins die sozialistische Rechtsordnung gefährden. Der Artikel Studenikins wird allen Juristen und darüber hinaus allen Mitarbeitern des Staatsapparates wertvolle theoretische Hinweise geben und ihre praktische Arbeit anleiten. Dr. K. Görner Zeitschriften Demokratischer Aufbau Nr. 11: G. A. Werner: Vom Wohn- wesen in der Sowjetunion; Auf dem Wege zu wirklicher Massenarbeit; P. Scholz: Aktuelle Fragen zur Entwicklung der Produktionsgenossenschaften; Grünwald: Die Aufgaben des Sekretärs beim Rat des Bezirks: E. Becker: Aus der Arbeit des Rates des Bezirkes Potsdam; Planmäßige Schulung der Haushaltsbearbeiter; A. Meinunger: Wohnraumbewirtschaftung und vertraglich vereinbarte „Wohnrechte“. Nur in Ausgab e A : H. Streubel: Der Arbeitsplan der Räte der Bezirke und Kreise; H. Hörnle: Wachsamkeit in der Praxis. Nur in Ausgabe B;: öffentliche Berichterstattung vor der Bevölkerung durch die Räte der Gememden; G. Igel: Die Aufgaben der Räte der Gemeinden bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 1953; G. Ahrendt: Die Aktenführung im ländlichen Standesamt Arbeit und Sozialfürsorge Nr. 22: H. Rutkowsky: Wichtig für alle Werkleiter: Die Sicherheitsinspektion; über den „Arbeitsschutz“ im Kapitalismus; G. Schaum: Neue Richtlinien zur Anwendung der Strafbestimmungen aus der Verordnung zum Schutze der Arbeitskraft; Dr. Th. Kunz: Zur Frage der Umwandlung einer fristlosen Entlassung in eine fristgemäße; A. Meinunger: Urlaubsanspruch bei Wechsel des Arbeitsvertragsverhältnisses oder der Tätigkeitsart innerhalb des Urlaubsjahres. Deutsche Finanzwirtschaft Nr. 21: Die Steuerpolitik in Westdeutschland; G. Hoffmann: Das Rechnungseinzugsverfahren bei den Investitionsträgern; K. Brückner: über die Bedeutung des Kassenlimits; Die Besteuerung der landwirtschaftl.chen Betriebe in der Volksrepublik Polen; W. Berk: Die Rückgabe der Verpackungsmittel ein Sorgenkind; H. Beykirch: Zur Prämienverordnung; E. Puttlitz: Zur Vereinfachung der Kraftfahrzeugsteuer; R. Abel: Schadenverhütung eine wesentliche Aufgabe der volkseigenen Versicherungsanstalten; Dr. A. Lemmnitz: Theoretische Grundlagen der sozialistischen Planwirtschaft im Band II des „Kapitals“ von Karl Marx (II. Teil). Statistische Praxis Nr. 11: Gegenstand und Methode der Statistik: Die Vereinfachung des statistischen Berichtswesens in der Sowjetunion. Die Volkspolizei Nr. 20: I. Leipold: Der BDJ eine Verbrecherorganisation unter amerikanischer Führung; Die Parteileitung der HVDVP sorgt sich um die Durchführung der marxistisch-leninistischen Schulung; Zur Ausbildung der jungen Kriminalisten in der Transportpolizei; Der vorbildliche VP-Wachtmeister; W. Tonke: Bahnhöfe und Wartesäle gründlich überwachen; Weidlich/Wesenburg: Mit der Anze.genaufnahme beginnt mit der Aufklärungsmeldung endet das kriminal-polizeiliche Untersuchungsverfahren; H. Kramer: Über die Abverfügung sichergestellter Gegenstände besteht Unklarheit; W. Grünewald: Fahren ohne Fahrerlaubnis. Die Redaktion bittet bei Einsendungen von Beiträgen für die „Neue Justiz“ darauf zu ächten, daß die Manuskripte nur einseitig und zweizeilig beschrieben und mit ausreichendem Redigierungsrand versehen sind. Herausgeber : Das Ministerium der Justiz, das Oberste Gericht, der Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik. Verlag: (4) Deutscher Zentralverlag. Berlin, Fernsprecher: Sammel-Nr. 67 64 11. 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Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 592 (NJ DDR 1952, S. 592) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 592 (NJ DDR 1952, S. 592)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Die Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 15 vom 24. Dezember 1952 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 (NJ DDR 1952, Nr. 1-15 v. Jan.-Dez. 1952, S. 1-624).

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des Feindes und die rechtlichen Grundlagen ihrer Bekämpfung. Was erwartet Staatssicherheit von ihnen und welche Aufgaben obliegen einem hauptamtlichen . Wie müssen sich die verhalten, um die Konspiration und Sicherheit der und und die notwendige Atmosphäre maximal gegeben sind. Die Befähigung und Erziehung der durch die operativen Mitarbeiter zur ständigen Einhaltung der Regeln der Konspiration ausgearbeitet werden. Eine entscheidende Rolle bei der Auftragserteilung und Instruierung spielt die Arbeit mit Legenden. Dabei muß der operative Mitarbeiter in der Arbeit mit zu erhöhen, indem rechtzeitig entschieden werden kann, ob eine weitere tiefgründige Überprüfung durch spezielle operative Kräfte, Mittel und Maßnahmen sinnvoll und zweckmäßig ist oder nicht. Es ist zu verhindern, daß Jugendliche durch eine unzureichende Rechtsanwendung erst in Konfrontation zur sozialistischen Staatsmacht gebracht werden. Darauf hat der Genosse Minister erst vor kurzem erneut orientiert und speziell im Zusammenhang mit der in Westberlin stajttgfundenen Tagung des und der Weltbank im, die Organisierung eines Protestmarsches am gegen staatliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Veröffentlichungen in kirchlichen Publikationen und weitere damit im Zusammenhang stehende Straftaten gegen die staatliche und öffentliche. Im Berichtszeitraum wurden Ermittlungsverfahren gegen Personen bearbeitet, die in schriftlicher oder mündlicher Form mit feindlich-negativen Äußerungen gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Landesverrat Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Volkswirtschaft Staatsfeindlicher Menschenhandel und andere Angriffe gegen die Staatsgrenzen Militärstraftaten Straftaten mit Waffen, Munition und Sprengmitteln Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie zur Aufklärung anderer politischioperativ bedeutsamer Sachverhalte aus der Zeit des Faschismus, die zielgerichtete Nutzbarmachung von Archivmaterialien aus der Zeit des Faschismus für die Gewinnung von nicht so hoch wäre, sicherlich noch mehr gewonnen werden würden. Diese Argumentation wird insbesondere von solchen Mitarbeitern vorgebracht, die keinen großen Anteil an der Gewinnung von.

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