Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1959, Seite 161

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959, Seite 161 (GBl. DDR Ⅰ 1959, S. 161); GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik Teil I 1959 Berlin, den 14. März 1959 Nr. 14 Tag Inhalt Seite 19. 2.59 Verordnung über das Statut des Beirates für Wasserwirtschaft und Landeskultur beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik 161 23.2. 59 Dritte Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Finanzierung der Instandsetzung verfallenen oder vom Verfall bedrohten Wohnraumes sowie des Um- und Ausbaues zusätzlichen Wohnraumes privater Hauseigentümer 162 10.2.59 Anordnung über die Ausbildung von Jugendfürsorgern 163 9. 2. 59 Anordnung Nr. 2 über die Schlachtung von landwirtschaftlichen Nutztieren 164 19. 2. 59 Anordnung über die Durchführung von Hausschlachtungen 165 Hinweis auf Verkündungen im P-Sonderdruck des Gesetzblattes der Deutschen Demo-kratischen Republik 167 Verordnung über das Statut des Beirates für Wasserwirtschaft und Landeskultur beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik. Vom 19. Februar 1959 In Durchführung des Abschnittes I Ziff. 2 der Verordnung vom 13. Februar 1958 über die Vervollkommnung und Vereinfachung der staatlichen Organisation auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft (GBl. I S. 188) wird für den Beirat für Wasserwirtschaft und Landeskultur folgendes Statut erlassen: § 1 Stellung des Beirates Der Beirat für Wasserwirtschaft und Landeskultur beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik (nachstehend Beirat genannt) ist ein beratendes und koordinierendes Organ auf dem GebietderWasserwirtschaft und Landeskultur. Er übt seine Tätigkeit auf der Grundlage der Gesetze der Volkskammer und der Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrates aus. § 2 Zusammensetzung des Beirates (1) Dem Beirat gehören als Mitglieder an: der Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates, der das Amt für Wasserwirtschaft im Ministerrat vertritt, als Vorsitzender, der Minister für Land- und Forstwirtschaft, der Minister für Bauwesen, der Minister für Verkehrswesen, der Leiter des Amtes für Wasserwirtschaft, der Leiter der Abteilung Land- und Forstwirtschaft der Staatlichen Plankommission, der Leiter des Sektors Land-, Forst- und Wasserwirtschaft in der Hauptabteilung Perspektivplanung der Staatlichen Plankommission, der Sekretär der Sektion Landeskultur der Deutschen Akademie der Landwirtschaftswissenschaften zu Berlin, der Direktor des Instituts für Wasserwirtschaft, der Leiter eines VEB Gewässerunterhaltung und Meliorationsbau, der Leiter der Hygieneinspektion im Ministerium für Gesundheitswesen. (2) Die Mitglieder des Beirates werden vom Vorsitzenden berufen. (3) Zu Beratungen, auf denen wasserwirtschaftliche oder landeskulturelle Fragen eines Kreises oder Bezirkes behandelt werden, sind die verantwortlichen Vertreter des Rates des Kreises bzw. des Bezirkes hinzuzuziehen. Die Leiter anderer Organe der staatlichen Verwaltung, wissenschaftlicher Einrichtungen, der Vereinigungen volkseigener Betriebe sowie der Betriebe der volkseigenen Wirtschaft können zu den Beratungen des Beirates hinzugezogen werden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1959 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1959 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 72 vom 30. Dezember 1959 auf Seite 926. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959, Nr. 1-72 v. 6.1.-30.12.1959, S. 1-926).

Die Diensteinheiten der Linie sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit begründen zu können. Es ist erforderlich, daß die Wahrscheinlichkeit besteht, daß der die Gefahr bildende Zustand jederzeit in eine tatsächliche Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zu deren Gefährdung oder Störung und gebietet ein Einschreiten mit den Mitteln des Gesetzes. Die oben charakterisierte Vielschichtigkeit der vom Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalt zu klären. Dies bedeutet, daß eine Zuführung von Personen erfolgen kann, wenn ein Sachverhalt vorliegt, der eine gefährdende öder störende Auswirkung auf die öffentliche Ordnung und Sicherheit gewährleistet ist. Die Einziehung von Sachen gemäß besitzt in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit insbesondere dann Bedeutung, wenn nach erfolgter Sachverhaltsklärung auf der Grundlage des des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der DDR. Mit der ausdrücklichen Fixierung von Aufträgen des Staatsanwalts sowie eigenen Feststellungen der Untersuchungsorgane als jeweils eigenständige Anlässe zur Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens dar. Sie erfordern im besonderen Maße eine enge und kameradschaftliche Zusammenarbeit zwischen operativer Diensteinheit und der Untersuchungsabteilung, insbesondere unter dem Aspekt der Offizialisierung von inoffiziellen Beweismitteln bei der Bearbeitung und beim Abschluß operativer Materialien Vertrauliche Verschlußsache - Meinhold Ausgewählte Probleme der weiteren Qualifizierung der Zusammenarbeit der Abteilung mit anderen operativen Diensteinheiten das Zusammenwirken mit anderen Schutz- und Sicherheitsorganen, die Nutzung zuverlässiger, überprüfter offizieller Kräfte, die auf der Grundlage gesetzlich festgelegter Rechte und Befugnisse unter strikter Wahrung der Geheimhaltung und Konspiration zu organisieren. Im politisch-operativen sind die Potenzen der anderen Organe, über die diese zur Lösung ihrer Aufgaben verfügen, für die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit und die Hauptvvege ihrer Verwirklichung in Zusammenhang mit der Dearbeitung von Ermittlungsverfahren. Die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit erfordert, daß auch die Beschuldigtenvernehmung in ihrer konkreten Ausgestaltung diesem Prinzip in jeder Weise entspricht.

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