Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1950, Seite 490

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 490 (NJ DDR 1950, S. 490); hat sich auf die Erforschung der Wahrheit der der Anklage zugrundeliegenden Tatsachen und nur auf diese zu beziehen. Sagt doch der § 264 StPO ausdrücklich: „Gegenstand der Urteilsfindung (also sowohl hinsichtlich der Schuldfrage wie hinsichtlich der Strafmessung) ist die in der Anklage bezeichnete Tat, wie sie sich nach den Ergebnissen der Verhandlung darstellt“. Zwar statuiert der § 261 StPO für die Entscheidung über das Ergebnis der Beweisaufnahme das freie richterliche Ermessen, begrenzt dieses freie Ermessen aber, entsprechend der Bestimmung des § 264 StPO dahin, daß die „so gewonnene freie Überzeugung aus dem Inbegriff der Verhandlung“ geschöpft sein müsse. Demnach ist die Verwendung von Komponenten, die außerhalb des von der Anklage um-rissenen Sachverhalts liegen, für die Urteilsfindung und die Strafmessung gehört, wie gesagt, mit zur Urteilsfindung rechts- und gesetzwidrig. Gerade diese Gesetzwidrigkeit aber hat der Vorsitzende der 8. Strafkammer für sich und die seinem Vorsitz unterstehende Kammer zum Prinzip der Rechtsprechung in politischen Strafsachen erklärt. Hat er doch offen dargelegt, daß die Höhe der auszuwerfenden Strafe abhängig gemacht wird von Umständen, die nicht das geringste mit der Tat als solcher zu tun haben und auf die Beschuldigten nicht den geringsten Einfluß ausüben können. Inwieweit durch diese bewußt der protokollarischen Festlegung entzogene „Erklärung“ der Tatbestand des § 336 StGB (Rechtsbeugung) verwirklicht ist bzw. inwieweit zumindest in dieser „Erklärung“ eine Aufforderung zum Verbrechen gemäß § 49a StGB liegt, mögen formalrechtlich die Instanzen entscheiden, deren Aufmerksamkeit die Verteidigung auf diesen skandalösen Vorgang gerichtet hat. Jedem anständigen Menschen aber hat der Landgerichtsdirektor Levy einen großen Dienst dadurch erwiesen, daß er den letzten Rest des Vorhangs bei Seite gezogen hat, mit dem man bislang immer noch versucht hatte, die Rechtlosigkeit westlicher „Rechtsstaatlichkeit“ zu verdecken. Wenn sich die Deutschen selbst einigen, wenn sie alles in ihrer Kraft stehende tun. Um die Durchführung der Remilitarisierungspläne zu verhindern, dann wird es keiner Macht gelingen, Deutsche mit der Waffe gegen ihre eigenen Brüder zu treiben. Walter Ulbricht Aus der Antwort des stellvertretenden Ministerpräsidenten an die ,,Frankenpost* Aus der Praxis für die Praxis Wie es nicht sein soll Am 5. Oktober 1950 verurteilte die 8. Strafkammer des Landgerichts Halle den Fleischergesellen S. und den Landarbeiter J. in einer Verhandlung vor erweiterter Öffentlichkeit in Merseburg wegen Verbrechens gegen Art. 6 der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik zu 6 Jahren Zuchthaus bzw. 4 Jahren Gefängnis. Der Verurteilte S. hat am Abend des Erntefestes öffentlich gegen die Volkspolizei gehetzt und den Verurteilten J. angestiftet, den Leiter des Volkspolizeiamtes tätlich anzugreifen. Nur durch das Dazwischentreten anderer Volkspolizeiangehöriger ist dieser vor größerem Schaden bewahrt worden. Eine Reihe von Zeugen hat bestätigt, daß die Angeklagten die Angehörigen der Volkspolizei provoziert und eine Störung des Erntefestes bezweckt haben. In dem Plädoyer des Staatsanwalts wurde eindeutig zum Ausdruck gebracht, daß solche Provokationen schon einmal in Deutschland in Szene gesetzt wurden, und daß aus diesem faschistischen Rowdytum sich eine verbrecherische Organisation entwickelt hat, die das deutsche Volk ins Unglück stürzte. Die Erbitterung der Zuhörer erregte das Plädoyer des Verteidigers, Referendar G r e y t z , der es fertig brachte, zu erklären, daß die Angeklagten durch ihre fleißige Arbeit mehr für die Steigerung der Produktion getan hätten, als wenn sie sich politisch betätigt hätten, denn politische Arbeit hätte noch niemals positive Ergebnisse erzielt. Diese undemokratische Polemik des Referendars Greytz wurde sowohl von dem Anklagevertreter, als auch von dem Vorsitzenden der Kammer scharf zurückgewiesen. Nach der Hauptverhandlung wurde eine von dem Staatsanwalt geleitete Diskussion durchgeführt, an der sich über dreihundert Werktätige beteiligten. In der von dieser Versammlung angenommenen Entschließung heißt es u. a.: „Wir 318 Vertreter der Werktätigen der Betriebe des Kreises Merseburg begrüßeh die schnelle und gerechte Sühne eines provozierenden Angriffs auf Angehörige unserer Volkspolizei. Unsere Kollegen, die mit uns einst im Betriebe standen, sind es, die heute die Sicherung unserer Aufbauarbeit übernommen haben. Unsere Verbundenheit mit ihnen ist uns Verpflichtung, jederzeit dafür zu sorgen, daß Provokationen gegen sie in aller Schärfe geahndet werden Wir fordern daher von unserer Justiz, auch zukünftig jeden Versuch, der das Ansehen unserer Volkspolizei zu untergraben sucht, genau so hart zu bestrafen wie tätliche Angriffe jeder Art gegen unsere Volkspolizisten. Weiter fordern wir Maßnahmen, um zu verhindern, daß in Zukunft Verteidiger vor unseren Gerichten als Rechtsverdreher auftreten können.“ Wir schließen uns dieser Forderung an und sind der Meinung, daß Elemente vom Schlage eines Greytz nicht in die Justiz der Deutschen Demokratischen Republik gehören. Ministerium der Justiz Pressereferat 490;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 490 (NJ DDR 1950, S. 490) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 490 (NJ DDR 1950, S. 490)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1950. Die Zeitschrift Neue Justiz im 4. Jahrgang 1950 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1950 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1950 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 4. Jahrgang 1950 (NJ DDR 1950, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1950, S. 1-516).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung und die Bekanntgabe aller zur Informationsgewinnung genutzten Beweismittel zur Stellungnahme des Beschuldigten als eine Voraussetzung für die Feststellung der Wahrheit ein, und und, Der Beschuldigte kann bei der Feststellung der Wahrheit mitwirk Er ist jedoch nicht zu wahren Aussagen verpflichtet. Alle vom Beschuldigten zur Straftat gemachten Aussagen werden gemäß Beweismittel. Deshalb ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das erfordert insbesondere die vorbeugende Verhinderung - - von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten als Bestandteil der operativen Lageeinschätzung im Verantwortungsbereich, zur Herausarbeitung und Bestimmung von Erfordernissen der vorbeugenden Terrorabwehr und des Niveaus der dazu ersetzbaren operativen Kräfte, Mittel und Methoden, die Einleitung vorbeugender, schadensverhütender und gefährenabwendender Maßnahmen und die zweckmäßige Leitung und Organisierung des politisch-operativen Zusammenwirkens mit den anderen staatlichen Organen, gesellschaftlichen Organisationen und Kräften zur Erhöhung der Wirksamkeit der Arbeit mit den Die Vorgabe langfristiger Orientierungen undAÄufgabensteihingen. Die Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit-mit den politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Die Organisation der Zusammenarbeit operativer Diensteinheiten zur weiteren Qualifizierung der Arbeit mit den Grundsätze für die Zusammenarbeit mit und ihre Gewinnung; Grundsätze für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik tritt mit Wirkung. in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt wird die Richtlinie für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern und gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate.

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