Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft sowie der Strafen mit Freiheitsentzug 1980, Seite 161

Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 161 (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 161); Eintritt des Strafendes kaum mit einer Rückführung in die einweisende StVE bzw. ins JH zu rechnen ist. In solchen Fällen sind deshalb alle Effekten einschließlich des Eigengelds mitzugeben, der Abschlußbericht (Vordruck SV 18) zu fertigen und die Begleitakte bzw. ein Abschlußbericht an die zuständigen Organe abzusenden. Aus dem Abschlußbericht muß die genaue Bezeichnung der psychiatrischen Einrichtung, in die der Verurteilte eingewiesen wird, ersichtlich sein. Selbstverständlich ist auch der in der DDR wohnhafte nächste Angehörige, mit dem der Strafgefangene in ständiger persönlicher Verbindung steht, über die Unterbrechung des Vollzugs für die Dauer der Behandlung in der medizinischen Einrichtung bzw. über die Einweisung in eine psychiatrische Einrichtung zu informieren. Dabei ist gleichzeitig die Anschrift der medizinischen Einrichtung anzugeben. Ob dem Angehörigen etwas darüber mitgeteilt wird, aus welchen Gründen die Einweisung in die medizinische Einrichtung vorgenommen wurde, kann nur der SV-Arzt unter Berücksichtigung der ärztlichen Schweigepflicht entscheiden. Er legt in solchen Fällen auch den genauen Text fest. Was dem Angehörigen mitgeteilt werden sollte, dafür gibt es kein Schema, da jeder Fall anders gelagert ist. Ist dem Angehörigen z.B. aus Briefen des Strafgefangenen oder durch Besuche bereits bekannt, welche gesundheitlichen Beschwerden der Strafgefangene hat und daß ggf. eine spezielle Diagnostik oder Therapie vorgesehen ist, wird ihn eine Mitteilung über die Unterbrechung des Vollzugs nicht überraschen. In diesem Fall reicht eine kurze Mitteilung vollkommen aus. Erhält ein Angehöriger jedoch unvorbereitet die Mitteilung über die Unterbrechung des Vollzugs, z.B. infolge eines Unfalls, könnte er das Schlimmste vermuten und evtl, einen Schock erhalten, obwohl dazu keine Veranlassung besteht. Es ist deshalb erforderlich, sich in die Situation der Angehörigen hineinzuversetzen und individuell zu entscheiden, was den Angehörigen jeweils mitgeteilt wird. Handelt es sich bei den Strafgefangenen, denen Unterbrechung des Vollzugs für die Dauer der stationären Behandlung in einer medizinischen Einrichtung gewährt wird, um Vorbestrafte oder um solche, bei denen Hinweise über ein evtl, erneutes Straffälligwerden vorliegen, ist es notwendig, das VPKA, Abt. K, auf dessen Territorium sich die medizinische Einrichtung befindet, über die Unterbrechung des Vollzugs zu verständigen. Welche Angaben diese Mitteilung enthalten soll, ist in der hierfür zutreffenden Weisung geregelt und kann dort nachgelesen werden. Durch diese Information wird das VPKA in die Lage versetzt, bei Auftreten bestimmter Straftaten ggf. die Verurteilten, denen Unterbrechung des Vollzugs gewährt wurde, in den zu überprüfenden Personenkreis einzubeziehen. 161;
Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 161 (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 161) Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 161 (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 161)

Dokumentation: Verwaltungsmäßige Aufgaben beim Vollzug der Untersuchungshaft (U-Haft) sowie der Strafen mit Freiheitsentzug (SV) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Ministerium des Innern (MdI) der DDR (Nur für den Dienstgebrauch!), Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, Berlin 1980. Herausgegeben im Auftrag des Ministeriums des Innern, Verwaltung Strafvollzug (Aufg. Vollz. U-Haft SV DDR 1980, S. 1-184). Autorenkollektiv: Abschnitte 1 bis 4.7., 4.9., 8.6 und 9, Oberstleutnant des SV Diplomstaatswissenschaftler Ingeborg Graupner; Abschnitte 4.8. und 7, Oberstleutnant des SV Diplomwirtschaftler Hans Richardt; Abschnitte 4.10., 4.11., 5, 6 und 8 bis 8.5., Hauptmann des SV Staatswissenschaftler Helene Körner. Redaktionsschluß 31.3.1980.

Bei der Durchführung der Besuche ist es wichtigster Grunde satzrri dle; tziiehea: peintedngön- söwie döLe. Redh-te tfn Pflichten der Verhafteten einzuhalten. Ein wichtiges Erfordernis für die Realisierung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit . Die Untersuchungsorgane Staatssicherheit werden dabei in Erfüllung konkreter Weisungen des Ministers für Staatssicherheit eigenverantwortlich tätig und tragen damit die Verantwortung für die politisch-operative Dienstdurchführung und die allseitige Aufgabenerfüllung in seinem Dienstbereich. Auf der Grundlage der Befehle und Anweisungen des Ministers den Grundsatzdokumenten Staatssicherheit den Befehlen und Anweisungen der Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung wird auf die versivitäten von Untersuchungs- und traf gef angaan hingerissen, die durch feindlich-negative, diskriminierter oder aufwiegelnde Handlungen die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten sind durchzusetzen, den spezifischen Erfördernissen Rechnung getragen wird, die sich aus der konzentrierten Unterbringung Verhafteter in einer Untersuchungshaftanstalt ergeben, das Recht auf Verteidigung des Angeklagten zu gewährleisten. Durch eine vorausschauende, vorbeugende, politisch-operative Arbeit ist zu verhindern, daß feindliche Kräfte Inhaftierte gewaltsam befreien, sie zu Falschaussagen veranlassen können oder anderweitig die Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung zu gewährleisten. Festlegungen über die Zusammensetzung des Vorführ- und Transportkommandos. Die Zusammensetzung des Transportkommandos hat unter Anwendung der im Vortrag. Zu einigen wesentlichen Aufgabenstellungen bei der Sicherung der Transporte Inhaftierter im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit . baut auf den darin vermittelten Kenntnissen auf und führt diese unter speziellem Gesichtspunkt weiter.

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