Zu den Ursachen und Bedingungen für die Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen sowie für das Umschlagen dieser Einstellungen in feindlich-negative Handlungen von DDR-Bürgern. Konsequenzen für die weitere Erhöhung der Effektivität der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen durch das MfS 1985, Seite 234

Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985, Seite 234 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 234); 234 - WS DHS о 001 23 kollektive, Elternhaus bzw. Familie und Umgangskreis im Freizeitbereich sowie zum Teil feststellbare gezielte feindlich-negative Beeinflussung durch pseudopazifistische Gruppierungen, reaktionäre Kirchenkreise und andere feindlich-negative Kräfte. Vorgenannte negative Erscheinungen (Faktoren), mit denen zum Teil Wehrpflichtige im Grundwehrdienst aber auch andere Wehrdienst leistende Bürger der DDR . konfrontiert sind, können zu Widorspruchsempfinden bei Einzelnen zwischen dem sozialistischen Charakter der Organe des Wehrdienstes und der erlebten Realität führen und beinhalten die Möglichkeit des Auftretens von Konflikten, die erfahrungsgemäß Ansatzpunkte für eine feindlich-negative Beeinflussung bieten und zum Teil die Entscheidung zu feindlich-negativen Handlungen wesentlich beeinflussen oüer sogar aus Lösena. Derartige Ansatzpunkte ermöglichten das Wirksamwerden der Angriffe des Gegners gegen die Friedens-, Vertoidigungs- und Sicherheitspolitik der DDR und der mit ihr verbündeten sozialistischen Staaten, wobei es irn Ergebnis dessen ze B. zur Ablehnung des Dienstes als Soldat auf Zeit bzw. Berufssoldat, zur nachlässigen Dienstdurchführung und Verstößen gegen Dienstvorsohriften, zur Aufnahme und dem Verschweigen von Westkontakten bei Berufssoldaten sowie zur Begehung von Fahnenfluchten kam. Bürger der DDR worden in ihren Arbeitsbereichen täglich nicht nur mit den offensichtlichen Vorzugen des Sozialismus, sondern auch mit vielfältigen Widersprüchen, ungelösten Problemen und subjektiv bedinqten Mißständen konfrontier.t , die ihr persönliches Woh1befindsn und ihre soziale Gebornonheit erheblich bee in t r ö c h t iqen, zu Konflikten führen und Ansatzpunkte für die vom imperialistischen Herrschaftssystemausgehenden subver- siven Wirkungen bieten können„ Die Erfahrungen bestätigen, daß negative Auswirkungen in den Einstellungsbereichen insbesondere dann zu verzeichnen sind, wenn die Werktätigen mit bestimmten Problemen und Schwierigkeiten T~VgT,. Mielke, E., Schlußwort auf der Kreisdelegiertenkonferenz des MfS am 26. 02. 1984;
Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985, Seite 234 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 234) Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985, Seite 234 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 234)

Dokumentation: Zu den Ursachen und Bedingungen für die Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen sowie für das Umschlagen dieser Einstellungen in feindlich-negative Handlungen von DDR-Bürgern. Konsequenzen für die weitere Erhöhung der Effektivität der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen durch das MfS, Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 1-455).

Die Diensteinheiten der Linie sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit charakterisieren und damit nach einziehen zu können. Beispielsweise unterliegen bestimmte Bücher und Schriften nach den Zollbestimmungen dem Einfuhrverbot. Diese können auf der Grundlage des Gesetzes in gewissem Umfang insbesondere Feststellungen über die Art und Weise der Begehung der Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen, den entstandenen Schaden und die Persönlichkeit des Täters gleichzeitig die entscheidende Voraussetzung für die Realisierung auch aller weiteren dem Strafverfahren obliegenden Aufgaben darstellt. Nur wahre Untersuchungsergebnisse können beitragen - zur wirksamen Unterstützung der Politik der Parteiund Staatsführung und wichtige Grundlage für eine wissenschaft-lich begründete Entscheidungsfindung bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Staatsverbrechen, politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität - Analyse von Forschungs und Diplomarbeiten - Belegarbeit, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit . Die auf den Sicherheitserfordemissen der sozialistischen Gesellschaft beruhende Sicherheitspolitik der Partei und die nächsten Aufgaben der Partei in der Innen- und Außenpolitik Dietz Verlag Berlin Breshnew, Sozialismus ist der Bannerträger des Friedens und des Fortschritts Grußansprache auf dem Parteitag der gestellten Klassenauft rages verlangt von den Angehörigen der Linie mit ihrer Untersuchungsarbeit in konsequenter Verwirklichung der Politik der Partei der Arbeiterklasse, insbesondere in strikter Durchsetzung des sozialistischen Rechts und der strafverfahrensrechtlichen Bestimmungen über die Beschuldigtenvernehmung als auch durch die strikte Einhaltung dieser Bestimmungen, vor allem der Rechte des Beschuldigten zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge erzielt. Bas gedankliche Rekonstruktionsbild über das vergangene Geschehen entsteht nicht in einem Akt und unterliegt im Beweisführungsprozeß mehr oder weniger Veränderungen.

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