Dokumentation DDR - Neue Justiz (NJ), 26. Jahrgang 1972 (NJ 26. Jg., Jan.-Dez. 1972, Ausg.-Nr. 1-24, S. 1-756)DDR Deutsche Demokratische -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 206 (NJ DDR 1972, S. 206); ?gelegenheiten Minderjaehriger /13/ bei der Umerziehung straffaelliger Jugendlicher. So haben die Gerichte den Kommissionen Kopien aller Entscheidungen in Jugendstrafsachen, insbesondere aber von Urteilen mit Strafen ohne Freiheitsentzug oder Massnahmen erzieherischen Charakters zu uebersenden und gemeinsam mit den Kommissionen periodisch zu kontrollieren, wie die Umerziehung der verurteilten Jugendlichen in den Schulen, Betrieben und am Wohnort organisiert wird. Das Praesidium des Obersten Sowjets der RSFSR hat am 28. Mai 1971 auf der Grundlage der Besserungsarbeitsgesetzgebung die Befugnisse der Kommissionen fuer Angelegenheiten Minderjaehriger erweitert. /14/ Ihnen ist das Recht eingeraeumt worden, die Begnadigung verurteilter Jugendlicher zu beantragen, mit Vorschlaegen ueber die strafrechtlichen Massnahmen an Gerichtsverfahren mitzuwirken und gemeinsam mit dem Organ, das fuer die Vollstreckung von Strafen verantwortlich ist, dem Gericht die vorfristige Strafaussetzung oder die Umwandlung der Strafe in eine niedere vorzuschlagen. Diese gesetzgeberischen Massnahmen staerken die Autoritaet der Kommissionen fuer Angelegenheiten Minderjaehriger, erhoehen ihren Einfluss auf straffaellige Jugendliche und foerdern eine noch engere Zusammenarbeit mit den Gerichten. Die Gerichtskritik in Jugendstrafverfahren Der Erlass von Gerichtskritiken ist in Art. 321 StPO der RSFSR geregelt. Im sowjetischen Strafprozessrecht werden drei Formen von Gerichtskritiken unterschieden, die gleichzeitig mit dem Urteil durch Beschluss erlassen werden: das Gericht weist die Leiter von Dienststellen, Betrieben, Organisationen oder andere Personen auf Ursachen und Bedingungen hin, die Straftaten beguenstigt haben, wenn zu deren Beseitigung Massnahmen erforderlich sind; das Gericht macht den Leiter des Untersuchungsorgans und die Staatsanwaltschaft auf Gesetzesverletzungen aufmerksam, die bei der Durchfuehrung der Ermittlungen oder des Untersuchungsverfahrens begangen wurden; das Gericht informiert die gesellschaftlichen Organisationen und die Kollektive der Werktaetigen ueber falsches Verhalten von Buergern im Betrieb oder im taeglichen Leben oder ueber von ihnen begangene Verletzungen der gesellschaftlichen Pflichten. Im Beschluss des Plenums des Obersten Gerichts der UdSSR vom 14. Oktober 1964 ?Ueber die Praxis der Gerichtskritikbeschluesse in Strafsachen? /15/ wird die Gerichtskritik als ?wirksame Methode der Verhuetung von Straftaten und zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit? charakterisiert. Die sowjetischen Gerichte haben grosse Anstrengungen unternommen, um durch eine verstaerkte Anwendung der Gerichtskritik in Jugendstrafverfahren zur Verhuetung der Jugendkriminalitaet beizutragen. Aus Untersuchungen von Wissenschaftlern der Moskauer Universitaet geht hervor, dass im Jahre 1967 die Moskauer Volksgerichte des Moskworezker-Rayons in 88 % und des Lenin-Rayons 13 Vgl. hierzu Reuter, ?Zur Verhuetung der Jugendkriminalitaet in der UdSSR?, NJ 1971 S. 555, und Pronina. ?Das Gericht und die Kommissionen fuer Angelegenheiten Minderjaehriger?, Sowjetskaja justizija 1969, Heft 2, S. 6. ;U4/? Beschluss des Praesidiums des Obersten Sowjets der RSFSR vom 28. Mai 1971 ?Ueber die Einfuehrung von Aenderungen und Ergaenzungen in die Verordnungen ueber die Kommissionen fuer Angelegenheiten Minderjaehriger und ueber die Aufsichtskommissionen?, in: Sowjetskaja justizija 1971, Heft 13, S. 28. /15/ Bulletin des Obersten Gerichts der UdSSR 1964, Nr. 6, S. 9 (russ.). in 70 % aller verhandelten Jugendstrafsachen Gerichtskritikbeschluesse erlassen haben. /16/ Diese Untersuchungen vermitteln zugleich ein Bild ueber den Inhalt der Kritikbeschluesse. /17/ Es ueberwiegen die Beschluesse, die auf die Beseitigung von Ursachen und Bedingungen der Straftaten Jugendlicher gerichtet sind /18/ und insbesondere Maengel in der Erziehungsarbeit im Wohngebiet, in der Schule, im Betrieb oder in der Familienerziehung zum Gegenstand haben. Sie betreffen aber auch die Arbeit der Kinderzimmer der Miliz, weil diese ihren Aufgaben bei der Erfassung von fehlentwickelten Kindern und Jugendlichen und der Ueberwindung der Kinderaufsichtslosigkeit nicht oder nicht richtig nachgekommen sind. Gesetzesverletzungen bei der Durchfuehrung der Ermittlungen und des Untersuchungsverfahrens beziehen sich vor allem auf die ungenuegende Beachtung der gesetzlichen Aufklaerungspflichten gemaess Art. 392 StPO der RSFSR und die unzureichende Einbeziehung der Eltern oder anderer Erziehungsberechtigter in das Untersuchungsverfahren. Das Plenum des Obersten Gerichts der RSFSR hat in seinem Beschluss vom 26. Mai 1965 ?Ueber Maengel in der Arbeit der Gerichte bei der Behandlung von Jugendstrafsachen und Zivilsachen, die aus Arbeitsrechtsverhaeltnissen Jugendlicher entstehen? (a. a. O.) gefordert, dass die Gerichte in jeder Sache besonderen Einfluss auf die Qualitaet der Untersuchungen und auf die Erfuellung der gesetzlichen Forderungen ueber das Jugendstrafverfahren nehmen muessen und nicht zulassen duerfen, dass auf eine Verletzung einer Norm des Strafprozessrechts nicht reagiert wird. Hinweise an gesellschaftliche Organisationen oder Arbeitskollektive werden schliesslich dann von den Gerichten gegeben, wenn sich Erwachsene gegenueber Jugendlichen: unwuerdig verhielten, sie z. B. an Trinkgelagen oder Gluecksspielen beteiligten oder durch ihr Verhalten dazu beitrugen, dass sich bei Jugendlichen negative Einstellungen und Verhaltensweisen entwik-kelten, die zu Straftaten fuehrten. Aus diesen Regelungen wird deutlich, dass die Gerichtskritik im Jugendstrafverfahren als eine spezifische gerichtliche Methode genutzt wird, um in rechtlich verbindlicher Form Erkenntnisse aus der Bekaempfung der Jugendkriminalitaet in die Arbeit der Staatsorgane, Betriebe und Einrichtungen bei der kommunistischen Erziehung und Formung der jungen Generation einzuordnen und gleichzeitig die Hemmnisse und Maengel 716/ Vgl. Solomacha, ?Die prophylaktische Bedeutung der Gerichtskritik in Jugendsachen?, in: Studium und Verhuetung von Rechtsverletzungen Jugendlicher, Sammlung von Artikeln, Verlag der Moskauer Universitaet 1970, S. 140 (russ.). 47/ Ich stuetze mich bei nachfolgender Tabelle auf die Angaben von Solomacha (a. a. O.): Umstaende, die Volksgericht Volksgericht Anlass der Gerichtskritiken des des Moskwo- wareri Lenin-Rayons rezker Rayons 1967 1967 Beseitigung von Ursachen / Bedingungen fuer Straftaten 50,7 % 70,1 % Gesetzesverletzungen bei Ermittlungen / Untersuchungsverf. 16,8 % 10,8 % Falsches Verhalten von Buergern 12,5 % 194 % 718/ Unter Ursachen und Bedingungen, die die Begehung von Straftaten beguenstigen, wird das Fehlen der Kontrolle ueber das Verhalten des Minderjaehrigen in der Familie, Schule, im Betrieb und an den oeffentlichen Orten, Schwaechen in der Erziehungsarbeit, das Fehlen der Bedingungen fuer die Ausbildung, die Arbeit und die Freizeit, der schaedliche Einfluss von Freunden usw. verstanden. (Vgl. Karewa, Der sowjetische Strafprozess [LehrbuchJ, Moskau 1968, S. 487 [russ.]). Im Kurs des sowjetischen Strafrechts Allgemeiner Teil (Leningrad 1970. S. 54 [russ.]; werden als konkrete Ursachen der Straftaten Jugendlicher Maengel in der Familienerziehung und der Erziehungsarbeit der Schulen und Betriebe sowie der schaedliche Einfluss von Verbrechen oder anderen gesellschafts-w drigen Taetigkeiten bezeichnet. 206;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges in und-außerhalb der Untersuchungshaftanstalten rechtzeitig zu erkennen und mit dem Ausmaß der Störung von Ordnung um Sicherheit entsprechenden, gesetzlich zulässigen sowie operativ wirksamen Mitteln und Methoden zu unterbinden und zur Abwendung weiterer Gefahren differenziert, der Situation entsprechend angepaßt, zu reagieren. Die hohe Ordnung und Sicherheit im UntersuchungshaftVollzug ist stets an die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Arbeit des stellen. Diese neuen qualitativen Maßstäbe resultieren aus objektiven gesellschaftlichen Gesetzmäßigkeiten bei Her weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft erfordert nicht nur die allmähliche Überwindung des sozialen Erbes vorsozialistischer Gesellschaftsordnungen, sondern ist ebenso mit der Bewältigung weiterer vielgestaltiger Entwicklungsprobleme insbesondere im Zusammenhang mit politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten seinen Bestrebungen eine besondere Bedeutung Jugendliche in großem Umfang in einen offenen Konflikt mit der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung zu unterstützen. Das erfordert, alle Gefahren abzuwehren oder Störungen zu beseitigen diesen vorzubeugen, durch die die öffentliche Ordnung und Sicherheit angegriffen oder beeinträchtigt wird. Mit der Abwehr von Gefahren und Störungen bei Vorführungen sowie - die vorbeugende Verhinderung bzw, maximale Einschränkung von feindlich-negativen und provokatorisch-demonstrativen Handlungen bei Vorführungen, insbesondere während der gerichtlichen Hauptverhandlung. Überraschungen weitestgehend auszusohlieSen und die sozialistische Gesetzlichkeit strikt zu wahren, sind bei der Realisierung dieser Aufgaben Grnnderfordernisao und durch alle eingesetzten Angehörigen konsequent zu gewährleisten durohzusetzen. Stets muß beachtet werden, daß die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung der Un- Da den durch die U-Organe Staatssicherheit bearbeiteten Ermitt-lungsverfähren vielfach operative Bearbeitungsergebnisse zugrunde liegen und infolgedessen bei Einleitung eines Ermittlungsverfahrens mit ohne Haft enden, so hat die zuständige Untersuchungsabteilung dem Leiter des Untersuchungsorgans den Vorschlag zur Einleitung des Ermittlungsverfahrens zu unterbreit.n.

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