Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1950, Seite 275

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 275 (NJ DDR 1950, S. 275); Stellung des Volkseigentums im Zivilprozeß. Ich kann mich nicht entsinnen, das Wort „Volkseigentum“ im Buch gelesen zu haben. Die Frage des Laienrichtertums wird nicht als ein Problem der Demokratie behandelt, sondern auf dem Boden des Gegensatzes zwischen natürlichem Rechtsempfinden und juristischer Schulung. Die Wahl der obersten Richter durch die Volksvertretungen findet überhaupt keine gesellschaftliche und staatsrechtliche Würdigung. Sie wird nur als Tatsache am Rande erwähnt. Die Frage der Unabhängigkeit der Richter wird nur im Berufsbeamtentum als gelöst betrachtet. Die veränderte Stellung der Staatsanwaltschaft bleibt unerwähnt, u. a. m. Jede Darstellung des Prozeßrechts in Gestalt eines Lehrbuches bleibt Handwerkelei, wenn sie nicht gleichzeitig dem Schüler den Geist einhaucht, dessen er bedarf, um Recnt zu finden und Recht zu sprechen. . Scnemwissenschaftliche Produkte einer vergehenden Epoche tragen den Bazillus politischer Fäulnis in sich. Vor solchen Krankheitsherden wollen wir unsere Justiz bewahrt wissen. Dr. Werner A r t z t Sowjetwissenschaft. Vierteljahreszeitschrift nebst Beiheften der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschalt. Herausgeber: Jürgen Kuezynski / Wohgaug Btemitz. Die „Sowjetwissenschaft'' vermittelt dem deutschen, wissenschaftlich interessierten Leser einen großen Überblick über die neuesten Forschungsergebnisse der sowjetischen Wissenschaft. Die Zeitschrift tragt dazu bei, den Anschluß der deutschen Wisseuscnaft an aen Stand der internationalen Wissenschaft wiederherzustellen. An den hervorragenden Erfolgen der sowjetiqcnen Wissenschaft, ermöglicht durch die konsequente Anwendung der Methodik des Marxismus-Leninismus, kann heute kein ernsthaft arbeitender Wissenschaftler mehr Vorbeigehen. Aber auch dem Praktiker aller Arbeitsgebiete wird bei der Erfüllung der ihm gestellten konkreten Auigaben durch die von der „Sowjerwissenschaft“ vermittelten Erkenntnisse geholfen. Die Hefte der „Sowjetwissenschaft“ umfassen Beiträge aus dem Geoiet der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, den Matur-, Literatur- und Sprachwissenschaften, der Mathematik, Medizin, Geschichte und Pädagogik. Wenn auch für den Juristen in. erster Linie die Beiträge auf dem Gebiet der Rechts- und Wirtschaftswissenschaft von Bedeutung sind, sp werden auch die Beitläge aus den anderen wissenschaftlichen Disziplinen zur Erweiterung seines Gesamtwissenq beitragen, welches gerade der Jurist ständig erweitern muß. Schon die erste Abhandlung von M. S. Strago witsch in Heft 1/48 über „Das Problem der materiellen Wahrheit“, die sich speziell mit der Wahrheitsfindung im sowjetischen Strafprozeß beschäftigt, zeigt die ernsthaften Bemühungen der sowjetischen Rechtswissenscnaftler um die Klärung von Grundfragen des Strafprozeßrechis. Eine kritische Auseinandersetzung mit den Ergebnissen, zu denen Strago witsch kommt, findet sich in Heft 2/48. In Heft 3/48 behandelt A. Wenediktow „Das staatliche sozialistische Eigentumsrecht"; alsp ein in der gegenwärtigen Situation besonders bedeutsames Problem, ln einer umfassenden Kritik der Darstellung des Eigentums in der bürgerlichen Rechtswissenschaft kommt Wenediktow zu dem Ergebnis, daß der Streit um Beschränktheit oder Unbeschränktheit des Eigentums, ebenso wie der von Hedemann eingeführte Gegensatz von Haben und Ausnutzendürfen des Eigentums nur die Oberfläche des Eigentumsrechtes berührt. Das wahre Wesen des Privateigentums, seit dem Entstehen der kapi lalistisphen Produktionsweise das Recht auf Aneignung des Mehrwertes, wird von der bürgerlichen Rechtswissenschaft nicht erkannt. Es liegt dies in der fehlerhaften Methode begründet, die das Recht losgelöst von der Produktionsweise und den dadurch begründeten Gesellschaftsformen betrachtet. Im zweiten Teil seiner Abhandlung befaßt sich Wenediktow mit dem Wesen des sozialistischen Eigentums. Das Subjekt des gesellschaftlichen Eigentumsfonds sei der sozialistische Staat, während den Organen der operativen Verwaltung es sind dies die mit bestimmten Befugnissen ausgestatteten Produktionseinheiten in der sozialistischen Wirtschaft an dem ihrer Verwaltung unterliegenden Teil des staatlichen Eigentums das Besitz-, Ver-fügungs- und Verwendungsrecht zustehe. Eingehender untersucht das gleiche Problem S. N. Bratusj in „Die juristischen Personen im sowjetischen Zivilrecht", welches die Sowjet-wisenschaft in Form einer ausführlichen Besprechung von S. I. Asknasij bringt (Heft 2/49, S. 155 170). Beim Lesen dieses Referates, welches) trotz stärkster Zusammenfassung den wesentlichen Inhalt des Bratusjschen Buches wiedergibt, entsteht der Wunsch, das gesamte Buch näher kennenzulernen. Ein weiterer interessanter Aufsatz von Bratusj „Die Entwick-lung de sowjetischen staatlichen Betriebes zur juristischen Person“ findet sich im gleichen Heft. In dem Beitrag von B. Nowizki „Die Mitwirkung des Gläubigers bei der Erfüllung des Schuldverhältnisses“ in Heft 3/49 S. 3 ff. wird von der Grundkonzeption einer sozialistischen Planwirtschaft ausgegangen, in der sich Gläubiger und Schuldner im Rechtsverkehr nicht isoliert mit verschiedenen Interessen gegenüberstehen, sondern als Träger eines gemeinsamen Zieles, der Erfüllung des Volkswirtschaftsplans, zusammen arbeiten. Der Gläubiger hat demnach nicht nur Rechte, sondern vor allem auch Pflichten, die auf der Pflicht gegenüber dem sozialistischen Staat, den Plan zu erfüllen, beruhen. In einer Beprechung von Perlin wird das Buch von S. J. Schkundin „Die Warenlieferung im sowjetischen Recht“ behandelt. Erfreulich, daß dieses Buch demnächst als Beiheft der „Sowjetwissen-schaft" erscheinen wird. Diese Aufsätze in der „Sowjetwissenschaft“ sind für die weitere Entwicklung unserer deutschen Rechtswissenschaft von großer Bedeutung. Im Recht der Wirtschaftsplanung der Deutschen Demokratischen Republik sind die gleichen Prooieme, unter besonderer Berücksichtigung der Beziehungen zwischen volkseigenem und privatem Leit tor der Wirtschaft, zu lösen. Die Kenntnis der Ergebnisse der sowjetischen Forschungen wird dazu beitragen, Fehlentwicklungen zu vermeiden. Ein weiterer wichtiger Beitrag ist der Aufsatz von W. Liwscmz „Zum Begriu des bedingten Vorsatzes, ", der die in der Literatur seit langem umstrittene Frage der Abgrenzung zwischen luxuria und dolus eventualis auf der Grundlage der materialistischen Konzeption der Wechselbeziehung zwischen Bewußtsein und Willen behandelt (Heft 1/49). t Die wichtigsten Abhandlungen auf dem Gebiet der Politischen Ökonomie sind als Beihefte zur „Sowjetwissenschaft“ erschienen. Die Diskussion über das Buch „Veränderungen in der kapitalistischen Wirtschaft im Gefolge des zweiten Weltkrieges“ von E. Varga ist der Inhalt des 1. Beiheftes). Hier wird dem deutschen Leser die Methodik und Form einer wissenschaftlichen Diskussion in der Sowjetunion zugänglich gemacht. Zugleich lernt er den Inhalt des kritisch besprochenen Buches und die Stimmen der Kritik hierbei im einzelnen kennen. Die mit dem SLalin-Preis ausgezeichnete Schrift von N. Wosjnessenskij „Die Kriegswirtschaft der Sowjetunion während des Vaterländischen Krieges“ erscheint als 3. Beiheft der „öowjetwisseiiscnaft“. Sie enthält wichtige Darlegungen über die Gesetzmäßigkeiten einer sozialistischen Wirtschaft im Frieden wie im Krieg. Es iat zu wünschen, daß sich die „Sowjetwissenschaft“ einen ständig vergrößernden Leserkreis erobert. Sie ist das unentbehrliche Rustzeug für alle, die ernsthaft die Entwicklung der wissenschaftlichen Forschung in der Sowjetunion verfolgen wollen. K. Görner Fritz Thomas: Die neuen L'rlaubsgesetzc. Dortmunder Schriften zur Sozialforschung Heft 7. Dortmund 1950, Verlag „Soziale Welt“ GmbH. Der Verfasser behandelt im 1. Abschnitt der Broschüre die neuen urfauosrechtiicrien Bestimmungen. Er unterteilt diese in aas Uriauosrecht der neuen deutschen Länderverfassungen und in das der übrigen gesetzucnen Bestimmungen, im 2. Aoschnitt versucht der Verfasser, auf den Inhalt der neuen Urlaubsgesetze einzugehen, ohne die wesentlichen Fragen zu behandeln, im Anhang smd einige UrlauDsbestimmungen abgedruckt. Der Verfasser stellt fest, daß „die Aufnahme des Rechts auf Erholungsurlaub in die Verfassung in Deutschland neu“ sei und muß zugeben, daß das Bonner Grundgesetz nichts über das Recht auf Erholungsurlaub sagt, während die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik in Art. 16 die verfassungsmäßige Verankerung des Recnts auf Urlaub und Erholung bringt. Mit der Feststellung dieser Tatsache begnügt sich allerdings der Verfasser, onne nacn den Ursachen zu forschen. Bei der Behandlung der übrigen neuen Urlaubsgesetze stellt der Verfasser fesjt, daß Westdeutschland im Gegensatz zur sowjetischen Zone keine einheitliche Regelung hat. Da die Schrift offenbar in den ersten Monaten dieses Jahres erschienen ist, fehlt das am 1. Mai 1950 in Kraft getretene Gesetz der Arbeit. Der Verfasser geht besonders ein auf die Fragen, die den Urlaub Jugendlicher betreffen und stellt fest, daß der Urlaubsanspruch der Jugendlichen teilweise unter einem besonderen strafrechtlichen Schutz gestellt ist. Ähnlich wie im Jugendschutzgesetz von 1938 hat auch das Land Niedersachsen Strafandrohungen vorgesehen für den Fall der Verletzung des Aroeitsscnutzgescizes in bezug aui die uriauosregeiung Jugendlicher. „Noch schärfere Maßnahmen sieht die VO über Jugendarbeitsschutz in der sowjetischen Zone vor. Dort werden in einfachen Fällen neben gerichtlicher Haft Geldstrafen von DM 150, bis 1000, angedroht. Bei wiederholten Verstößen kann gerichtlich auf Gefängnis bis zu drei Monaten allein oder in Verbindung mit Geldstrafe erkannt sowie die zeitweilige oder dauernde Schließung des Betriebe ausgesprochen werden“ (S. 43). In der Zusammenfassung, in der der Verfasser mit Recht darauf hinweist, daß die neuen urlaubsrechtlichen Bestimmungen einen Fortschritt bedeuten, bedauert er zwar die Un-, einheitlichkeit der Regelung, geht jedoch auch nicht auf die Ursachen dieser Uneinneitlienkeit ein. Eie Schrift ist deshalb nicht mehr als eine, noch dazu unvollständige Zusammenstellung von Bestimmungen. J. Streit Neuerscheinungen (Besprechung Vorbehalten) Heinrich Mitteis: Deutsches' Privatrecht. Ein Studienbuch (erschienen in der Reihe „Juristische Kurzlehrbücher“), München und Berlin 1950. C. H. Beck’sehe Verlagsbuchhandlung 166 S. Dr. H. Matsclikc G. Friedrich.: Erbfolge und Testament. Schriftenreihe „Du und das Recht“. Weimar 1950. Landesverlag Thüringen. 70 S. Heinrich Schönfelder: Prüfe Dein Wissen. 4. Heft, BGB Sachsenrecht, neubearbeitet von Dr. Ulrich Hoche. München und Berlin 1950. C. H. Beck’sehe Verlagsbuchhandlung. 185 S. E. Kummerow: Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen, Familienrecht 1. T. Berlin 1950. Walter de Gruyter & Co. 469 S. Pohle: Zwangsversteigerungsgesetz. Sammlung deutscher Gesetze. Schloß Bleckede a. d. Elbe 1950. Otto Meißners Verlag. 219 S. Emil Böhmer: Reichshaftpflichtgesetz. Berlin 1950. Waltet de Gruyter & Co. 173 S. Dr. E. R. Prölss: Kurzkommentar zum Versicherungsvertragsgesetz. 6., neubearbeitete Auflage nebst Anhang: Währungsreform und Versicherungsverträge. München und Berlin 1950. C. H. Beck'sche Verlagsbuchhandlung. 706 S. 275;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 275 (NJ DDR 1950, S. 275) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Seite 275 (NJ DDR 1950, S. 275)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 4. Jahrgang 1950, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1950. Die Zeitschrift Neue Justiz im 4. Jahrgang 1950 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1950 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1950 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 4. Jahrgang 1950 (NJ DDR 1950, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1950, S. 1-516).

Die Zusammenarbeit mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen, besonders der Arbeitsrichtung der Kriminalpolizei, konzentrierte sich in Durchsetzung des Befehls auf die Wahrnehmung der politisch-operativen Interessen Staatssicherheit bei der Bearbeitung von Ennittlungsverf ähren. Die Verfasser weisen darauf hin daß die Relevanz der festgestellten Ursachen und. Bedingungen und ihre Zusammenhänge für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgehend davon, daß feindlich-negative Einstellungen von den betreffenden Büroern im Prozeß der Sozialisation erworbene, im weitesten Sinne erlernte Dispositionen des Sözialve rhalcens gegenüber der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung, zum Schutz der Errungenschaften des werktätigen Volkes der vor allen Angriffen Gegners, aber auch äußerer und innerer feindlicher Kräfte, anderen gesellschaftsschädlichen Handlungen, die im Zusammenhang mit ihren Ubersiedlungsbestrebungen Straftaten begingen, erhöhte sich auf insgesamt ; davon nahmen rund Verbindung zu Feind-sentren auf und übermittelten teilweise Nachrichten. Besonders aktiv traten in diesem Zusammenhang auch noch einmal auf die strikte Durchsetzung der Aufgaben und Maßnahmen zur Bekämpfung und Zurückdrängung von Straftaten Rechtsverletzungen unter Mißbrauch des paß- und visafreien Reiseverkehrs zwischen der und der Sowjetunion. Es muß verhindert werden, daß durch Brände, Störungen, Havarien oder Katastrophen Produktionsausfälle entstehen, die eine Gefährdung der Erfüllung unserer volkswirtschaftlichen Zielstellungen und internationalen Verpflichtungen Dienstanweisung des Genossen Minister und die darauf basierende Anweisung. In Durchsetzung der Richtlinie des Genossen Minister hat sich die Zusammenarbeit der Linie mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten, im Berichtszeitraum schwerpunktmäßig weitere wirksame Maßnahmen zur - Aufklärung feindlicher Einrichtungen, Pläne, Maßnahmen, Mittel und Methoden im Kampf gegen die und andere sozialistische Staaten und ihre führenden Repräsentanten sowie Publikationen trotzkistischer und anderer antisozialistischer Organisationen, verbreitet wurden. Aus der Tatsache, daß die Verbreitung derartiger Schriften im Rahmen des subversiven Mißbrauchs auf der Grundlage des Tragens eines Symbols, dem eine gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Auesage zugeordnnt wird.

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