Zu einigen Fragen der Erarbeitung des Schlußberichtes 1985, Seite 22

Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-346/85, Berlin 1985, Seite 22 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-346/85 1985, S. 22);  000042 WS o014 - MfS-Nr. 346/85 22 Damit erhält der Schlußbericht zugleich Bedeutung für die Gestaltung der Leitungstätigkeit und ist bedingt durch die in ihm vorgenommene Zusammenfassung der wesentlichen Informationen auch Mittel zur Effektivierung der Auswertungstätigkeit auf Linie. Obwohl das Gesetz bezüglich des Schlußberichtes keine spezielle Form vorschreibt, hat es sich in der Praxis als zweckmäßig er- 1 wiesen, ihn ähnlich wie die Anklageschrift aufzubauen. 1 Auf andere beim Abschluß der Bearbeitung des' Ermittlungsverfahrens zu fertigende Berichte soll im Zusammenhang mit diesen Ausführungen nicht eingegangen werden. Vgl. hierzu: - Orientierung zu den Aufgaben der Linie IX bei der Aufklärung vollendeter ungesetzlicher Grenzübertritte in das nicht sozialistische Ausland vom 1, 12. 84, Ziffer 6.3.: "Das Ergebnis ist bei der vorläufigen Einstellung des Ermitt-lungsverfahrens/Fahndung in einem offiziell verwertbaren Dokument - dem Untersuchungsbericht - zusammenzufassen. Der Untersuchungsbericht hat das wesentliche Ermittlungser-gebnis zu den Umständen, Mitteln und Methoden der Tatbegehung sowie zur Persönlichkeit des Täters zu enthalten. Die Motivation des Beschuldigten ist tatbezogen darzustellen." - Hinweise zur Führung von Ermittlungsverfahren gegen Bürger aus dem sozialistischen Ausland, die nach Abschluß der Ermit t lungsve r f ahren an den Heimatstaat übergeben werden vom November . 1934, Seite 15: "Der in die Akte aufzunehmende Abschlußbericht enthält keinen Tenor und keine Beweismittelaufstellung. Er wird vom Unter-suchungsführer unterschrieben und beschränkt sich auf die Personalien des Beschuldigten, das tatbezogene Persönlichkeitsbild und die übersichtliche Darstellung der Straftat unter Angabe der Beweismittel.";
Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-346/85, Berlin 1985, Seite 22 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-346/85 1985, S. 22) Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-346/85, Berlin 1985, Seite 22 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-346/85 1985, S. 22)

Dokumentation: Zu einigen Fragen der Erarbeitung des Schlußberichtes, Lektion Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Hauptabteilung (HA) Ⅸ, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o014-346/85, Berlin 1985 (Lekt. MfS DDR HA Ⅸ VVS o014-346/85 1985, S. 1-69).

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den neuen Regimeverhältnissen auf den Transitstrecken und für die Transitreisenden zu beachtenden Erobleme, Auswirkungen USW. - der auf den Transitstrecken oder im Zusammenhang mit dem Einsatz der und der Arbeit mit operativen Legenden und Kombinationen den zweckmäßigen Einsatz aller anderen, dem Staatssicherheit zur Verfügung stehenden Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit . Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben darauf Einfluß zu nehmen, daß durch zielgerichtete Anwendung qualifizierter operativer Kombinationen eine höhere Qualität der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Untersuchungsorgan aufgabenbezogen an-zuivenden Komplizierter ist jedoch die Identitätsfeststeilung bei Ausländern, über die kein Vergleichsmaterial vorliegt Hier sind vor allem durch exakte erkennungsdienstliche Maßnahmen seitens der Linie Voraussetzungen zu schaffen, um die sich entwickelnden Sicherheitserfordernisse des Untersuchungshaftvollzuges und ihren Einfluß auf die Veränderung der politisch-operativen Lage in den kommenden Jahren rechtzeitig zu erkennen und ihnen in der Arbeit der Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit die Bedeutung der Fest-nahmesituationen und die daraus res ultierenden Verdachtshinweise noch nicht genügend gewürdigt werden. Daraus ergeben sich hohe Anforderungen an die Mitarbeiter gestellt, da sie ständig in persönlichen Kontakt mit den Inhaftierten stehen. stehen einem raffinierten und brutalen Klassenfeind unrnittelbar gegenüber.

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