Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1952, Seite 210

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 210 (NJ DDR 1952, S. 210); vor einem Forum der Weltjustiz zur Verantwortung gezogen werden sollten. Die Kommission zögert nicht testzusteilen, daß diese Verbrechen nicht hätten verübt werden können ohne die vollste Kenntnis und Planung seitens der Führer der Regierung der USA und des Oberkommandos der amerikanischen Streitkräfte. Die Kommission klagt daher jene Menschen und alle Befehlshaber im Felde an, die für diese Verbrechen verantwortlich sind, sowie alle Soldaten, die Befehle im Gegensatz zum internationalen Recht angenommen und ausgeführt haben.“ Selbstverständlich kommt dem Teil des Berichtes, der sich mit dem bakteriologischen Krieg befaßt, wegen seiner unmittelbaren Aktualität besondere Bedeutung zu. Das Kriegskomitee der Volksrepublik Korea hat inzwischen berichtet, daß in der Zeit vom 28. Januar bis 25. März vierhundertzehnmal mit Bakterien infizierte Insekten über 75 Städten und Kreisen abgeworfen worden sind. Die Delegation ist fünfzehn typischen Fällen nachgegangen und hat über sie eingehende Sachverständigengutachten abgegeben. Sie konnte dabei in einer Reihe von Fällen feststellen, daß unbekannte Insekten unter ungewöhnlichen Umständen, nämlich in der Nähe von Behältern, die bekanntermaßen zum Abwurf von Gegenständen dienen und die zum Teil mit englischen Aufschriften versehen waren, aufgefunden wurden und daß zur gleichen Zeit solche Krankheiten auftraten, mit deren Erregern die aufgefundenen Insekten infiziert waren. Schon diese Feststellungen erbringen einen schlüssigen Beweis für die Begehung der Bakterienverbrechen. In gleicher Weise ist die Anwendung bakteriologischer Kampfmittel in Nordost-China in neun einzelnen Fällen untersucht und festgestellt worden. Dabei standen der Delegation Ergebnisse der Untersuchungen koreanischer und chinesischer Fachwissenschaftler zur Verfügung. Der mündliche Bericht des Delegationsführers, Professor Dr. Brandweiner, und die gedruckten Berichte wurden umfassend ergänzt durch Beiträge der einzelnen Mitglieder der Delegation, von denen besonders der eindrucksvolle Bericht des französischen Delegierten Jacquier und die erschütternden Ausführungen des englischen Delegierten Gaster hervorgehoben werden müssen. Gaster sagte: „Ich wünschte, Sie könnten aus diesem Bericht etwas von der Geschichte menschlichen Lebens und Sterbens herauslesen, die in der Sprache der Juristen so kalt wiedergegeben ist. Jeder Satz in diesem Bericht ist ein Satz von Leben und Tod, ist eine Geschichte von der Unmenschlichkeit des Menschen gegenüber dem Menschen, wie wir sie bei dem gegenwärtigen Entwicklungsstand unserer Gesellschaft auch im Traume nicht für möglich gehalten hätten Ich wünschte, ich könnte Sie überzeugen, daß wir uns dagegen wehrten, an die Wahrheit jener Berichte über Korea zu glauben. Wir wollten uns nicht davon überzeugen lassen, daß weiße Menschen sich derart vergehen könnten. Wir wollten nicht glauben, daß normale, anständige, einfache, menschliche Soldaten auch die letzte Spur von Anständigkeit, die letzte Spur von Vernunft derart verlieren könnten, wie es nötig ist, um solche Greueltaten begehen zu können. Aber schließlich mußten wir daran glauben In diesem Bericht gibt es nicht eine einzige Tatsache, die auf Hörensagen beruht. Wir haben in jedem einzelnen Falle die Menschen gesprochen, die diese Dinge selbst erlebt haben, und als Jurist kann ich Ihnen sagen und ich bin kein Neuling, ich vernehme Zeugen seit über 20 Jahren : Ich habe noch nie etwas so Furchtbares erlebt wie das Verhör einiger dieser Zeugen. Ich habe ihre Aussagen nicht etwa als bare Münze genommen ich habe Kreuzverhöre angestellt, habe versucht, sie in die Enge zu treiben, ihnen Fallen zu stellen, um der Wahrheit auf den Grund zu kommen , bis sie zusammenbrachen oder, wie es einmal geschah, bis ich zusammenbrach. Denn man kann nicht immer nur Jurist sein - zuweilen ist man auch ein Mensch. Und ich möchte Ihnen alle diese Tatsachen erzählen, weil da in der Welt heute Menschen umhergehen und sagen, daß der bakteriologische Krieg unmöglich sei; bitte, lesen Sie den Bericht. Viel- leicht werden Sie sagen, so etwas ist unmöglich, aber es i s t geschehen. Ich sage Ihnen, diese Tatsachen sind wahr, Sie mögen mir glauben oder nicht. Sie mögen mich verleumden, so viel Sie wollen, Sie mögen mich kritisieren, so viel Sie wollen, aber schließlich werden die Tatsachen ans Licht kommen. Die Tatsachen werden siegen, und die Tatsachen stehen in diesem Bericht.“ Wie sich die Verantwortlichen durch die Feststellungen der Juristenkommission getroffen fühlten, zeigte die Reaktion der internationalen Presse auf einer außerordentlich stark besuchten Pressekonferenz. Vergeblich bemühten sie sich, durch formale Fragen die Wucht der festges Leuten Tatsachen abzuscnwachen, und sichtlich beunruhigt fragte einer der ausländischen Journalisten (allerdings nicht öffentlich): „Was sucht hier Rudenko?“ Der eindrucksvolle Bericht veranlaßte den Rat zu weittragenden Entschlüssen. Der Rat beschloß zunächst einen Appell an die Juristen der Welt, in dem er sie auf die ungeheure Gefahr aufmerksam macht, die für die ganze Welt im koreanischen Kriege sichtbar wird, und fordert sie auf, den dort begangenen Kriegsverbrechen ihre volle Aufmerksamkeit zu widmen. In einer weiteren Resolution wurden die Berichte der Delegation gebüligt und insbesondere auch die Initiative des Weltfriedensrates begrüßt, der seinerseits die Entsendung einer Delegation zur weiteren Feststellung insbesondere der bakteriologischen Verbrechen vorbereiten will: „Der Rat der IVDJ hat mit tiefer Bewegung die beiden Berichte der Untersuchungskommission, weicne die Vereinigung nach Korea und China entsandt hatte, zur Kenntnis genommen. Der Rat der IVDJ nimmt die Berichte der Kommission an. Er büligt ihre Methode. Er macht sich ihre Schlußfolgerungen zu eigen. Diese Dokumente, die auf den festesten Grundsätzen des Völkerrechts beruhen, bringen furchtbare Wahrheiten an den Tag. Ohne den Wahrspruch einer internationalen Gerichtsbarkeit vorwegnehmen zu wollen, erblickt der Rat der IVDJ in den von seiner Kommission uberbrachten Dokumenten eine Anklageschrift von erstrangiger Tragweite. Es ist die Überzeugung der IVDJ, daß nach Studium dieser Berichte kein Zweifel mehr über die Begehung der von den amerikanischen Streitkräften in Korea verübten Kriegsverbrechen und über die wiederholte Anwendung der Bakterienwaffe in Korea und China bestehen kann. Gestützt auf diese Dokumente verkündet die IDVJ die in Korea und China begangenen Kriegsverbrechen gegen die Menschlichkeit vor der Weltöffentlichkeit Im Namen der heiligsten Menschenrechte richtet die IVDJ einen feierlichen Appell an die Menschheit, um durch eine kraftvolle Aktion der öffentlichen Meinung, insbesondere gegenüber den Parlamenten, den Regierungen und den Organisationen der UN nachstehende Forderungen zu stellen: 1. Die sofortige Einstellung des Bakterienkrieges und seiner Vorbereitung. 2. Die Bestrafung der Schuldigen an allen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. 3. Das effektive Verbot der Massenvernichtungswaffen, der biologischen, chemischen und Atomwaffen. Die IVDJ wird an allen Anstrengungen mitwir-ken, welche gemacht werden, damit die Einschränkung der Rüstungen endlich den Völkern den Weg zum wahren Frieden eröffnet. Sie kündigt vor aller Welt die schreckliche Barbarei an, in die die Menschheit versinken wird, die den Gebrauch dieser verbrecherischen Waffen zuläßt. Das Gewissen aller Menschen, aller Länder, aller Religionen, aller Meinungen, aller sozialen Verhältnisse muß sich gegen eine solche Mißachtung des Menschen erheben, welche die gesamte Menschheit mit einer Zukunft des Schreckens und des Grauens bedroht. Vor diesen erwiesenen Verbrechen und 210;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 210 (NJ DDR 1952, S. 210) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Seite 210 (NJ DDR 1952, S. 210)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 6. Jahrgang 1952, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Die Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 15 vom 24. Dezember 1952 auf Seite 624. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 6. Jahrgang 1952 (NJ DDR 1952, Nr. 1-15 v. Jan.-Dez. 1952, S. 1-624).

Auf der Grundlage der Anweisung ist das aufgabenbezogene Zusammenwirken so zu realisieren und zu entwickeln! daß alle Beteiligten den erforaerliohen spezifischen Beitrag für eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten in den Verwahrzellen der GTV. Das umfaßt insbesondere die ständige Beobachtung der Inhaftierten unter Beachtung der Mindestkontrollzeiten zur vorbeugenden Verhinderung von Ausbruchs- und Fluchtversuchen, Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewalthandlungen die enge kameradschaftliche Zusammenarbeit mit den zuständigen operativen Diensteinheiten Staatssicherheit ein zwingendes Erfordernis. Nur sie sind in der Lage, durch den Einsatz ihrer spezifischen operativen Kräfte, Mittel und Methoden. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zur Verwirklichung dieser Zielstellungen die sich für ihren Verantwortungsbereich ergebenden Aufgaben und Maßnahmen ausgehend von der generellen Aufgabenstellung der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage exakter Kontrollziele sind solche politisch-operativen Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, die auf die Erarbeitung des Verdachtes auf eine staatsfeindliche Tätigkeit ausgerichtet sind. Bereits im Verlaufe der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens alles Notwendige qualitäts- und termingerecht zur Begründung des hinreichenden Tatverdachts erarbeitet wurde oder ob dieser nicht gege-. ben ist. Mit der Entscheidung über die G-rößenordnur. der Systeme im einzelnen spielen verschiedene Bedingungen eine Rolle. So zum Beispiel die Größe und Bedeutung des speziellen Sicherungsbereiches, die politisch-operativen Schwerpunkte, die Kompliziertheit der zu lösenden politisch-operativen Auf-Isgäben, den damit verbundenen Gefahren für den Schulz, die Konspiration. lind Sicherheit der von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung der ihm unterstellten Mitarbeiter zur Lösung aller Aufgaben im Raloraen der Linie - die Formung und EntjfidEluhg eines tschekistisehen Kanyko elltive.

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