Kommentar zum Strafvollzugsgesetz 1980, Seite 154

Kommentar zum Strafvollzugsgesetz [(StVG) Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 154 (Komm. StVG DDR 1980, S. 154); 154 § 33 9. Die Bestimmungen von § 33 beruhen auf den im § 3 enthaltenen Grundsätzen und schließen jegliche Willkür gegenüber Strafgefangenen aus. Dies kommt nicht nur in den im § 33 getroffenen Regelungen zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen zum Ausdruck, sondern es zeigt sich auch darin, daß in anderen Bestimmungen dieses Gesetzes, ausgehend von ihrem spezifischen Inhalt, Regelungen enthaltenen Grundsätzen und schließen jegliche Willkür ge-Rechte der Strafgefangenen bei der Anwendung von Sicherungsmaßnahmen garantieren (vgl. dazu § 4 Abs. 2, § 27 Abs. 3, § 35 Abs. 2, § 36 Ziff. 7, § 45 Abs. 3). Die strikte Wahrung der Gesetzlichkeit und der Rechte der Strafgefangenen wird besonders dadurch unterstrichen, daß die Anwendung von Sicherungsmaßnahmen der staats-anwaltschaftlichen Aufsicht unterliegt (vgl. § 63 Abs. 1 und § 64 Abs. 2 Ziff. 6).;
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Dokumentation: Kommentar zum Strafvollzugsgesetz [(StVG) Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Oberst der VP Dr. rer. pol. Hubert Weigt, Oberst des SV Dr. rer. pol. Helmut Wittwer, im Auftrag des Ministerium des Innern (MdI) der DDR, Verwaltung Strafvollzug und der Hochschule der Deutschen Volkspolizei (Karl-Liebknecht), Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), Berlin 1980 (Komm. StVG DDR 1980, S. 1-320). Kommentierung des Gesetzes über den Vollzug der Strafen mit Freiheitsentzug (Strafvollzugsgesetz) - StVG - vom 7. April 1977 (GBl. Ⅰ 1977, Nr. 11, S. 109). Redaktionsschluß 15.10.1979.

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